Stechow Aktiengesellschaft für Vermögensverwaltung und Beteiligungen i.L. – Hauptversammlung 2016

Stechow Aktiengesellschaft für Vermögensverwaltung und Beteiligungen i.L.

Stechow-Ferchesar

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Frau Aktionärin, sehr geehrter Herr Aktionär,

wir laden hiermit die Aktionäre der Stechow Aktiengesellschaft für Vermögensverwaltung und Beteiligungen i.L. zur ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2016, um 14.00 Uhr, im Gemeindehaus in 14715 Stechow-Ferchesar Ortsteil Stechow, Kulturraum, Eichenweg 3, herzlich ein.

Tagesordnung

I. Bericht des Vorstandes/der Abwickler

II. Bericht des Aufsichtsrates

III. Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 und § 96 sowie § 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 8 der Satzung der Gesellschaft zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Beschlussvorschlag: Der Aufsichtsrat schlägt

1.

Herrn Jürgen Lindhorst, geb. 28.11.1955, Unternehmer,

29308 Winsen/Aller, Schmalhorn 13

2.

Herrn Ingo Schlößin-Beneke, geb. 04.05.1962, Unternehmensberater,

21339 Lüneburg, Auf der Hude 36 und

3.

Herrn Norbert Koll, geb. 11.06.1962, Agrar-Ingenieur,

19372 Lancken, Schulstraße 10,

als neue Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft vor.

IV. Satzungsänderungen

1. § 1 Satz 2 lautet derzeit wie folgt: „Sitz der Gesellschaft ist Stechow, Landkreis Havelland.“

Beschlussvorschlag: Aufsichtsrat und Vorstand/Abwickler schlagen vor, dass § 1 Satz 2 der Satzung, wie folgt geändert werden soll „Sitz der Gesellschaft ist Nienwohld in 23863 Nienwohld, Altes Torfredder 12.“

§ 6 Satz 1 lautet wie folgt: „Der Vorstand besteht aus 2 Mitgliedern.“

Beschlussvorschlag: Aufsichtsrat und Vorstand/Abwickler schlagen vor, dass § 6 Satz 1 der Satzung, zukünftig wie folgt lauten soll: „Der Vorstand besteht aus einer Person.“

2. § 7 der Satzung der Gesellschaft lautet zurzeit wie folgt: „Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen, hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich.“

Beschlussvorschlag: Aufsichtsrat und Vorstand/Abwickler schlagen vor: § 7 soll wie folgt geändert werden und nunmehr lauten: „Die Gesellschaft wird durch den Vorstand oder im Fall der Abwicklung durch den Abwickler vertreten.“

3. § 13 der Satzung lautet derzeit wie folgt: „Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die jedes Jahr durch die Hauptversammlung festgesetzt wird. Sie beträgt für den Vorsitzenden das Doppelte und für den Stellvertreter das Eineinhalbfache des für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder festzusetzenden Betrages.“

Beschlussvorschlag: Aufsichtsrat und Vorstand/Abwickler schlagen vor, dass § 13 wie folgt lauten soll: „Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Vergütung, jedoch den Ersatz ihrer Auslagen und Aufwendungen.“

4. § 15 Satz 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft lauten derzeit wie folgt: „Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Sie findet in Stechow, Landkreis Rathenow, statt.“

Beschlussvorschlag: Aufsichtsrat und Vorstand/Abwickler schlagen vor, § 15 Satz 1 und 2 wie folgt zu ändern: „Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder im Fall der Abwicklung durch den Abwickler oder den Aufsichtsrat an den von diesem/n zu bestimmenden Ort einberufen.“

5. § 16 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt: „Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft oder der Hausbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen.“ (hinterlegt haben)

Beschlussvorschlag: Aufsichtsrat und Vorstand/Abwickler schlagen vor, § 16 soll wie folgt geändert werden und nunmehr lauten: „Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die im Aktienregister/Aktienbuch der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt.“

6. § 23 der Satzung der Gesellschaft lautet zurzeit wie folgt: „Im Falle der Auflösung der Gesellschaft durch Abwicklung oder Verschmelzung mit einer anderen Aktiengesellschaft bestimmt die Hauptversammlung, die die Abwicklung oder Verschmelzung beschließt, die Art der Ausführung und wählt die Abwickler.“

Beschlussvorschlag: Aufsichtsrat und Vorstand/Abwickler schlagen vor, § 23 wie folgt zu ergänzen: „Die Gesellschaft hat mindestens einen Abwickler, welcher durch die Hauptversammlung gewählt wird.“

V. Bestellung des Abwicklers

Frau Rita Voigt und Herr Hans Lehmann sind als Abwickler zurückgetreten.

Nach § 23 der Satzung der Gesellschaft sind die Abwickler durch die Hauptversammlung zu bestimmen/bestellen.

Vorstand/Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Torsten Ernst, 23863 Nienwohld, Altes Torfredder 12, als Abwickler der Gesellschaft zu bestellen.

Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung, Vertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die im Aktienregister/Aktienbuch der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt. Die vorherige Hinterlegung von Aktienurkunden oder eine sonstige Anmeldung zur Hauptversammlung ist nicht erforderlich.

Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vollmacht bedarf gem. § 134 Abs. 3 Satz 3 des Aktiengesetzes der Textform.

 

Stechow, den 24.03.2016

Die Abwickler

Rita Voigt                Hans Lehmann

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