Sport1 Medien AG: Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen

Sport1 Medien AG

Ismaning

– WKN 914720 –
– ISIN DE0009147207 –

Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die
Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass vier Aktionäre Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklagen gegen von der Hauptversammlung am 9. Dezember 2020 gefasste Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019), Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019), Tagesordnungspunkt 4 (Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020) und Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Sport1 Holding GmbH) erhoben haben.

Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 415/​21 anhängig.

 

Ismaning, im Februar 2021

Sport1 Medien AG

Der Vorstand

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