SpiraTec AG – Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der Tochter-GmbH mit der Mutter-AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

SpiraTec-AG

Speyer

AG Speyer, HRB 60938

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der
Tochter-GmbH mit der Mutter-AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die Mutter- AG (nachfolgend „SpiraTec AG“) beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung
das Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH unter der Firma SpiraTec Engineering GmbH
mit Sitz in Ludwigshafen, Donnersbergweg 2, 67059 Ludwigshafen, eingetragen beim RG
Ludwigshafen HRB 62763 (nachfolgend „SpiraTec Engineering GmbH“) als Ganzes ohne deren
Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen.
Da das Stammkapital der SpiraTec Engineering GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig
von der SpiraTec AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss
der Hauptversammlung der SpiraTec AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag
mit der SpiraTec Engineering GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit
ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der SpiraTec AG zur Beschlussfassung
über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines
Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts,
§ 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, §12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können
Aktionäre der SpiraTec AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
der SpiraTec AG erreichen, jedoch gemäß §62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung
verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen
wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der SpiraTec Engineering GmbH über die
Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der SpiraTec AG ist entbehrlich, da der SpiraTec
AG sämtliche Geschäftsanteile an der SpiraTec Engineering GmbH gehören, § 62Abs. 4
Satz 1 UmwG.

Ab dem 15.03.2022 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der SpiraTec
AG, An der Hofweide 7, 67346 Speyer, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse
und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der SpiraTec AG und der SpiraTec
Engineering GmbH zur Einsicht der Aktionäre der SpiraTec AG aus. Auf Verlangen erhält
jeder Aktionär der SpiraTec AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen
auch elektronisch– dieser Unterlagen.

 

Speyer, den 15.03.2022

SpiraTec AG

Der Vorstand

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