STAHLGRUBER Otto Gruber AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Stahlgruber Otto Gruber AG
Poing
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversammlung 05.06.2020

Stahlgruber Otto Gruber AG

Poing

Tagesordnung zur 13. ordentlichen Hauptversammlung
am 9. Juli 2020

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,

die 13. ordentliche Hauptversammlung der STAHLGRUBER Otto Gruber AG findet statt als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am:

Donnerstag, 9. Juli 2020, 13:00 Uhr

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.

INHALTSVERZEICHNIS

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der STAHLGRUBER Otto Gruber AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

6.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

II.

WEITERE ANGABEN/HINWEISE ZUR TAGESORDNUNG

Information zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Teilnahmevoraussetzungen

Hinweise zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der STAHLGRUBER Otto Gruber AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Vorstand wird diese Unterlagen im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutern und zur Lage und Entwicklung des Unternehmens Stellung nehmen. Den Bericht des Aufsichtsrats erläutert der Vorsitzende des Aufsichtsrats.

Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Gruber Straße 65, 85586 Poing, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Während der Hauptversammlung sind die Unterlagen im Internet unter

https://hv-stahlgruber.link-apps.de/hv2020

im passwortgeschützten Onlineservice (HV-Portal) einsehbar.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den sich im Geschäftsjahr 2019 ergebenden Bilanzgewinn von 920.502.031,80 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Im Geschäftsjahr 2019 war folgende Person Vorstand:

Herr Heinz Reiner Reiff

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstand wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Im Geschäftsjahr 2019 waren folgende Personen Mitglied des Aufsichtsrats:

Herr Bernhard Strauch, Vorsitzender
Herr Hans Spitzner, Stellv. Vorsitzender
Herr Dr. Josef Krähn
Herr Albert Schilling
Herr Dr. Reinhold Ernst
Herr Adolf Riesinger – am 29. Oktober 2019 verstorben

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr bestellt.

6.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

§ 7 (1) Zusammensetzung des Aufsichtsrats

§ 7 (1) der Satzung regelt die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll von sechs auf vier Mitglieder verringert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 7 (1) der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

„Der Aufsichtsrat besteht aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.“

§ 13 (3) Briefwahl

§ 13 der Satzung regelt Ort, Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung und soll um Absatz (3) Briefwahl ergänzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 13 der Satzung der Gesellschaft um folgenden Absatz (3) zu ergänzen:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation abgegeben dürfen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, das Verfahren hierfür im Einzelnen festzulegen.“

II.

WEITERE ANGABEN/HINWEISE ZUR TAGESORDNUNG

Information zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird für die Aktionäre am 9. Juli 2020, ab 13:00 Uhr (MESZ), live im Internet unter

https://hv-stahlgruber.link-apps.de/hv2020

im passwortgeschützten HV-Portal in Bild und Ton übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Für die Ausübung ihrer Aktionärsrechte steht den Aktionären im Internet unter der Internetadresse

https://hv-stahlgruber.link-apps.de/hv2020

das passwortgeschützte HV-Portal zur Verfügung. Hierüber können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren und den nachfolgenden Bestimmungen unter anderem ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.

Für die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die individuellen Zugangsdaten für das passwortgeschützte HV-Portal zur Hauptversammlung werden den Aktionären mit der Einladung zugesandt.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Fragen der angemeldeten Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d. h. bis spätestens zum 6. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache über das passwortgeschützte HV-Portal unter

https://hv-stahlgruber.link-apps.de/hv2020

einzureichen. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juli 2020 bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte HV-Portal unter

https://hv-stahlgruber.link-apps.de/hv2020

zu Protokoll des Notars erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG berechtigt.

Hinweise zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals zur Hauptversammlung unter

https://hv-stahlgruber.link-apps.de/hv2020

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Diese Möglichkeit der Briefwahl steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juli 2020 zur Verfügung. Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl.

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen anderen Aktionär, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden kann. Die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten vom Vollmachtgeber erhält.

Die Vollmacht ist gemäß § 15 (2) der Satzung schriftlich zu erteilen; allerdings weist die STAHLGRUBER Otto Gruber AG auf Folgendes hin:

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen verlangen möglicherweise eine andere Form der Vollmacht, weil sie die ihnen erteilten Vollmachten nachprüfbar festhalten müssen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachterklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf an die Gesellschaft können bis spätestens 8. Juli 2020, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), unter folgender Anschrift erfolgen:

STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Frau Ute Waldt
Gruber Str. 65
85586 Poing

oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per E-Mail an: ute.waldt@stahlgruber-ag.de

Zudem können Vollmachten auch unter Nutzung des unter

https://hv-stahlgruber.link-apps.de/hv2020

zugänglichen passwortgeschützten HV-Portals abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Hinweise zur Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor oder während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre nur entsprechend den ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt.

Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind schriftlich zu übermitteln. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann postalisch, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 8. Juli 2020, 12:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:

STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Frau Ute Waldt
Gruber Str. 65
85586 Poing

oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per E-Mail an: ute.waldt@stahlgruber-ag.de

Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals zur Hauptversammlung im Internet unter

https://hv-stahlgruber.link-apps.de/hv2020

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juli 2020 zur Verfügung.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie anderweitige Wahlvorschläge für die Wahl zum Abschlussprüfer im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die STAHLGRUBER Otto Gruber AG unter folgender Adresse zu richten:

STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Frau Ute Waldt
Gruber Straße 65
85586 Poing

oder per Telefax: 08121 707-12116
oder per E-Mail: ute.waldt@stahlgruber-ag.de

Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 24. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse eingegangen sind, werden den Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht bis zu diesem Datum eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Bekanntmachungspflichtige Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

 

Poing, im Juni 2020

STAHLGRUBER Otto Gruber AG

Der Vorstand

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