stock3 AG
München
WKN A0S9QZ
ISIN DE000A0S9QZ8
Eindeutige Kennung des Ereignisses: STO062023oHV
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 29. Juni 2023, um 11:00 Uhr (MESZ)
in das
ecos office center münchen
Landsberger Str. 155
80687 München
ein.
I.
TAGESORDNUNG
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für die stock3 AG zum 31. Dezember 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den (freiwilligen) Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat daher zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. |
TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der stock3 AG zum 31.12.2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.078.621,35 als Gewinn vorzutragen. |
TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen. |
TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen. |
TOP 5 |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schlecht und Collegen audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. |
II.
Angaben und Hinweise
zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung
1. |
Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 123 Abs. 2 bis 4 AktG i i.V.m. Ziffer 13 der Satzung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum Donnerstag, den 22. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) stock3 AG Telefax: +49 89 889690633 oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices unter
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren anmelden. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage der Hauptversammlung maßgeblich. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag bei der Gesellschaft eingehen, werden aus organisatorischen Gründen bis zum Schluss der Hauptversammlung nicht in das Aktienregister eingetragen (Umschreibestopp). Für die Ausübung von Aktionärsrechten auf der Hauptversammlung ist daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am 22. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch „technical record date“ genannt) maßgeblich. Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 8. Juni 2023, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail unter
oder telefonisch unter +49 89 8896906 610 angefordert werden. Für die Nutzung des Internetservices ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 8. Juni 2023, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung zugesandt. Bei Eintragungen in das Aktienregister erst nach diesem Zeitpunkt stehen für die Anmeldung zur Hauptversammlung jedoch die anderweitig eröffneten Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung. Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer. Die individuellen Zugangsdaten für den Internetservice werden diesen Aktionären nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt. |
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2. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären Den Aktionärinnen und Aktionären wird die Möglichkeit eingeräumt, gemäß §§ 126, 127 AktG etwaige Gegenanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung bis spätestens zum Mittwoch, den 14. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse zu übermitteln: stock3 AG E-Mail: ir@stock3.com Die bis dato eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionärinnen und Aktionären im Internet unter
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht. Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 127, 126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge und deren Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich dadurch der Vorstand strafbar machen würde oder wenn aufgrund des Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger Beschluss der Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren muss eine Begründung nicht zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen insbesondere nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu wählenden Personen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt beziehungsweise unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. |
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3. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 56.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht mindestens 56.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 4. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bestimmte Besitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das schriftliche Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Sonntag, 4. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Wir bitten, ein derartiges Verlangen an folgende Postadresse zu richten: stock3 AG Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung der Tagesordnung wird unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie wird auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich gemacht. |
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4. |
Stimmrechtsvertretung
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5. |
Zugänglich zu machende Unterlagen Die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
sind von der Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung im Internet auf der Internetseite der stock3 AG unter
zugänglich. |
München, im Mai 2023
stock3 AG
Der Vorstand
Information zum Datenschutz für Aktionärinnen und Aktionäre
1. |
Allgemeine Informationen
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2. |
Informationen bezüglich der Verarbeitung
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3. |
Rechte von Betroffenen Als Betroffene können sich Aktionärinnen und Aktionäre jederzeit mit einer formlosen Mitteilung unter den oben unter 1. b) genannten Kontaktdaten an uns wenden, um ihre Rechte, deren Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen sind, gemäß der DSGVO auszuüben. Dazu zählen insbesondere:
Betroffene Personen haben ferner das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen. |