Stadtmobil Südbaden AG – Hauptversammlung 2016

Stadtmobil Südbaden AG

Freiburg im Breisgau

HRB 706660

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag, den 25.08.2016, um 19:00 Uhr, in den Grünhof, Belfortstr. 52, in Freiburg ein.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

2.

Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Blick auf das laufende Geschäftsjahr 2016 und die getroffenen Sanierungsmaßnahmen.

5.

Neuwahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 10 der AG-Satzung zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt als ordentliche Mitglieder zur Wahl vor:

1.

Herrn Arvo Ens, Technischer Leiter, Freiburg

2.

Herrn Matthias-Martin Lübke, Dipl.-Pädagoge, Häusern

3.

Frau Monika Otto, Buchhalterin, Gundelfingen (als Arbeitnehmervertretung)

Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat wird gemäß § 10 der AG-Satzung entsendet. Die Arbeitnehmervertretung wird auf der Hauptversammlung durch die Arbeitnehmer, die Aktionäre sind, in einem getrennten Wahlgang gewählt.

6.

Vergütung der Aufsichtsräte

Der Vorstand schlägt vor, den Aufsichtsräten für die Periode ihrer Wahl eine Vergütung von 40,00 Euro brutto/Stunde für a) die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats, b) sonstige Termine in ihrer Funktion als Aufsichtsrat c) die Vor- und Nachbereitung dieser Sitzungen und Termine zu zahlen. Bei Aufsichtsräten, die in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadtmobil Südbaden AG stehen, ist der Arbeitsaufwand über das Gehalt abgegolten.

7.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der AG-Satzung alle am Tag der Hauptversammlung eingetragenen Aktionäre oder deren bevollmächtigte Vertreter berechtigt.

 

Freiburg, den 25.07.2016

Der Vorstand

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