Staatl. Mineralbrunnen Aktiengesellschaft Bad Brückenau – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Staatl. Mineralbrunnen Aktiengesellschaft Bad Brückenau
Bad Brückenau
Gesellschaftsbekanntmachungen 25. ordentliche Hauptversammlung 07.05.2019

Staatl. Mineralbrunnen Aktiengesellschaft Bad Brückenau

Bad Brückenau

ISIN DE0007251407

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein
zu der am
Montag, dem 17. Juni 2019
vormittags 11.00 Uhr
im Kursaal (König Ludwig Saal)
im Staatsbad Bad Brückenau
97769 Bad Brückenau
stattfindenden
25. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats

Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Amand-von-Buseck-Str. 2, 97769 Bad Brückenau zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Kopie der Unterlagen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung vor:

Bilanzgewinn 2.173.625,80
2,00 € Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie 706.532,00
Vortrag auf neue Rechnung 1.467.093,80

Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung vorhandenen Stück 8.000 eigenen Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, wird der Hauptversammlung von Vorstand und Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet, der jedoch unverändert eine Ausschüttung von € 2,00 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsehen wird. Gemäß § 58 Abs. 4 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 21. Juni 2019 fällig.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Kleeberg und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben erläutern zusammenfassend und ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden, spätestens am Dienstag, 11. Juni 2019, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei nachstehender Stelle zu hinterlegen und bis zum Ende der Hauptversammlung zu belassen:

Staatl. Mineralbrunnen AG Bad Brückenau
c/o UniCredit Bank AG
CBS 51 GM
80311 München
Telefax: 089 / 5400 – 2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die von diesen auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am Mittwoch, 12. Juni 2019, bei der Gesellschaft einzureichen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Wird ein Kreditinstitut, ein in § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG mit Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen ist.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten der Gesellschaft zu richten:

Staatl. Mineralbrunnen AG Bad Brückenau
Amand-von-Buseck-Str. 2
97769 Bad Brückenau
oder
Telefax: 09741-803130

Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

 

Bad Brückenau, im Mai 2019

Der Vorstand

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