STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AG – Ordentliche Hauptversammlung Berichtigung der Veröffentlichung vom 14.07.2022

STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT

Solingen

Wir laden unsere Aktionäre zu einer

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am Mittwoch, 31.08.2022, um 10:00 Uhr

in die Räumlichkeiten der Gesellschaft (Rechtssitz),
Schorberger Straße 66, 42699 Solingen,

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 2.056.535,33 EUR aus dem Geschäftsjahr 2021 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 45,00 EUR je Aktie auf die 45.346 Aktien 2.040.570,00 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 15.965,33 EUR
Bilanzgewinn 2.056.535,33 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Beirats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Quadrilog GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Änderung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie damit verbundene Satzungsänderung zu § 16 Absatz 1 der Satzung:

Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft soll von 9 (neun) auf 7 (sieben) reduziert werden. Hierdurch soll die Arbeit des Aufsichtsrats effizienter gestaltet werden. Die Reduzierung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine Änderung von § 16 der Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 16 Absatz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Mitgliedern.“

8.

Satzungsänderung zu § 22 Absatz 2 der Satzung

Die unter Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Reduzierung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erfordert rein rechnerisch eine Anpassung der Aufteilung der variablen jährlichen Vergütung des Aufsichtsrats an die geänderte Mitgliederzahl.

Sofern die Hauptversammlung der in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung zugestimmt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, zu beschließen:

§ 22 Absatz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Zusätzlich zu der Vergütung nach Absatz 1 erhält der Aufsichtsrat jährlich eine veränderliche Vergütung in Höhe von 1% des Gewinns vor Ertragssteuern der STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT einschließlich aller Beteiligungen, soweit dieser Gewinn der STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT zusteht. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt dergestalt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied 2/​15 des Betrages erhält und der Aufsichtsratsvorsitzende zusätzlich ein weiteres 1/​15.“

9.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Nach § 16 Absatz 2 der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit eingerechnet. Somit ist der Aufsichtsrat in der Hauptversammlung dieses Jahres 2022 neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit nach § 16 Absatz 1 der Satzung aus 9 (neun) Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Nach Eintragung der in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung im Handelsregister wird der Aufsichtsrat aus 7 (sieben) Mitgliedern bestehen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Sofern die Hauptversammlung der in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung zugestimmt, schlägt der Aufsichtsrat folgende Personen zur Wahl zum Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 31.08.2022 vor:

Kai Schmedes, Kaufmann, Bremen
Gunter Glück, Kaufmann, Ennepetal
Stephan Lützenkirchen, Berater, Köln
Sabine Schreiter, Diplom Ökonomin, Essen
Maik Grabow, Kaufmann, Grande
Melanie Lammers, Master of Business Administration, Oyten
Jonas Oberbeck, Rechtsanwalt, Hamburg

Ihre Wahl soll unter der aufschiebenden Bedingung erfolgen, dass die in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam wird.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

10.

Wahlen zum Beitrat

Nach § 14 Absatz 1 der Satzung werden die Beiratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit eingerechnet. Somit ist der Beirat in der Hauptversammlung dieses Jahres 2022 neu zu wählen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Personen zur Wahl zum Beirat der Gesellschaft vor:

Hermut Götz, Kaufmann, Erlenbach
Maximilian Kotte, Kaufmann, Bramsche
Peter Kuhn, Kaufmann, München
Thomas Leuckfeld, Kaufmann, Neubrandenburg
Joachim Müller, Kaufmann, Koblenz
Christoph Muhr, Kaufmann, Ansbach
Bernd Rehberg, Kaufmann, Schweinfurt
Jeannine Roth, Kauffrau, Haan
Petra Sturhan, Kauffrau, Wülfrath

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Hinweise

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Nach § 25 Absatz 3 der Satzung wird bestimmt, dass nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, die ihre Teilnahme bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung, (also bis zum 27.08.2021) bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. In der Anmeldung bei der Gesellschaft ist auch anzugeben, ob und ggf. durch wen sich der Aktionär in der Hauptversammlung vertreten lassen will. Adresse im Sinne von § 126 AktG ist der Rechtssitz der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen.

Datenschutz

Um Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen, muss die Gesellschaft personenbezogene Daten von Aktionären (und ggfs. deren Bevollmächtigten) verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Rechtsgrundlage ist das AktG i.V.m. Art. 6 (1) c) DSGVO. Weitergehende Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Betroffenen gemäß der DSGVO stehen auf der Webseite unter

https:/​/​www.sces-group.de/​datenschutz.html

 

Monheim am Rhein, im Juli 2022

 

Der Vorstand

 

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