Strawtec Group AG: Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

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Strawtec Group AG

Stuttgart

(Geschäftsadresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

Die Hauptversammlung der Strawtec Group AG („Gesellschaft“) hat am 12. Januar 2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 5.000.000,00 Euro, eingeteilt in 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie, um 5.000.000,00 Euro auf 0,00 Euro nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG zum Zwecke der Deckung von Bilanzverlusten herabzusetzen und das so auf 0,00 Euro herabgesetzte Grundkapital sodann gegen Bareinlagen um bis zu 100.000,00 Euro auf 100.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 50:1 zum Ausgabebetrag in Höhe von 1,00 Euro je neuer auf den Inhaber lautende Stückaktie zum Bezug angeboten. Das heißt, je fünfzig alte Aktien gewähren ein übertragbares Bezugsrecht, mit dem jeweils eine Neue Aktie bezogen werden kann.

Der Bezugspreis für die Neuen Aktien, der nach dem Inhalt des Kapitalerhöhungsbeschlusses maximal 20,00 EUR pro Neue Aktie betragen darf, wurde durch Beschluss des Vorstandes vom 31. Januar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selbigen Tag auf 10,00 Euro je Neue Aktie festgelegt.

Um einen Ausschluss von der Ausübung des Bezugsrechts zu vermeiden, werden die Aktionäre aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf den Erwerb Neuer Aktien

vom 3. bis 17. Februar 2021 (jeweils einschließlich)

(die „Bezugsfrist“)

bei der Gesellschaft, Strawtec Group AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir interessierte Aktionäre der Strawtec Group AG,

a)

das auf Anforderung per Telefax unter der Nr. +49 (0) 6221 649 24 – 72 oder E-Mail unter

h.plaggemars@strawtec.com

bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen, rechtswirksam zu unterzeichnen und bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in doppelter Ausfertigung im Original an die Gesellschaft Strawtec Group AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu übersenden.

und

b)

den Bezugspreis von EUR 10,00 je Neuer Aktie bis zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Heidelberger Volksbank zu überweisen:

Kontoinhaber: Strawtec Group AG
Verwendungszweck: Kapitalerhöhung, [Anzahl Aktien] von [Name des Zeichners]
IBAN: DE18672900000047835615

Die Bezugsrechte verfallen und werden wertlos, wenn sie nicht fristgerecht ausgeübt werden. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird keine Vergütung gezahlt. Es gibt keine Bedingungen für den Abschluss des Angebots. Das Datum, an dem das Angebot frühestens geschlossen werden kann, ist das Ende der Bezugsfrist. Die Bezugsrechte sind übertragbar.

Die Gesellschaft räumt den Aktionären ein Überbezugsrecht zu folgenden Bedingungen ein: Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien können ausschließlich an Personen zugeteilt werden („Überbezug“), die von ihren Bezugsrechten vollständig Gebrauch gemacht haben. Die maximale Zahl der von einem Aktionär zum Überbezug anmeldbaren Neuen Aktien entspricht 20 % der Aktienzahl der durch den Aktionär aus Bezugsrechten angemeldeten Bezugsaktien. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Überbezug gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb Neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs im Verhältnis aller für den Überbezug zur Verfügung stehenden Neuen Aktien zu allen zum Überbezug angemeldeten Neuen Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von Neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Überbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl so auf- oder abgerundet, dass insgesamt unter allen Überbezugsberechtigten bei entsprechender Nachfrage die Differenz zwischen der maximalen Anzahl der Neuen Aktien abzüglich der im Bezug gezeichneten Neuen Aktien in voller Höhe zum Überbezug zugeteilt wird.

Jegliche Angebote zum Überbezug Neuer Aktien müssen bei Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts durch eine separate Bestellung auf dem dafür im Zeichnungsschein enthaltenen Abschnitt erfolgen.

Die Zuteilung der Überbezugsaktien erfolgt zum beschlossenen Bezugspreis von EUR 10,00 je Neuer Aktie auf der Grundlage der anteiligen Anzahl der von den zeichnungsberechtigten Aktionären während der Bezugsfrist gezeichneten Aktien.

Der Bezugspreis von EUR 10,00 je Überbezugsaktie ist ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf das o. g. Konto der Gesellschaft zu überweisen.

 

Heidelberg, im Februar 2021

Strawtec Group AG

Der Vorstand

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