StorTrec AG – 18. ordentliche Hauptversammlung

StorTrec AG

Niedernberg

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am

Montag, dem 01. August 2022, um 16:30 Uhr
(Monday 1st August 2022, 4:30 pm.)

in unseren Geschäftsräumen im
BUSINESS-PARK Untermain,
63843 Niedernberg, Nordring 53-55,

stattfindenden

18. ordentlichen Hauptversammlung

 

 

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021, des Geschäftsberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 2.126.335,90 € zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 10,00 € je dividendenberechtigter Stammaktie (50.000 Stück) und zur Zahlung einer Dividende in Höhe von je 10,04 € je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (12.500 Stück), insgesamt somit in Höhe von 625.500,- € zu verwenden und den Restbetrag von 1.500.835,90 € auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2021 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2021 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

6.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2021 amtiert haben, gem. § 113 Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung der Gesellschaft eine Gesamtvergütung in Höhe von netto 20.000,- € zu bewilligen. Wegen der umsatzsteuerlichen Regelung wird auf § 7 Absatz 2 der Satzung verwiesen.

Rechte der Aktionäre

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 Nr. 3 der Satzung alle im Aktienbuch der Gesellschaft geführten Aktionäre berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind alle Stammaktionäre berechtigt.

 

Niedernberg, den 13. Juni 2022

StorTrec AG

Der Vorstand

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