SPARTA AG
Heidelberg
ISIN: DE000A0NK3W4
Bekanntmachung gemäß § 183a Abs. 2 Satz 1, § 37a Abs. 1 und Abs. 2 AktG
1. |
Die ordentliche Hauptversammlung der SPARTA AG, Heidelberg („Gesellschaft“ oder „SPARTA“), hat am 1. Juni 2022 folgenden Beschluss über eine gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung gegen Einlagen gefasst:
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2. |
Von einer externen Prüfung der Sacheinlage in Form der Einbringung der Aktien an der Beta Systems Software AG, Berlin, wird gemäß § 183a Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen. |
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3. |
Gemäß §§ 183a Abs. 1, 37a Abs. 1 und 2 erklärt der Vorstand, dass der Wert der Sacheinlage (Aktien der Beta Systems Software AG) den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden neuen SPARTA-Aktien („Neue Aktien“) erreicht. Darüber hinaus erreicht der Wert je Neuer Aktie einzubringenden Sache den für sie festgelegten Bezugspreis in Höhe von EUR 36,51 je Neuer Aktie. |
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4. |
Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, („Sachverständiger“) hat im Auftrag der Gesellschaft zwecks Ableitung eines angemessenen Einbringungsverhältnisses eine Unternehmensbewertung der Beta Systems Software AG zum Bewertungsstichtag 1 Juni 2022 („Unternehmensbewertung“) erstellt. Die Bewertung erfolgte im Einklang mit den Vorgaben des IDW S1 nach dem Ertragswertverfahren auf Basis der von der Beta Systems Software AG zur Verfügung gestellten konsolidierten Unternehmensplanung. Bei der vorgelegten Planung handelt es sich um eine Mehrjahresplanung für die Geschäftsjahre 2021/22 bis 2024/25. Die Beta Systems Software AG hat am Bewertungsstichtag 1. Juni 2022 gemäß Unternehmensbewertung einen objektivierten Unternehmenswert von rund EUR 207,3 Mio. bzw. EUR 45,07 je ausstehender Aktie der Beta Systems Software AG. Daraus ergibt sich, dass auf die Neuen Aktien, die höchstens durch die Sachkapitalerhöhung ausgegeben werden, unter Berücksichtigung des festgelegten Einbringungsverhältnisses der Sachkapitalerhöhung von 0,81007454 Aktien der Beta Systems Software AG je Neuer Aktie ein Wert von EUR 36,51 geleistet wird. |
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5. |
Der Vorstand der SPARTA AG erklärt, dass ihm Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände (die Aktien an der Beta Systems Software AG) am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung aufgrund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist, als der von dem Sachverständigen aufgenommene Wert, nicht bekannt geworden sind. |
Heidelberg, im Juli 2022
SPARTA AG
Der Vorstand