SPARTA Invest AG – Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SPARTA Invest AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG 25.02.2019

SPARTA Invest AG

Hamburg

Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg hat uns – im eigenen Namen und aufgrund privatrechtlicher Vollmacht für die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg – gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt,

„a)

dass der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mehr als der vierte Teil der Aktien an der SPARTA Invest AG mittelbar – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – gehört, weil ihr die von der SPARTA AG, Hamburg, an der SPARTA Invest AG gehaltenen Aktien zuzurechnen sind, und dass der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA Invest AG mittelbar gehört,

b)

dass der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft mehr als der vierte Teil der Aktien an der SPARTA Invest AG – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der SPARTA AG, Hamburg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der SPARTA Invest AG zuzurechnen sind, und dass der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA Invest AG mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der SPARTA AG, Hamburg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der SPARTA Invest AG zuzurechnen sind, und

c)

dass der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft mehr als der vierte Teil der Aktien an der SPARTA Invest AG – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der SPARTA AG, Hamburg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der SPARTA Invest AG zuzurechnen sind, und dass der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA Invest AG mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der SPARTA AG, Hamburg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der SPARTA Invest AG zuzurechnen sind.“

 

SPARTA Invest AG

Der Vorstand

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