Stern Immobilien AG Grünwald – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Stern Immobilien AG

Grünwald

ISIN DE000A13SSX4

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre (ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen) unserer Gesellschaft zu der am 20. Oktober 2022 um 10.00 Uhr (MESZ) im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 22.801.067,45 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder ist abgelaufen. Es soll nunmehr die Neuwahl des Aufsichtsrats erfolgen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

5.1.

Herrn Hans Kilger, Wirtschaftsprüfer Steuerberater in der ETL Bayern Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft in München, deren Gesellschafter und Geschäftsführer er ist, wohnhaft Grünwald,

5.2.

Herrn Hugo Obermeier, Wirtschaftsprüfer in der Bayern Treuhand Obermeier & Kilger KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, deren Gesellschafter er ist, wohnhaft München,

5.3.

Herrn Bernhard Frohwitter, Dipl.-Ing., selbständiger Rechtsanwalt, wohnhaft München,

5.4.

Herrn Bernhard Schelkle, Regierungsdirektor beim Bayerischen Obersten Rechnungshof, München, wohnhaft Landsberg am Lech,

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DELTA Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Nördliche Münchner Str. 31, 82031 Grünwald, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Weiter sind diese im Internet unter

https:/​/​www.stern-immobilien.com/​investor-relations

abrufbar.

Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich kostenfrei Abschriften der Unterlagen:

Jahresabschluss zum 31.Dezember 2021

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft an nachfolgende Adresse, mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist), also spätestens bis zum Ablauf des 13. Oktober 2022, 24.00 Uhr (MESZ) zugehen:

Stern Immobilien AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de

Anträge (einschließlich Gegenanträge) bzw. Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Stern Immobilien AG
Nördliche Münchner Str. 31
82031 Grünwald
Telefon: +49 – (0)89 – 96991812
E-Mail: info@stern-immobilien.com

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.stern-immobilien.com zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die Stern Immobilien AG als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anrede und Titel, Kontaktdaten, Daten über die Aktien sowie Verwaltungsdaten) der Aktionäre, gegebenenfalls der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter von Aktionären und von Gästen. Die personenbezogenen Daten werden dabei vom Aktionär bzw. von dessen Vertreter zur Verfügung gestellt oder die Stern Immobilien AG erhält sie vom depotführenden Institut des Aktionärs (in der Regel weitergeleitet über die Clearstream Banking AG). Zweck der Verarbeitung der Daten ist es, den Aktionären die Ausübung der ihnen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zustehenden Rechte zu ermöglichen und die mit der Hauptversammlung verbundenen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe c) DSGVO. Daneben werden die personenbezogenen Daten zum Zweck der statistischen Erhebungen für die Organisation der Hauptversammlung verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist insoweit Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe f) DSGVO.

Die Stern Immobilien AG beauftragt zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung Dienstleister mit Sitz in der EU, die von der Stern Immobilien AG nur solche personenbezogenen Daten erhalten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten, soweit diese vom Aktionär bzw. von dessen Vertreter bevollmächtigt werden, nur solche personenbezogenen Daten, die für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung erforderlich sind.

Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG und im Fall von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG werden diese wie in der Einladung beschrieben zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten der an der Hauptversammlung teilnehmenden bzw. der vertretenen Aktionäre (außer im Fall der Ausübung des Stimmrechts im Namen dessen, den es angeht) sowie gegebenenfalls der Aktionärsvertreter sind nach Maßgabe von § 129 AktG in ein Teilnehmerverzeichnis aufzunehmen, das Aktionären bzw. deren Vertretern nach Maßgabe von § 129 Abs. 4 AktG zugänglich zu machen ist.

Die Stern Immobilien AG speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten werden von der Stern Immobilien AG drei Jahre nach dem Tag der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, soweit nicht eine längere Speicherdauer aufgrund gesetzlicher Vorgaben, namentlich aufgrund des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und der Abgabenordnung, oder wegen eines berechtigten Interesses der Gesellschaft, namentlich im Fall von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung, geboten ist.

Soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, können die betroffenen Aktionäre und die betroffenen gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter von Aktionären von der Stern Immobilien AG Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten an sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DSGVO verlangen. Diese Rechte können gegenüber der Stern Immobilien AG unentgeltlich über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten geltend gemacht werden. Zudem steht den betroffenen Aktionären und den betroffenen gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretern von Aktionären gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft als Verantwortlicher im Sinn von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Iauten:

Stern Immobilien AG
Nördliche Münchner Straße 31
82031 Grünwald

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Stern Immobilien AG lauten:

Chris Möser
Nördliche Münchner Straße 31,
82031 Grünwald
E-Mail:info@stern-immobilien.com

 

Grünwald, im September 2022

Stern Immobilien AG

Der Vorstand

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