Stahlgruber Otto Gruber AG: Einladung zur 9. außerordentlichen Hauptversammlung

Stahlgruber Otto Gruber AG

Poing

Tagesordnung zur 9. außerordentlichen Hauptversammlung
am 1. Dezember 2020

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

die 9. außerordentliche Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG findet statt am:

Dienstag, 1. Dezember 2020, 14:30 Uhr,
am Sitz der Gesellschaft, Gruber Straße 65, 85586 Poing

Hierzu laden wir Sie herzlich ein.

INHALTSVERZEICHNIS

I.

TAGESORDNUNG

1.

Beschlussfassung über die Änderung des Beschlusses zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

II.

WEITERE ANGABEN/HINWEISE UND INFORMATIONEN

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Hinweise zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Hinweise zu Anträgen

I. TAGESORDNUNG

1.

Beschlussfassung über die Änderung des Beschlusses zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Gemäß § 19 Abs. (1) der Satzung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG erhalten die Vorzugsaktien (§ 4 Abs. (3) der Satzung) aus dem jährlichen Bilanzgewinn vorab einen um EUR 0,06 je Aktie höheren Gewinnanteil als die Stammaktien, mindestens jedoch einen Gewinnanteil von EUR 0,06 je Aktie. Um der Unsicherheit angesichts der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen, hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Juli 2020 gleichwohl vorsorglich beschlossen, den sich im Geschäftsjahr 2019 ergebenden Bilanzgewinn von EUR 920.502.031,80 auf neue Rechnung vorzutragen. Nunmehr soll die Mindestdividende gemäß § 19 Abs. (1) der Satzung an die Vorzugsaktionäre ausgeschüttet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

Der Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns vom 9. Juli 2020 wird abgeändert und der sich im Geschäftsjahr 2019 ergebende Bilanzgewinn von EUR 920.502.031,80 wird wie folgt verwendet:

Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer Dividende von € 0,06 je Vorzugsaktie bei 70.000.000
Vorzugsaktien sind das
4.200.000,00
Gewinnvortrag: 916.302.031,80

Die Dividende ist am 30. Dezember 2020 fällig.

Die Ausschüttung der Dividende an die Aktionäre erfolgt mit Wertstellung 30. Dezember 2020 per Überweisung auf die Privatkonten der Aktionäre.

Eine Gutschrift auf bestehende Aktionärsdarlehenskonten erfolgt abweichend zur bisherigen Handhabung nicht.

2.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Herr Hans Spitzner hat sein Aufsichtsratsmandat zum Ablauf des 30. September 2021 niedergelegt, so dass die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich ist. Als Nachfolger wird Herr Heinz Reiner Reiff vorgeschlagen, der zum Ablauf des 30. September 2021 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheiden wird. Die Bestellung erfolgt gemäß § 7 Abs. (3) Satz 2 der Satzung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Heinz Reiner Reiff, derzeit Mitglied des Vorstands der STAHLGRUBER Otto Gruber AG, wohnhaft in München, als Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2021 für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Hans Spitzner, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Die Wahl erfolgt aufschiebend bedingt auf das Ausscheiden von Herrn Heinz Reiner Reiff aus dem Vorstand der STAHLGRUBER Otto Gruber AG.

II. WEITERE ANGABEN/HINWEISE UND INFORMATIONEN

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG berechtigt. Zur Erleichterung der Planung wird um eine Anmeldung zur Hauptversammlung gebeten.

Hinweise zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Hierfür wird den Aktionären von der Gesellschaft ein entsprechendes Briefwahlformular übermittelt. Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet.

Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe muss bis spätestens zum 27. November 2020, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift eingegangen sein:

STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Frau Ute Waldt
Gruber Str. 65
85586 Poing
oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per E-Mail an: ute.waldt@stahlgruber-ag.de

Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben unberührt.

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen anderen Aktionär, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden kann.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen, jedoch nicht alle, zurückweisen.

Die Vollmacht ist gemäß § 15 Abs. (2) der Satzung schriftlich zu erteilen; allerdings weist die STAHLGRUBER Otto Gruber AG auf Folgendes hin:

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder andere der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen verlangen möglicherweise eine andere Form der Vollmacht, weil sie die ihnen erteilten Vollmachten nachprüfbar festhalten müssen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachterklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten vor der Hauptversammlung erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf an die Gesellschaft können bis spätestens 27. November 2020, 24.00 Uhr (MEZ) (Eingang bei der Gesellschaft), unter folgender Anschrift erfolgen:

STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Frau Ute Waldt
Gruber Str. 65
85586 Poing
oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per E-Mail an: ute.waldt@stahlgruber-ag.de

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass die Vollmacht in der Hauptversammlung vor Beginn der Abstimmungen vorgelegt wird.

Hinweise zu Anträgen

Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die STAHLGRUBER Otto Gruber AG unter folgender Adresse zu richten:

STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Frau Ute Waldt
Gruber Straße 65
85586 Poing
oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per E-Mail: ute.waldt@stahlgruber-ag.de

Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 16. November 2020, 24.00 Uhr (MEZ), unter dieser Adresse eingegangen sind, werden den Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Anträge zu einem Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

 

Poing, im Oktober 2020

STAHLGRUBER Otto Gruber AG

Der Vorstand

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