Sporthouse.de AG – Hauptversammlung 2018

Sporthouse.de AG

München

EINLADUNG
zur
ordentlichen Hauptversammlung 2018

Die Aktionäre der Sporthouse.de AG werden hiermit zu der am
28. Juni 2018 um 11.00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Gesellschaft
in der Bayerstraße 16a in 80335 München

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 eingeladen.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Klaus Albrecht für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands, Herrn Klaus Albrecht, für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

Adressen für die Übersendung eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu senden:

Sporthouse.de AG, Bayerstraße 16a, 80335 München, z.H. Herrn Klaus Albrecht (Vorstand)

Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung:

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der oben genannten Adresse verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären der Sporthouse.de AG die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG machen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung sind ausschließlich an die oben genannte Adresse zu richten. Anders adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, bei der Gesellschaft eingehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tageordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu erstellen, bleibt unberührt.

 

München, im Mai 2018

Sporthouse.de AG

Der Vorstand

Comments are closed.