stock3 AG, München – Bekanntmachung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die Ausgabe von Berichtigungsaktien gemäß § 207 ff. AktG (HRB 169607 / WKN: A0S9QZ / ISIN: DE000A0S9QZ8)

stock3 AG

München

HRB 169607
WKN: A0S9QZ
ISIN: DE000A0S9QZ8

Bekanntmachung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln
und die Ausgabe von Berichtigungsaktien gemäß § 207 ff. AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Juli 2022 hat unter anderem beschlossen, das Grundkapital von zurzeit EUR 112.000,00 aus Gesellschaftsmitteln um EUR 1.008.000,00 auf EUR 1.120.000,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 1.008.000,00 des gem. Beschlusses der Hauptversammlung am 15. Juli 2022 den anderen Gewinnrücklagen zugewiesenen Bilanzgewinns in Grundkapital gegen Ausgabe von 1.008.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (“Berichtigungsaktien“), die an die Aktionäre im Verhältnis 1:9 ausgegeben werden. Der Kapitalerhöhung wurde der vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 zugrunde gelegt, welcher mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Schlecht und Collegen audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehen ist. Die Berichtigungsaktien sind mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2022 ausgestattet. Die entsprechende Satzungsänderung ist am 23. August 2022 in das Handelsregister eingetragen worden. Den Aktionären der Gesellschaft stehen die Berichtigungsaktien aufgrund ihres Aktienbesitzes im Verhältnis 1:9 zu, so dass die Aktionäre für jeweils eine (1) alte Aktie zusätzlich neun (9) Berichtigungsaktien erhalten.

Da sämtliche Aktien der Gesellschaft in Giro-Sammeldepots verwahrt werden, erhalten die Aktionäre der Gesellschaft mittels Depotgutschrift Miteigentum an der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde in Höhe der auf sie entfallenden Berichtigungsaktien und haben wegen der Entgegennahme dieser Aktien nichts zu veranlassen. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an alten Aktien nach dem Stand vom 1. September 2022 („Record date“) nach Börsenschluss mittels Depotgutschrift. Die Berichtigungsaktien erhalten die gleichen ISIN /​ WKN wie die alten Aktien.

Vom 31. August 2022 an erfolgt die Notierung der Stückaktien der Gesellschaft „ex-Berichtigungsaktien“.

 

München, im August 2022

stock3 AG

Der Vorstand

 

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