Stemme AG – Zweite Aufforderung zur Einreichung gegenstandslos gewordener Aktienurkunden der Stemme AG (auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Stemme AG sind gegenstandlos geworden)

Stemme GmbH

Strausberg

(vormals: Stemme AG)

Zweite Aufforderung zur Einreichung gegenstandslos gewordener Aktienurkunden der Stemme AG

 

Am 02.03.2023 hat die Hauptversammlung der Stemme AG den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschlossen. Mit der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) am 21.04.2023 ist der Formwechsel wirksam geworden. Die vormalige Stemme AG firmiert seitdem unter Stemme GmbH.

Die Beteiligungsverhältnisse der früheren Aktionäre und jetzigen Gesellschafter ergeben sich aus der in den Registerordner des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zu HRB 20029 FF aufgenommenen Gesellschafterliste.

Mit dem Wirksamwerden des Formwechsels sind die ausgegebenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Stemme AG gegenstandlos geworden. Deshalb sollen sämtliche an der Stemme AG gehaltenen Stückaktien aus dem Verkehr gezogen werden.

Aufgrund des Formwechsels richten wir daher hiermit an die Aktionäre der ehemaligen Stemme AG die

zweite Aufforderung,

in der Zeit vom 01.06.2023 bis zum 30.06.2023

sämtliche an der Stemme AG gehaltenen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bei der Geschäftsführung der Stemme GmbH mit Sitz in Strausberg, Flugplatzstraße F2 Nr. 6-7, 15344 Strausberg, während der Geschäftszeiten zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr einzureichen.

Die mit Einreichung der Aktien verbundenen Kosten trägt die Gesellschaft. Die Ausstellung und die Ausgabe von Urkunden über Geschäftsanteile, die Gesellschaftern der Stemme GmbH zustehen, ist nicht vorgesehen.

Alle unrichtig gewordenen, an der Stemme AG gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, welche trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 31.07.2023 bei der Geschäftsführung der Stemme GmbH während der oben genannten Geschäftszeit eingereicht worden sind, werden nach § 248 Abs. 2 und Abs. 3 UmwG in Verbindung mit § 73 Abs. 1 und 2 AktG für kraftlos erklärt werden.

 

Strausberg, im Mai 2023

Stemme GmbH

Benjamin de Broqueville
Geschäftsführer

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