speedikon Facility Management Aktiengesellschaft Bensheim – Ordentliche Hauptversammlung 2017

speedikon Facility Management Aktiengesellschaft
Bensheim

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, den 30. November 2017, 16:30 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 64625 Bensheim, Berliner Ring 103, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 2017
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu entlasten.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.
  4. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, keine Vergütung zu bezahlen.
  5. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 429.420,01 auf neue Rechnung vorzutragen.
  6. Neubestellung Aufsichtsratsmitglied

Das Aufsichtsratsmitglied Brigitte Merkel hat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30.11.2017 ihr Amt als Aufsichtsrat niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Peter Merkel, Bauingenieur, wohnhaft Mierendorffstraße 17, 64625 Bensheim, als Nachfolger für Frau Brigitte Merkel zu wählen. Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit von Frau Brigitte Merkel.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 23. November 2017 einschließlich bei unserer Gesellschaft, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen. Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft, so ist die Bescheinigung über die Hinterlegung innerhalb dieser Frist (23. November 2017) der Gesellschaft einzureichen.

Bensheim, 27. September 2017
Der Vorstand

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