SPV AG & Co. KGaA – Hauptversammlung 2019

SPV AG & Co. KG a. A. i. L.

Gerstetten

WKN: A0H50R
ISIN: DE000A0H50R4

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07.02.2019,

um 10:30 Uhr,

im Schlosshotel Park Consul,
Hugo-Rupf-Platz 2 (Für Navigationsgeräte bitte Schlosshaustraße 55 verwenden), 89522 Heidenheim,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:15 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

TOP 2

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat hat den von der Liquidatorin aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die Liquidatorin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

TOP 3

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 30.06.2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

TOP 4

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2014

Der Aufsichtsrat hat den von der Liquidatorin aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die Liquidatorin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

TOP 5

Vorlage der Liquidationseröffnungsbilanz zum 01.07.2014 und des erläuternden Berichts des Liquidators nebst Bericht des Aufsichtsrats

TOP 6

Beschlussfassung über die Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz zum 01.07.2014

Der Aufsichtsrat hat die von der Liquidatorin aufgestellte Liquidationseröffnungsbilanz zum 01.07.2014 gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz durch die Hauptversammlung. Die Liquidatorin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidationseröffnungsbilanz in der vorgelegten Fassung festzustellen.

TOP 7

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 30.06.2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

TOP 8

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2015

Der Aufsichtsrat hat den von der Liquidatorin aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die Liquidatorin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

TOP 9

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 30.06.2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

TOP 10

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2016

Der Aufsichtsrat hat den von der Liquidatorin aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die Liquidatorin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

TOP 11

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 30.06.2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

TOP 12

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2017

Der Aufsichtsrat hat den von der Liquidatorin aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die Liquidatorin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

TOP 13

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 30.06.2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

TOP 14

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2018

Der Aufsichtsrat hat den von der Liquidatorin aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Gemäß § 270 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die Liquidatorin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

TOP 15

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2013

Die Liquidatorin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.

TOP 16

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014

Die Liquidatorin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014 zu erteilen.

TOP 17

Beschlussfassung über die Entlastung der Liquidatorin für das Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015

Liquidatorin und Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidatorin für das Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 zu entlasten.

TOP 18

Beschlussfassung über die Entlastung der Liquidatorin für das Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis 30.06.2016

Liquidatorin und Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidatorin für das Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis 30.06.2016 zu entlasten.

TOP 19

Beschlussfassung über die Entlastung der Liquidatorin für das Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis 30.06.2017

Liquidatorin und Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidatorin für das Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 zu entlasten.

TOP 20

Beschlussfassung über die Entlastung der Liquidatorin für das Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis 30.06.2018

Liquidatorin und Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidatorin für das Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 zu entlasten.

TOP 21

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2018

Liquidatorin und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2018 zu entlasten.

Unverbindliche Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

§ 13 Abs. 4 der Satzung lautet:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben und sich bei der Gesellschaft bis spätestens sieben Tage vor der Versammlung angemeldet haben. Der Anteilsbesitz ist wie folgt nachzuweisen: Die Aktien sind bis spätestens am siebten Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:

SPV AG & Co. KG a.A. i. L.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:

SPV AG & Co. KG a.A. i. L.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. werden im Internet unter www.spv-aktie.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anschrift der Gesellschaft:

SPV AG & Co. KG a.A. i. L.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die SPV AG & Co. KG a.A. i. L. verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die SPV AG & Co. KG a.A. i. L. die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der SPV AG & Co. KG a.A. i. L. welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der SPV AG & Co. KG a.A. i. L., nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der SPV AG & Co. KG a.A. i. L.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der SPV AG & Co. KG a.A. i. L. unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:

info@spv-aktie.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

SPV AG & Co. KG a.A. i. L.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

SPV AG & Co. KG a.A. i. L.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

 

Heidenheim, im Dezember 2018

SPV AG & Co. KG a.A. i. L.

Der Vorstand der Liquidatorin Reich Immobilien AG

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