Sporthouse.de AG – Hauptversammlung 2017

Sporthouse.de AG
München
EINLADUNG
zur
ordentlichen Hauptversammlung 2017
Die Aktionäre der Sporthouse.de AG werden hiermit zu der am
07. Dezember 2017 um 11.00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Gesellschaft
in der Bayerstraße 16a in 80335 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016 eingeladen.
Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands, Herrn Klaus Albrecht, für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4:

Neuwahl des Aufsichtsrats

Nach Rücktritt aller mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2015 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 10.06.2017 wurden auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft Dr. Peter Maser, Florian Ebner und Dr. Christian Behr durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 03. August 2017 gerichtlich zu Aufsichtsratsmitgliedern der Sporthouse.de AG bestellt. Anstelle der gerichtlichen Bestellung soll nunmehr eine Wahl durch die Hauptversammlung treten.

Gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung erfolgt die Wahl für den Rest der Amtsdauer der ursprünglich von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließen wird,
a)

Herrn Dr. Peter Maser, Stuttgart, Rechtsanwalt und Partner bei der Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
b)

Herrn Florian Ebner, Elchingen, geschäftsführender Gesellschafter der Verlagsgruppe Ebner Ulm GmbH & Co. KG,
c)

Herrn Dr. Günter Götz, München, Geschäftsführer der Neuen Mediengesellschaft Ulm mbH,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Tagesordnungspunkt 5:

Beschlussfassung über Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit nach § 12 der Satzung der Gesellschaft eine Vergütung. Die Vergütung beträgt 20.000,00 € pro Geschäftsjahr für den Aufsichtsratsvorsitzenden und 5.000,00 € pro Geschäftsjahr für jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrates. Die gesetzliche Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.

Tagesordnungspunkt 6:

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

§ 18 Abs. 1 der Satzung wird durch folgenden Absatz 1 ersetzt:

„Der Vorstand hat den Jahresabschluss sowie – falls gesetzlich erforderlich – den Lagebericht innerhalb der gesetzlichen Frist für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und nach ihrer Aufstellung unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er in der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, – gegebenenfalls – den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Für die Vorlage an den Aufsichtsrat und die Prüfung durch den Aufsichtsrat gelten die gesetzlichen Vorschriften.“

Adressen für die Übersendung eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu senden:

Sporthouse.de AG, Bayerstraße 16a, 80335 München, z.H. Herrn Klaus Albrecht (Vorstand)

Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung:

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der oben genannten Adresse verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären der Sporthouse.de AG die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG machen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung sind ausschließlich an die oben genannte Adresse zu richten. Anders adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, bei der Gesellschaft eingehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tageordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu erstellen, bleibt unberührt.

München, im Oktober 2017
Sporthouse.de AG
Der Vorstand

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