Stahlgruber Otto Gruber AG – Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung

Stahlgruber Otto Gruber AG

Poing

Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung
am 14. Juli 2022

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

die 15. ordentliche Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG findet statt als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am:

Donnerstag, 14. Juli 2022, 12:00 Uhr

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.

 

 

INHALTSVERZEICHNIS

I.

TAGESORDNUNG

 

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der STAHLGRUBER Otto Gruber AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021; Berichterstattung des Vorstands zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse im Geschäftsjahr 2022

II.

WEITERE ANGABEN/​HINWEISE ZUR TAGESORDNUNG

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Teilnahmevoraussetzungen

Hinweise zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der STAHLGRUBER Otto Gruber AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021, Berichterstattung des Vorstands zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens

Der Vorstand wird diese Unterlagen im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutern und zur Lage und Entwicklung des Unternehmens Stellung nehmen. Den Bericht des Aufsichtsrats erläutert der Vorsitzende des Aufsichtsrats.

Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Gruber Straße 65, 85586 Poing, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Während der Hauptversammlung sind die Unterlagen im Internet unter

https:/​/​hv-stahlgruber.link-apps.de/​imeet

im passwortgeschützten Onlineservice (HV-Portal) einsehbar.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2021 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 940.547.810,12 wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre:

Ausschüttung einer Dividende von € 0,09 je Stammaktie,
bei 70.000.000 Stammaktien sind das
€ 6.300.000,00
Ausschüttung einer Dividende von € 0,18 je Vorzugsaktie,
bei 70.000.000 Vorzugsaktien sind das
€ 12.600.000,00
Ausschüttung gesamt € 18.900.000,00
Gewinnvortrag € 921.647.810,12

Der Anspruch auf die Dividende ist am 31. Juli 2022 fällig.

Eine Wiederanlage der Dividenden ganz oder in Teilen auf bestehende Darlehenskonten ist möglich.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Personen Mitglied des Vorstands:

Herr Heinz Reiner Reiff, 1. Januar 2021 – 30. September 2021
Herr Michael Übelacker, 1. April 2021 – 31. Dezember 2021
Frau Annerose Schenk-Rettenberger, 1. Oktober 2021 – 31. Dezember 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Personen Mitglied des Aufsichtsrats:

Januar 2021 – 30. Juni 2021

Herr Bernhard Strauch, Vorsitzender
Herr Hans Spitzner, Stellv. Vorsitzender
Herr Dr. Josef Krähn
Herr Albert Schilling
Herr Dr. Reinhold Ernst

Juli 2021 – 30. September 2021

Herr Bernhard Strauch, Vorsitzender
Herr Hans Spitzner, Stellv. Vorsitzender
Herr Dr. Josef Krähn
Herr Dr. Reinhold Ernst

Oktober 2021 – 31. Dezember 2021

Herr Bernhard Strauch, Vorsitzender
Herr Dr. Josef Krähn, Stellv. Vorsitzender
Herr Dr. Reinhold Ernst
Herr Heinz Reiner Reiff

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse im Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer für etwaige unterjährige Zwischenabschlüsse im Geschäftsjahr 2022 bestellt.

II.

WEITERE ANGABEN/​HINWEISE ZUR TAGESORDNUNG

Information zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569), geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 3328), dessen Geltung durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021, BGBl. I 2021, S. 4147, bis zum 31. August 2022 verlängert wurde, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird für die Aktionäre am 14. Juli 2022 ab 12:00 Uhr (MESZ) live im Internet unter

https:/​/​hv-stahlgruber.link-apps.de/​imeet

im passwortgeschützten HV-Portal in Bild und Ton übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Für die Ausübung ihrer Aktionärsrechte steht den Aktionären im Internet unter der Internetadresse

https:/​/​hv-stahlgruber.link-apps.de/​imeet

das passwortgeschützte HV-Portal zur Verfügung. Hierüber können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren und den nachfolgenden Bestimmungen unter anderem ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.

Für die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die individuellen Zugangsdaten für das passwortgeschützte HV-Portal zur Hauptversammlung werden den Aktionären mit der Einladung zugesandt.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Fragen der angemeldeten Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d. h. bis spätestens zum 12. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache über das passwortgeschützte HV-Portal unter

https:/​/​hv-stahlgruber.link-apps.de/​imeet

einzureichen. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 14. Juli 2022 bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte HV-Portal unter

https:/​/​hv-stahlgruber.link-apps.de/​imeet

zu Protokoll des Notars erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG berechtigt.

Hinweise zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals zur Hauptversammlung unter

https:/​/​hv-stahlgruber.link-apps.de/​imeet

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen.

Diese Möglichkeit der Briefwahl steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 14. Juli 2022 zur Verfügung. Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl.

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen anderen Aktionär, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausgeübt werden kann. Die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten vom Vollmachtgeber erhält.

Die Vollmacht ist gemäß § 15 (2) der Satzung schriftlich zu erteilen; allerdings weist die STAHLGRUBER Otto Gruber AG auf Folgendes hin:

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen verlangen möglicherweise eine andere Form der Vollmacht, weil sie die ihnen erteilten Vollmachten nachprüfbar festhalten müssen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachterklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf an die Gesellschaft können bis spätestens 13. Juli 2022, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), unter folgender Anschrift erfolgen:

STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Frau Ute Waldt
Gruber Str. 65
85586 Poing

oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per E-Mail an: ute.waldt@stahlgruber-ag.de

Zudem können Vollmachten auch unter Nutzung des unter

https:/​/​hv-stahlgruber.link-apps.de/​imeet

zugänglichen passwortgeschützten HV-Portals erteilt, geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor oder während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre nur entsprechend den ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt.

Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind schriftlich zu übermitteln. Ein Formular, das für die Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann postalisch, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 13. Juli 2022, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:

STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Frau Ute Waldt
Gruber Str. 65
85586 Poing
oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per E-Mail an: ute.waldt@stahlgruber-ag.de

Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals zur Hauptversammlung im Internet unter

https:/​/​hv-stahlgruber.link-apps.de/​imeet

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 14. Juli 2022 zur Verfügung.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie anderweitige Wahlvorschläge für die Wahl zum Abschlussprüfer im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die STAHLGRUBER Otto Gruber AG unter folgender Adresse zu richten:

STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Frau Ute Waldt
Gruber Straße 65
85586 Poing
oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per e-Mail: ute.waldt@stahlgruber-ag.de

Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 29. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse eingegangen sind, werden den Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht bis zu diesem Datum eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert ist.

 

Poing, im Juni 2022

STAHLGRUBER Otto Gruber AG

Der Vorstand

 

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