Stemme AG: Ordentliche Hauptversammlung

Stemme AG

Strausberg

EINLADUNG
an die Aktionäre der Stemme AG
zur ordentlichen Hauptversammlung

Mittwoch, den 31. März 2021, um 10.00 Uhr

Firmenzentrale der Stemme AG
Flugplatzstraße F2, Nr. 6-7
15344 Strausberg, DE

TAGESORDNUNG

1.

Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

3.

Mitteilung über den Jahresfehlbetrag

Vorstand und Aufsichtsrat teilen hiermit der Hauptversammlung mit, dass für das Geschäftsjahr 2019 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 45.320.028,16 ausgewiesen ist. Eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses entfällt damit.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den

Vereidigten Buchprüfer Dr. Frank Krüger aus der
Kanzlei Peters Krüger & Sozien, Brahmsstraße 2a, 50935 Köln, DE

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

7.

Mitteilung über Veränderungen im Aufsichtsrat und Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der Stemme AG besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die reguläre Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. § 7 Abs. 4 der Satzung sieht die Nachwahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds für den Rest der Amtszeit eines ausgeschiedenen Mitglieds vor. § 9 der Satzung sieht vor, dass der Aufsichtsrat unmittelbar nach Ausscheiden seines Vorsitzenden eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen hat.

Das Aufsichtsratsmitglied Miguel Leitmann hat durch Erklärung vom 15. Mai 2020 sein Mandat als Aufsichtsrat vor Ablauf der Amtszeit fristgemäß zum 7. August 2020 niedergelegt. Ein Ersatzmitglied, das an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds rücken würde, ist nicht gewählt.

Um die satzungskonforme Stärke und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats wiederherzustellen, hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) auf Antrag des Vorstands des Stemme AG

Herrn Lucien Louis Thijs, Unternehmer, Wohnort Lanaken, Belgien

mit Wirkung zum 21. August 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Die Bestellung erfolgte befristet bis zur Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Lucien Louis Thijs

mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung für den Rest der laufenden Amtsperiode, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.

8.

Sonstiges

Ausgelegte Unterlagen

Die Aktionäre können die folgenden Unterlagen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Stemme AG, Strausberg, einsehen:

Festgestellter Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019

Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Formulare zur Stimmrechtsvertretung und weitere Informationen zur Hauptversammlung stehen Ihnen unter

http://www.stemme.com/investor-relations

zur Verfügung.

Username: STEMME | Password: investor

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 24. März 2021 bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Fall der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens am 30. März 2021 bei der Gesellschaft einzureichen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor dem Beginn der Hauptversammlung durch Vorlage ihrer Aktien oder durch Vorlage der Hinterlegungsbescheinigung beim Vorstand der Gesellschaft legitimieren.

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass sie ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen können. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mitteilen, unter anderem auch auf der vorbenannten Homepage der Stemme AG.

 

Strausberg, 19. Februar 2021

Benjamin de Broqueville
Vorstand

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