Stern Immobilien AG – Hauptversammlung

Stern Immobilien AG
Grünwald
ISIN DE000A1EWZM4
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 28. Oktober 2014 um 15.00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Stern Immobilien AG zum 31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses der Stern Immobilien AG zum 31. Dezember 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 18.262,610,03
a.

einen Teilbetrag in Höhe von EUR 6.553.234,80 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 4,20 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
b.

den verbleibenden Teilbetrag, soweit dieser nicht bereits aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses vom 28. Februar 2014 an die Aktionäre ausgeschüttet wurde, auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DELTA Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und die SiegRevision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Siegen, zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
6.

Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung sowie Anpassung von Hauptversammlungsbeschlüssen sowie eine weitere Satzungsänderung

Die Aktien der Gesellschaft lauten bisher auf den Inhaber. Durch die Umstellung auf Namensaktien soll die Transparenz in Bezug auf den Kreis der Aktionäre erhöht und eine Kontaktaufnahme der Gesellschaft mit ihren Aktionären erleichtert werden.

Zum Zwecke der Umstellung auf Namensaktien sollen die Satzung einschließlich der darin enthaltenen Kapitalien und bestehende Ermächtigungsbeschlüsse der Hauptversammlung wie nachfolgend vorgeschlagen angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
1)

Die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umgewandelt.

Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche und Notwendige für die Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien zu veranlassen.
2)

§ 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„1. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den Namen.“
3)

In § 15 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird das Wort „elektronischen“ gestrichen.
4)

§ 15 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Einberufung der Hauptversammlung muss, soweit das Gesetz keine abweichende Frist vorsieht, mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung erfolgen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist des § 16 Abs. 1 der Satzung. Für die Fristberechnung gelten die gesetzlichen Vorschriften.“
5)

§ 16 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
㤠16
Teilnahme an der Hauptversammlung
1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126 BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitgerechnet.
2.

Die Übermittlung von Mitteilungen gemäß §§ 125 Abs. 2, 128 Abs. 1 AktG ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist – ohne dass hierauf ein Anspruch besteht – berechtigt, diese Mitteilungen auch auf anderem Wege zu versenden.“
6)
a)

Im Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2010 zu Tagesordnungspunkt 2 über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie Satzungsänderung werden bei der Ermächtigung des Vorstands (soweit noch nicht ausgenutzt) unter Ziffer 2 Satz 1 die Worte „auf den Inhaber lautenden“ durch die Worte „auf den Namen lautenden“ ersetzt.
b)

In § 3 Absatz 4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Worte „auf den Inhaber lautenden“ durch „auf den Namen lautenden“ ersetzt; § 3 Absatz 4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft lautet somit wie folgt:

„Der Vorstand ist bis zum 24. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu Euro 577.206,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/II)“
c)

Im Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2010 zu Tagesordnungspunkt 3 über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung werden mit Wirkung ab Wirksamwerden der Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien unter Ziffer 5 die Worte „auf den Inhaber lautende“ durch die Worte „auf den Namen lautende“ und unter Ziffer 6 die Worte „auf den Inhaber lautenden“ durch die Worte „auf den Namen lautenden“ ersetzt.
d)

In § 3 Abs. 5 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Worte „auf den Inhaber lautenden“ durch „auf den Namen lautenden“ ersetzt; § 3 Abs. 5 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft lautet somit wie folgt:

„Das Grundkapital ist bis zu EUR 712.500,00 durch Ausgabe von bis zu 712.500 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010/II).“
7.

In § 24 Abs. 1 der Satzung wird das Wort „elektronischen“ gestrichen.
Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Tölzer Straße 4, 82031 Grünwald, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich kostenfrei Abschriften der Unterlagen:

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2013

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 7. Oktober 2014, 0.00 Uhr, beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 21. Oktober 2014 zugehen:

Stern Immobilien AG

Tölzer Straße 4
82031 Grünwald
Telefon: +49 – (0)89 – 64954442
Telefax.: +49 – (0)89 – 64954850
Mail: info@stern-immobilien.com

Anträge (einschließlich Gegenanträge) bzw. Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Stern Immobilien AG
Tölzer Straße 4
82031 Grünwald
Telefon: +49 – (0)89 – 64954442
Telefax.: +49 – (0)89 – 64954850
Mail: info@stern-immobilien.com

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.stern-immobilien.com zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Grünwald, im September 2014

TAGS:
Comments are closed.