SPARTA AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SPARTA AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 04.04.2019

SPARTA AG

Hamburg

– ISIN DE000A0NK3W4 // WKN A0NK3W –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der SPARTA AG ein, die am Mittwoch, den 15. Mai 2019 um 14.00 Uhr (Einlass ab 12:30), im Hotel GRAND ELYSEE Hamburg, Spiegelsaal, Rothenbaumchaussee 10 in 20148 Hamburg, stattfindet.

A.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPARTA AG zum 31. Dezember 2018 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Herren Jens Große-Allermann, Joachim Schmitt und Martin Wirth haben ihre Ämter als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2019 im besten Einvernehmen niedergelegt. Der Aufsichtsrat der SPARTA AG setzt sich nach § 7 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Christoph Schäfers, Vorstand SPARTA AG (bis 15. Mai 2019), Hamburg, als Ersatz für Herrn Martin Wirth in den Aufsichtsrat zu wählen und zwar für die verbleibende Amtsperiode des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds, die bis zu der Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Herr Schäfers ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

SPARTA Invest AG, Hamburg

Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, schlägt der Hauptversammlung vor, für die verbleibende Amtsperiode der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder, die bis zur Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a) Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Professorin für Marketing und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Rhein-Main, Burrweiler als Ersatz für Herrn Jens Große-Allermann.

Frau Prof. Dr. Lergenmüller ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Alpha Cleantec Aktiengesellschaft, Heidelberg (Vorsitzende des Aufsichtsrats)

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg (Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Kingstone Europe AG, Königstein (Vorsitzende des Aufsichtsrats)

MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Deutsche Balaton Biotech AG, Heidelberg und

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg

b) Herrn Diplomkaufmann Dr. rer. pol. Günter Werkmann, Vorstand MISTRAL Media AG, Darmstadt als Ersatz für Herrn Joachim Schmitt.

Herr Dr. Werkmann ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Der Aufsichtsrat hat aufgrund der Wahlvorschläge der Mehrheitsgesellschafterin darauf verzichtet, der Hauptversammlung eigene anderslautende Wahlvorschläge zu unterbreiten, da diese keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätten.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

B.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Mittwoch, den 24. April 2019, 00:00 Uhr zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Mittwoch, den 8. Mai 2019, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:

SPARTA AG
c/o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Telefax: +49 (0) 421 897604-44
E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

Nach ordnungsgemäßem Eingang des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, eine andere Person ihrer Wahl oder durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt. Es gelten hierfür die nachfolgenden Kontaktdaten der Gesellschaft:

SPARTA AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 37 41 10 10
E-Mail: hv@sparta.de

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als dem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht auf der Rückseite ihrer Eintrittskarten entsprechende Vollmachtsformulare.

Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, erhalten mit ihrer Eintrittskarte ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung. Die Vollmachten sind in Textform an die folgende Adresse bis spätestens am Dienstag, 14. Mai 2019, 18:00 Uhr zu übermitteln:

SPARTA AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 37 41 10 10
E-Mail: hv@sparta.de

Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

SPARTA AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 37 41 10 10
E-Mail: hv@sparta.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die spätestens bis zum 30. April 2019, 24:00 Uhr unter der zuvor genannten Anschrift eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den Internetseiten der Gesellschaft unter der Adresse

www.sparta.de

zugänglich machen.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen.

Unterlagen zur Hauptversammlung
Alle gesetzlich notwendigen Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten können ab der Einberufung im Internet unter

www.sparta.de

abgerufen werden.

Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre der SPARTA AG
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist – ab dem 25. Mai 2018 – Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@sparta.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

SPARTA AG
Brook 1
20457 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 37 41 10 10

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

 

Hamburg, im April 2019

Der Vorstand

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