STAHLGRUBER Otto Gruber AG – außerordentliche Hauptversammlung

STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Poing
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 3. Dezember 2014, 17:00 Uhr
im
Notariat Dr. Hans-Frieder Krauß, Brienner Straße 25, 80333 München
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
I.

Tagesordnung

Einziger Tagesordnungspunkt

Beschlussfassung über die Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der STAHLGRUBER Otto Gruber AG und der STAHLGRUBER Immobilien GmbH

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der STAHLGRUBER Otto Gruber GmbH & Co., Sitz München (herrschendes Unternehmen) und der Tip Top-Vulkanisiertechnik GmbH, Sitz Offenbach (beherrschtes Unternehmen) vom 20./21.12.1977.

Die STAHLGRUBER Otto Gruber GmbH & Co. (gelöschtes Blatt AG München, HRB 50303) hat ihren Sitz von München nach Poing verlegt und ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2008 mit der SG 2007 AG mit dem Sitz in Poing (AG München, HRB 171253) verschmolzen. Die Hauptversammlung vom 08.07.2008 hat die Änderung der Firma SG 2007 AG in STAHLGRUBER Otto Gruber AG beschlossen. Dies ist auch im Handelsregister eingetragen. Die Tip Top-Vulkanisiertechnik GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 3839) hat in der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2002 u. a. den Sitz der Gesellschaft nach Poing verlegt und die Firma geändert in STAHLGRUBER Immobilien GmbH (AG München, HRB 146451).

Der Ergebnisabführungsvertrag vom 20./21.12.1977 besteht daher nunmehr zwischen der STAHLGRUBER Otto Gruber AG als herrschendes Unternehmen und der STAHLGRUBER Immobilien GmbH als beherrschtes Unternehmen.

Aufgrund der Neuregelung des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG ist es erforderlich, den Wortlaut von § 4 Ziffer 1 Satz 3 des Ergebnisabführungsvertrages wie folgt zu ändern:

„Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 des AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechend.“

Im Übrigen gilt der Ergebnisabführungsvertrag vom 20./21.12.1977 unverändert fort.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der STAHLGRUBER Otto Gruber AG und der STAHLGRUBER Immobilien GmbH zuzustimmen.

Von der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung an stehen den Aktionären in den Geschäftsräumen der Gesellschaft die nachfolgenden Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung:

der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der STAHLGRUBER Otto Gruber AG und der STAHLGRUBER Immobilien GmbH;

Änderungsvereinbarung zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der STAHLGRUBER Otto Gruber AG und der STAHLGRUBER Immobilien GmbH;

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der STAHLGRUBER Otto Gruber AG für die letzten drei Geschäftsjahre;

die Jahresabschlüsse der STAHLGRUBER Immobilien GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre (zur Aufstellung von Lageberichten für diese Geschäftsjahre war die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft nicht verpflichtet);

der nach §§ 293a, 295 AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der STAHLGRUBER Otto Gruber AG und der Geschäftsführung der STAHLGRUBER Immobilien GmbH.
II.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Wir weisen darauf hin, dass Umschreibungen im Aktienregister nur vorgenommen werden, wenn alle erforderlichen Nachweise bis zum 12. November 2014 (Posteingang) bei der Gesellschaft vorliegen. Alle bis dahin noch nicht erledigten Eintragungsanträge werden erst nach der außerordentlichen Hauptversammlung vollzogen.
III.

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2a AktG macht die STAHLGRUBER Otto Gruber AG folgende Angaben:

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen anderen Aktionär, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden kann. Auch in diesem Fall sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehend beschriebenen Regelungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen, jedoch nicht alle, zurückweisen. Für die Vollmacht (Erteilung, Widerruf, Nachweis) ist Schriftform erforderlich gemäß § 126 BGB.
IV.

Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden kann. Die Vollmacht ist in schriftlicher Form gemäß § 126 BGB zu erteilen.

Im Falle einer Stimmrechtsvollmacht bitten wir Sie die Vollmacht bis spätestens 26. November 2014 per Post an die unten genannte Adresse der Gesellschaft zu senden.
V.

Hinweise zu Gegenanträgen

Gegenanträge von Aktionären zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich an die STAHLGRUBER Otto Gruber AG unter folgender Adresse zu richten:

STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Frau Ute Waldt
Gruber Straße 65
85586 Poing
oder per Telefax: 08121 707-66116
oder per E-Mail: ute.waldt@stahlgruber.de

Ordnungsgemäße Gegenanträge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor der außerordentlichen Hauptversammlung,
d. h. bis zum 18. November 2014, unter dieser Adresse eingegangen sind, werden den Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht bis zu diesem Datum eingegangene Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Poing, 29. Oktober 2014

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