Stemme AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Stemme AG
Strausberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 19.07.2019

Stemme AG

Strausberg

Einladung an die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, den 28. August 2019, um 10.00 Uhr

im

Zieher Business Center
Rosenstraße 2, 10178 Berlin

Tagesordnung

1.

Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

3.

Mitteilung über den Jahresfehlbetrag

Vorstand und Aufsichtsrat teilen der Hauptversammlung mit, dass für das Geschäftsjahr 2018 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 5.831.584,63 ausgewiesen ist. Eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses entfällt damit.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Wirtschaftsprüfungskanzlei Dreist Audit GmbH, Uerdinger Straße 265 in 47800 Krefeld,

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

7.

Mitteilung über Veränderungen im Aufsichtsrat und Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der Stemme AG besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die reguläre Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. § 7 Abs. 4 der Satzung sieht die Nachwahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds für den Rest der Amtszeit eines ausgeschiedenen Mitglieds vor. § 9 der Satzung sieht vor, dass der Aufsichtsrat unmittelbar nach Ausscheiden seines Vorsitzenden eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen hat.

Das Aufsichtsratsmitglied und zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrates, Herr Dr. Werner Holzmayer, hat durch Erklärung vom 24. April 2019 sein Aufsichtsratsmandat vor Ablauf der Amtszeit zum 30.06.2019 niedergelegt. Ein Ersatzmitglied, das an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds rücken würde, ist nicht gewählt.

Um die satzungskonforme Stärke und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats wieder herzustellen, hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) auf Antrag des Vorstands des Stemme AG

Herrn Richard Senger, Diplomwirtschaftsingenieur, Wohnort Hannover,

zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Die Bestellung erfolgte befristet bis zur Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung. Herr Senger wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates am 17.Juli 2019 zum neuen Vorsitzenden gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Richard Senger

mit Wirkung ab dem Ende der heutigen Hauptversammlung für den Rest der laufenden Amtsperiode, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.

8.

Sonstiges

Ausgelegte Unterlagen

Die Aktionäre können die folgenden Unterlagen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Stemme AG, Strausberg, einsehen:

Festgestellter Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018

Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Die Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung sind alsbald nach deren Einberufung im Internet unter

https://www.stemme.com/investor-relations

zugänglich.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Alle Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 22. August 2019 bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Fall der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens am 27. August 2019 bei der Gesellschaft einzureichen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor dem Beginn der Hauptversammlung durch Vorlage ihrer Aktien oder durch Vorlage der Hinterlegungsbescheinigung beim Vorstand der Gesellschaft legitimieren.

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass sie ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen können. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mit Zusendung der Einladung per e-mail (soweit bekannt) und auf der Homepage der Stemme AG mitteilen.

 

Strausberg, im Juli 2019

Stemme AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.