StorTrec AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
StorTrec AG
Niedernberg
Gesellschaftsbekanntmachungen 15. ordentliche Hauptversammlung 13.06.2019

StorTrec AG

Niedernberg

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am

Dienstag, dem 16. Juli 2019, um 16:30 Uhr
(Tuesday 16th July 2019, 4:30 pm.)

in unseren Geschäftsräumen im
BUSINESS-PARK Untermain
63843 Niedernberg, Nordring 55

stattfindenden

15. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018, des Geschäftsberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 2.102.160,24 € zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 8,00 € je dividendenberechtigter Stammaktie (50.000 Stück) und zur Zahlung einer Dividende in Höhe von je 8,04 € je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (12.500 Stück), insgesamt somit in Höhe von 500.500,- € zu verwenden und den Restbetrag von 1.601.660,24 € auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

6.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, gem. § 113 Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung der Gesellschaft eine Gesamtvergütung in Höhe von 18.000,- € zu bewilligen. Wegen der umsatzsteuerlichen Regelung wird auf § 7 Absatz 2 der Satzung verwiesen.

7.

Sonstiges

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und sind gemäß § 11 Nr. 3 der Satzung alle im Aktienbuch der Gesellschaft geführten Aktionäre berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind alle Stammaktionäre berechtigt.

 

Niedernberg, den 05.06.2019

StorTrec AG

Der Vorstand

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