Stemme AG – Hauptversammlung 2016

Stemme AG

Strausberg

Hauptversammlung

Einladung an die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 30. Juni 2016, um 10.00 Uhr

im Tower des Flugplatzes Strausberg
Flugplatzstraße F1/20
15344 Strausberg

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

2.

Mitteilung über den Bilanzverlust

Vorstand und Aufsichtsrat teilen der Hauptversammlung mit, dass für das Geschäftsjahr 2015 ein Bilanzverlust in Höhe von € 3.744.667,06 ausgewiesen ist. Eine Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns entfällt damit.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hanseatische Prüfungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kontor Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

6.

Sonstiges

Ausgelegte Unterlagen

Die Aktionäre können die folgenden Unterlagen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Stemme AG, Strausberg, einsehen:

Festgestellter Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015

Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Die Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung sind alsbald nach deren Einberufung im Internet unter www.stemme.de/Investor Relations unter dem weiterführenden Link ‚Hauptversammlung 2016‘ zugänglich.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Alle Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 24. Juni 2016 bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Fall der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens am 29. Juni 2016 bei der Gesellschaft einzureichen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor dem Beginn der Hauptversammlung durch Vorlage ihrer Aktien oder durch Vorlage der Hinterlegungsbescheinigung beim Vorstand der Gesellschaft legitimieren.

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass sie ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen können. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mit Zusendung der Einladung mitteilen.

 

Strausberg, im Mai 2016

Stemme AG

Der Vorstand

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