STRABAG AG – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG

STRABAG AG

Köln

– ISIN: DE000A0Z23N2 // WKN: A0Z23N –

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Eine Aktionärin der Gesellschaft hat gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Juni 2015 gefassten Beschlüsse

zu den Tagesordnungspunkten 7.I. a) bis j) (Ablehnung der Beschlussfassungen über die Geltendmachung verschiedener Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen den Vorstand der Gesellschaft)

zu den Tagesordnungspunkten 7.I. a) bis j) (Ablehnung der Beschlussfassungen über die Geltendmachung verschiedener Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen den Aufsichtsrat der Gesellschaft)

zu der Ablehnung des Antrags auf Abwahl des satzungsmäßigen Versammlungsleiters

Nichtigkeits- und Anfechtungsklage sowie positive Beschlussfeststellungsklage erhoben.

Die Klage ist vor dem Landgericht Köln anhängig und wird unter dem Aktenzeichen 91 O 31/15 geführt. Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 10. Dezember 2015, 10:00 Uhr bestimmt.

 

Köln, im September 2015

STRABAG AG

Der Vorstand

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