STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Poing
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der
am Dienstag, den 16. Februar 2016, 15:30 Uhr
im
Notariat Dr. Hans-Frieder Krauß, Brienner Straße 25, 80333 München
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. |
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1 Beschlussfassung aller Aktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 5 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung. Die von der Hauptversammlung am 8. Juli 2008 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 14.000.000 (in Worten: Euro vierzehn Millionen) ist mit Ablauf von 5 Jahren ausgelaufen, ohne dass von der Ermächtigung Gebrauch gemacht worden ist. Um der Gesellschaft Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten, soll das Genehmigte Kapital in § 5 der Satzung formal aufgehoben und der Vorstand neuerlich ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien und/oder neuen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien als Stückaktien zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Tagesordnungspunkt 2 Sonderbeschlussfassung der Vorzugsaktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG über die Zustimmung zu dem von der Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 unter Tagesordnungspunkt 1 dann voraussichtlich gefassten Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 5 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Inhaber der stimmberechtigten Vorzugsaktien diese Zustimmung im Wege eines Sonderbeschlusses erteilen.
Tagesordnungspunkt 3 Sonderbeschlussfassung der Stammaktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG über die Zustimmung zu dem von der Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 unter Tagesordnungspunkt 1 dann voraussichtlich gefassten Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 5 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Inhaber der Stammaktien diese Zustimmung im Wege eines Sonderbeschlusses erteilen.
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II. |
Schriftlicher Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1, 2 und 3 gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals auszuschließen. In den Tagesordnungspunkten 1, 2 und 3 der Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, das bisherige Genehmigte Kapital aufzuheben und durch ein neues Genehmigtes Kapital zu ersetzen. Der Vorstand erstattet gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts wie folgt Bericht:
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III. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG berechtigt. Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift: STAHLGRUBER Otto Gruber AG oder per Telefax: 08121 707-66116 Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 1. Februar 2016, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.
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Poing, den 12. Januar 2016
STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Der Vorstand