SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA-Hauptversammlung

SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA

Frankfurt am Main

ISIN: DE 000A0M7PV9

ISIN: DE 000A0PNWB1

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA

Am 21. Juli 2014, um 10 Uhr, in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Lyoner Straße 32, 60528 Frankfurt.

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 21. Juli 2014, um 10 Uhr, in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Lyoner Straße 32, 60528 Frankfurt, beginnenden ordentlichen Hauptversammlung der SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA, Frankfurt/Main ein.

Tagesordnung

1.

Festellung des Jahresabschlusses der SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2013/2014 und Bericht des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers des persönlich haftenden Gesellschafters

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2013/14 festzustellen.

2.

Entlastung des Geschäftsführers des persönlich haftenden Gesellschafters und des persönlich haftenden Gesellschafters

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters und dem persönlich haftenden Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2013/14 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/14 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals und entsprechende Änderung der Satzung

Die Gesellschaft weist laut festgestelltem und geprüften Jahresabschluss zum 31. März 2013 einen Bilanzverlust von EURO 7.428.471,19 und laut von der Gesellschaft aufgestelltem Jahresabschluss zum 31. März 2014 einen weiteren Jahresfehlbetrag in Höhe von EURO 105.188,65 auf, sodass ein Bilanzverlust i.H.v. 7.533.659,84 auszuweisen ist.

Die Gesellschaft beabsichtigt zum überwiegenden Ausgleich des Bilanzverlustes vor, das Grundkapital von 21.600.000 EURO um 7.200.000 EURO bzw. im Verhältnis 2:3 herabzusetzen. Danach würde des Grundkapital 14.400.000 EURO betragen.

Beschlussantrag

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen daher der ordentlichen Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 21.600.000 wird um 7.200.000 EURO auf 14.400.000 EURO herabgesetzt.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 3 Abs. 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen.“

5.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals durch Sachkapitalerhöhung und entsprechende Änderung der Satzung

Beschlussantrag

Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat schlägt der ordentlichen Hauptversammlung der SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das Grundkapital der Gesellschaft von EURO 14.400.000 wird im Verhältnis 2:1 um bis zu 28.800.000 EURO auf höchstens 43.200.000 EURO durch Ausgabe von bis zu 5.020.000 neuen nicht auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Grundkapital von je 5,74 EURO (gerundet) zu erhöhen.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird ausgeschlossen. Die neuen 4.984.648 Aktien werden von der M1 Beteiligungs GmbH, Berlin, gezeichnet und übernommen. Die M1 Beteiligungs GmbH, Berlin, überträgt im Gegenzug mit Wirkung vom 1. April 2014 auf die Gesellschaft im Wege der Sacheinlage 94% der Geschäftsanteile an der Logistikpark Leipzig GmbH, Leipzig, eingetragen im Handelsregister Leipzig unter HRB 26923 mit einem Nennbetrag von 23.500 Euro von einem Gesamtstammkapital von 25.000 Euro.

Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde ohne Gewinnanteilsschein verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung der neuen Aktien ist ausgeschlossen.

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31. Juli 2014 mindestens 4.500.000 Aktien gezeichnet sind.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 3 Abs. 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.“

Zu Tagesordnungspunkt 5

Der Bericht der Geschäftsführung über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus.

6.

Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung

a)

Beschlussantrag I

Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat schlägt der ordentlichen Hauptversammlung der SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 1 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr vom 1. April 2014 bis zum 31.12.2014 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.“

b) Beschlussantrag II

Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat schlägt der ordentlichen Hauptversammlung der SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 8 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Komplementärin erhält die folgenden Vergütungen:

(a)

Für die Geschäftsführungstätigkeit einen Ausgleich der im Rahmen des ordnungsgemäßen laufenden Geschäftsbetriebes anfallenden Aufwendungen bei der Komplementärin, zzgl. Gegenbenenfalls anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer;

(b)

Für die Übernahme der persönlichen Haftung eine Vergütung von 5 % des Stammkapitals der Komplementärin, zzgl. Gegebenfalls anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.

(c)

Diese Vergütungen nach (a) und (b) sind zahlbar jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres.“

 

Frankfurt am Main, im Juni 2014

Die Geschäftsführung der
SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA

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