Steuler Fliesengruppe AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Steuler Fliesengruppe AG

Bremen

WKN: 677000 – DE0006770001

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

unsere ordentliche Hauptversammlung findet am 21. Juni 2023 um 10.00 Uhr
im ATLANTIC Hotel Galopprennbahn, Ludwig-Roselius-Allee 2,
28329 Bremen, statt.

Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen.

 

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts für die Steuler Fliesengruppe AG und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts für den Konzern

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.steulerfliesengruppe.de/​hv2023

eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 21. Juni 2023 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 DrittelbG und § 9 Abs. 1 der Satzung zusammen und besteht aus sechs Mitgliedern. Die Amtszeit von Herrn Stefan Voßkühler läuft mit Beendigung dieser Hauptversammlung ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Stefan Voßkühler, Hohentengen, Senior Technical Consultant, ES Voßkühler – Engineering Services, Hohentengen, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Herr Voßkühler ist nicht Mitglied eines weiteren Aufsichtsrats.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung (§ 14 Absatz 1)

§ 14 Abs. 1 der Satzung soll hinsichtlich der Regelung zum Ort der Hauptversammlung flexibler ausgestaltet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 14 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

„Die ordentliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten eines jeden Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft oder in einer deutschen Stadt mit mindestens 100.000 Einwohnern statt.“

7.

Beschlussfassung über die Ergänzung von § 16 der Satzung

Die virtuelle Hauptversammlung hat auf der Grundlage des am 27. Juli 2022 in Kraft getretenen Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz erhalten. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Der Vorstand und der Aufsichtsrat halten es für sinnvoll, die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung nicht unmittelbar durch Satzungsregelung anzuordnen, sondern den Vorstand durch Satzungsregelung zu ermächtigen, bei Einberufung einer Hauptversammlung zu entscheiden, ob die Versammlung als virtuelle oder als Präsenz-Versammlung stattfinden soll. Die Ermächtigung muss befristet werden, wobei die gesetzlich vorgesehene maximale Frist von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft ausgeschöpft werden soll.

Nach §§ 118 Abs. 3 Satz 2, 118a Abs. 2 Satz 2 AktG kann die Satzung bestimmte Fälle vorsehen, in denen eine Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf. Von dieser Möglichkeit soll insbesondere im Hinblick auf die virtuelle Hauptversammlung Gebrauch gemacht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

§ 16 der Satzung wird um den folgenden neuen Absatz 5 ergänzt:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung der am 21. Juni 2023 von der Hauptversammlung beschlossenen Satzungsänderung zur Einführung dieses Absatzes in das Handelsregister der Gesellschaft.“

b)

§ 16 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz 6 ergänzt:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen am Ort der Hauptversammlung an der Hauptversammlung teilnehmen. Der Versammlungsleiter hat am Ort der Hauptversammlung teilzunehmen. Aufsichtsratsmitglieder, die nicht den Vorsitz in der Hauptversammlung führen, können an der Hauptversammlung auch im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen, wenn die physische Anwesenheit aufgrund rechtlicher Einschränkungen oder gesundheitlicher Risiken nicht möglich oder nicht vertretbar erscheint oder wenn für ein Aufsichtsratsmitglied ein unverhältnismäßig hoher Anreiseaufwand entstehen würde oder die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.“

§ 16 Absatz 1 bis einschließlich 4 der Satzung bleiben unberührt.

II.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes in Textform in deutscher oder englischer Sprache bis Mittwoch, den 14. Juni 2023, 24:00 Uhr, zur Hauptversammlung unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet und der Gesellschaft den Nachweis ihres Aktienbesitzes erbracht haben. Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erbringenden Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich auf Mittwoch, den 31. Mai 2023, 00:00 Uhr, zu beziehen hat und spätestens bis Mittwoch, den 14. Juni 2023, 24:00 Uhr, der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse zugegangen sein muss:

Steuler Fliesengruppe AG
c/​o Commerzbank AG
GS-OPS Income & General Meetings
60261 Frankfurt am Main
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Die Aktionäre können sich auch selbst zur Hauptversammlung anmelden, indem sie den von ihrer Depotbank erstellten Nachweis ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft einreichen. Der Nachweis muss in diesem Fall der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 14. Juni 2023 zugehen:

Steuler Fliesengruppe AG
HV 2023
Schönebecker Str. 101
28759 Bremen
E-Mail: investor.relations@steuler.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

III.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden (siehe oben unter „Teilnahmebedingungen“).

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte befindliche Vollmachtsformular genutzt werden.

Der Nachweis der erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse oder E-Mail Adresse übermittelt werden:

Steuler Fliesengruppe AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht unter

https:/​/​www.steulerfliesengruppe.de/​hv2023

zum Download zur Verfügung und wird jedem Aktionär auf Anfrage gerne übersandt.

Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Dienstag, den 20. Juni 2023, 12:00 Uhr (Eingang), an folgende Adresse zu übermitteln:

Steuler Fliesengruppe AG
HV 2023
Schönebecker Str. 101
28759 Bremen
Telefax: + 49 (0) 421/​ 6262-200
E-Mail: investor.relations@steuler.de

IV.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:

Steuler Fliesengruppe AG
HV 2023
Schönebecker Str. 101
28759 Bremen
Telefax: + 49 (0) 421/​ 6262-200
E-Mail: investor.relations@steuler.de

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens Dienstag, den 6. Juni 2023, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse

https:/​/​www.steulerfliesengruppe.de/​hv2023

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

V.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Steuler Fliesengruppe AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Steuler Fliesengruppe AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Steuler Fliesengruppe AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Steuler Fliesengruppe AG
HV 2023
Schönebecker Str. 101
28759 Bremen
Telefax: + 49 (0) 421/​ 6262-200
E-Mail: investor.relations@steuler.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Steuler Fliesengruppe AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden 2 Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebenen Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

investor.relations@steuler.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der Steuler Fliesengruppe AG erreichen Sie unter folgender Adresse:

Steuler Fliesengruppe AG
HV 2023
Schönebecker Str. 101
28759 Bremen
Telefax: + 49 (0) 421/​ 6262-200
E-Mail: investor.relations@steuler.de

 

Bremen, im April 2023

Steuler Fliesengruppe AG

Der Vorstand

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