SPOBAG Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

SPOBAG Aktiengesellschaft

Düsseldorf

ISIN DE0005490601 WKN 549060

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, 29. Juni 2022, 10.00 Uhr,
im SATELLITE OFFICE AHOPO GmbH & Co.KG; Alte Hopfenpost; Hopfenstr. 8; 80335 München,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des Lageberichts
mit den erläuternden Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021

Die vorgenannten Unterlagen können an der Geschäftsadresse, c/​o LIVIA Corporate Development
SE Alter Hof 5 in 80331 München und im Internet unter

http:/​/​www.spobag-ag.de

eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH, Johannes-Brahms-Platz
1, 20355 Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

 

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am
8. Juni 2022, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich
zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis
des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2022 (letzter Anmeldetag)
bei der nachstehend genannten Adresse eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den
Nachweis genügt die Textform.

Die Adresse der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle lautet:

 

SPOBAG Aktiengesellschaft
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: +49 (0)511 47 40 23 19
E-Mail: hv@gfei.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten
Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die SPOBAG Aktiengesellschaft
500.000 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren, so dass die Gesamtzahl
der Stimmen 500.000 beträgt.

 

Verfahren für die Stimmabgabe/​Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung
der Vollmacht auf Wunsch ein Formular verwenden, welches die Gesellschaft für diesen
Zweck bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der
Eintrittskarte zugesendet und kann auch unter

http:/​/​www.spobag-ag.de/​Hauptversammlung/​2022

heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben genannten Adresse postalisch,
per Fax oder per E-Mail angefordert werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach
§ 135 Absätze 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht
auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach
eigenem Ermessen ausüben.

Die Vollmachterteilung – sofern sie nicht durch in der Hauptversammlung anwesende
oder vertretene Aktionäre in der Hauptversammlung erfolgt – an die Stimmrechtsvertreter
ist nur möglich, wenn die Vollmacht bis spätestens zum 28. Juni 2022 den Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse der für die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zugeht:

Stimmrechtsvertreter der SPOBAG Aktiengesellschaft

 

Herr Lars Kuhnke
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: +49 (0)511 47 40 23 19
E-Mail: hv@gfei.de

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Entsprechende
Informationen sind auch im Internet unter

http:/​/​www.spobag-ag.de/​Hauptversammlung/​2022

einsehbar.

 

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz
2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 25.000,00 am Grundkapital
erreichen, das entspricht 25.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft
bis zum Ablauf des 29. Mai 2022 unter nachfolgender Adresse zugegangen sein.

 

SPOBAG Aktiengesellschaft
Vorstand
c/​o LIVIA Corporate Development SE
Alter Hof 5
80331 München
Fax: +49 89/​552758-199
E-Mail: vorstand@spobag-ag.de

Die Antragsteller haben bei Ergänzungsanträgen nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie
die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

 

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich
an folgende Adresse zu richten:

 

SPOBAG Aktiengesellschaft
Vorstand
c/​o LIVIA Corporate Development SE
Alter Hof 5
80331 München
Fax: +49 89/​552758-199
E-Mail: vorstand@spobag-ag.de

Bis spätestens zum Ablauf des 14. Juni 2022 bei vorstehender Adresse mit Nachweis
der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen
Aktionären im Internet unter

http:/​/​www.spobag-ag.de/​hauptversammlung/​2022

unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach
dem 14. Juni 2022 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3
AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 21 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft
ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des
Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der
einzelnen Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen.

 

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und
Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

http:/​/​www.spobag-ag.de/​Hauptversammlung/​2022

zur Verfügung. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre einschließlich
der Informationen nach § 124a AktG sind unter der Internetseite

http:/​/​www.spobag-ag.de/​Hauptversammlung/​2022

zugänglich. Dort finden sich auch Informationen zum Datenschutz für Aktionäre.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus
werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende
Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten)
verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich
an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite
der Gesellschaft unter dem folgenden Link:

http:/​/​spobag-ag.de/​datenschutzerklaerung/​

 

Düsseldorf, im Mai 2022

SPOBAG Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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