Strawtec Group AG: Ordentliche Hauptversammlung

Strawtec Group AG

Heidelberg

Geschäftsadresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg

Amtsgericht Mannheim, HRB 712979

Die Strawtec Group AG lädt ihre Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am

11. Januar 2021 um 10:00 Uhr

Die ordentliche Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 69120 Heidelberg, Ziegelhäuser Landstraße 3, statt.

Die Tagesordnung lautet wie folgt:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Strawtec Group AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

Der Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstandes im Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Jahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Jahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Sitzverlegung der Gesellschaft von Mannheim nach Stuttgart

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Sitz der Gesellschaft wird nach Stuttgart verlegt. § 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(2) Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart.“

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen.

Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an folgende Anschrift zu richten:

Strawtec Group AG, Ziegelhäuser Landstr. 1, 69120 Heidelberg, h.plaggemars@strawtec.com

Wir weisen darauf hin, dass eine Kommunikation über die o.g. E-Mail-Adresse nicht rechtswirksam in Bezug auf solche Anfragen und Anträge erfolgen kann, für die das Gesetz zwingend eine schriftliche Form vorsieht.

 

Heidelberg, im Dezember 2020

Strawtec Group AG

Der Vorstand

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