![]() STS Group AGHallbergmoosWKN: A1TNU6
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STS Group AG und des gebilligten Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen, Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert.
zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Den im festgestellten Jahresabschluss der STS Group AG zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je gewinnberechtigter Stückaktie,
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 50.000 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG am 30. Mai 2022 fällig. |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, schlägt der Aufsichtsrat Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme |
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6. |
Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 6 keinen Beschluss zu fassen, Die STS Group AG überschreitet lediglich das Merkmal der Bilanzsumme mit einer Bilanzsumme § 120a Abs. 5 AktG sieht für börsennotierte kleine und mittlere Kapitalgesellschaften Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin Der Vergütungsbericht ist nachfolgend dargestellt und ist vom Tag der Einberufung
zugänglich. Er wird auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Der von Aufsichtsrat und Vorstand nach § 162 AktG erstellte und vom Abschlussprüfer Vergütungsbericht zum System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Die transparente und verständliche Darstellung der Vorstandsvergütung ist für die BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DES VORSTANDES Das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand der STS Group AG wurde vom Aufsichtsrat Bei der Entwicklung des Vergütungssystems wurde der Aufsichtsrat von einem unabhängigen Der Umgang mit etwaigen Interessenkonflikten bei der Fest- und Umsetzung sowie der VERÄNDERUNGEN IM VORSTANDSGREMIUM Vorstandsbestellungen und etwaige Vorstandsdienstverträge werden durch den Aufsichtsrat Im Zuge des Wechsels der Mehrheitsgesellschafters haben sich im Berichtsjahr folgende Herr Matthieu Purrey wurde am 03. Juli 2020 mit einer Laufzeit von 3 Jahren zum Alleinvorstand Mit Wirkung zum 30. Juni 2021 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Andreas Becker interimistisch Die interimistisch ausgelegte Übergangsphase endete einvernehmlich zum 31. Januar Wir freuen uns mit Herrn Alberto Buniato eine Führungspersönlichkeit gewonnen zu haben, Mit dieser Führungsstruktur konnten wir einen wichtigen Meilenstein für die langfristige ANWENDUNG DES VORSTANDSVERGÜTUNGSSYSTEMS Das in der Hauptversammlung am 23. Juli 2021 gebilligte Vorstandsvergütungssystem Die Vorstandsbestellung von Herrn Matthieu Purrey endete bereits vor Billigung des Aufgrund der interimistisch ausgelegten Vorstandsbestellung von Herrn Andreas Becker GESAMTDARSTELLUNG DER VERGÜTUNGSLEISTUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM Die nachfolgende Tabelle stellt die im Geschäftsjahr 2021 und 2020 an die Vorstandsmitglieder Eine Vergütung gilt als gewährt im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, wenn sie dem ![]() Durch Dritte gewährte Vergütungsbestandteile Matthieu Purrey übte das Vorstandsmandat in Personalunion mit seinen Aufgaben in der Matthieu Purrey erhielt von der Mutares-Gruppe im Geschäftsjahr 2021 eine anteilige Durch die STS Group AG gewährte Vergütungsbestandteile Der mit Herrn Andreas Becker geschlossene Vorstandsdienstvertrag unterlag nicht den Eine variable Tantieme wurde an Herrn Becker im Geschäftsjahr 2021 nicht gezahlt. Herr Becker war bereits von 2013 bis 06/2020 CEO der STS Group AG. Insofern sind im
Maximalvergütung Gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG hat der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximalvergütung EUR 1,5 Millionen, für Die Maximalvergütung für die im Geschäftsjahr 2021 bestellten Vorstandsmitglieder
Auszahlungen erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile im Geschäftsjahr 2021 auf Basis Im Geschäftsjahr 2021 kamen keine erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile aus früheren Im Zuge der Neubesetzung des Vorstandsgremiums im Geschäftsjahr 2020 wurden die vormals DARSTELLUNG DES IN DER HAUPTVERSAMMLUNG AM 23. JULI 2021 GEBILLIGTEN VERGÜTUNGSSYSTEMS Grundsätze des Vergütungssystems Die STS Group AG ist ein weltweit führender Automobilzulieferer im Bereich der Personen- Das Ziel, die Wettbewerbsposition auszubauen, wird durch die nachhaltige und langfristige Durch die Kopplung der Vergütung an konkrete finanzielle Erfolgsziele ist das Vergütungssystem Neben dem finanziellen Erfolg fließen auch nicht-finanzielle Erfolgsziele in die Vorstandsvergütung ![]() Festsetzung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung und Angemessenheit der Vorstandsvergütung Bei der Festsetzung der Ziel-Gesamtvergütung trägt der Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Es Vergütungssystem des Vorstandes VERGÜTUNGSSTRUKTUR FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER Das Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes und orientiert Die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus der erfolgsunabhängigen Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus der Festvergütung der Vorstandsmitglieder Die erfolgsabhängige Vergütung besteht aus der einjährigen sowie der mehrjährigen Des Weiteren regelt das Vergütungssystem, ob und welche Zahlungen im Falle einer vorzeitigen Im Falle eines unterjährigen Ein- oder Austritts werden die Festvergütung sowie die Die nachfolgende Tabelle bietet einen Gesamtüberblick zu den Vergütungsbestandteilen ![]() ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE Festvergütung Die Festvergütung ist eine auf das laufende Geschäftsjahr bezogene Barvergütung, die Nebenleistungen Als Nebenleistungen werden den Vorstandsmitgliedern die gesetzlichen Beiträge zur Altersvorsorge- und Pensionszusagen Der Vorstand der STS Group AG erhält keinerlei Pensionszusagen oder sonstige Altersvorsorgezusagen. ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE Struktur der erfolgsabhängigen Vergütung Die erfolgsabhängige Vergütung setzt sich aus der einjährigen variablen Vergütung Einjährige variable Vergütung (EVV): Grundzüge Die EVV ist als Zielbonussystem gestaltet, dessen Ziele sich an den Steuerungsgrößen Zum Beginn jedes Geschäftsjahres wird mit den Vorstandsmitgliedern ein individualvertraglicher Die Zielerreichung berechnet sich aus den zwei additiv verknüpften finanziellen Zielen Die Ziele fließen in das Modell zur einjährigen variablen Vergütung wie folgt ein: ![]() |
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Umsatz mit 50 % Gewichtung Durch die Verwendung des Umsatzes im Verhältnis zum Budget wird das strategische Ziel |
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Adjusted EBITDA mit 50 % Gewichtung Das adjusted EBITDA (adjusted Earnings Before Interest, Taxes, Depreciations and Amortization) |
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Modifier für individuelle und kollektive Leistungen 0,8-1,2 Als mögliche Ziele für individuelle und kollektive Leistungen kommen hier unter anderem Einjährige variable Vergütung (EVV): Zielfestlegung und Zielerreichung im Geschäftsjahr Herr Matthieu Purrey übte sein Vorstandsmandat in Personalunion mit seinen Aufgaben Herr Andreas Becker übernahm die Vorstandsposition als Interim CEO bis zur Ausgestaltung Mehrjährige variable Vergütung (MVV) Die mehrjährige variable Vergütung der STS Group ist als Performance Share Plan mit ![]() Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch die Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Mehrjährige variable Vergütung (EVV): Zielfestlegung und Zielerreichung im Geschäftsjahr Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten keine Zuteilungen im Sinne der mehrjährigen variablen WEITERE VERGÜTUNGSRELEVANTE VEREINBARUNGEN Vertragslaufzeiten Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder haben eine feste Laufzeit. Diese darf einen Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Hiervon unberührt bleibt das gesetzliche Unterjähriger Ein- und Austritt von Vorstandsmitgliedern Im Falle eines unterjährigen Ein- oder Austritts werden die Festvergütung sowie die Abfindungszahlungen Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit durch die Gesellschaft oder auf Kontrollwechsel Für den Fall eines Kontrollwechsels kann den Vorstandsmitgliedern ein einmaliges Sonderkündigungsrecht Karenzentschädigung Mit den Vorstandsmitgliedern kann ein Wettbewerbsverbot mit einer Dauer von bis zu Erfolgsabhängige Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsbestellung oder des Dienstvertrags durch die Malus und Clawback In bestimmten Fällen hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, noch nicht ausgezahlte Arbeitsunfähigkeit und Tod Ist das Vorstandsmitglied aufgrund von Krankheit oder Unfall an der Ausübung der Vorstandstätigkeit Mandatsbezüge der Vorstandsmitglieder Im Falle der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds im Aufsichtsrat, Beirat oder Verwaltungsrat Vorübergehende Abweichungen vom Vergütungssystem Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, unter besonderen und außergewöhnlichen Umständen DIE VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATES IM GESCHÄFTSJAHR 2021 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DES AUFSICHTSRATES Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde mit Hauptversammlungsbeschluss vom Die Hauptversammlung vom 23. Juli 2021 stimmte dem Beschluss zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung ANWENDUNG DES AUFSICHTSRATSVERGÜTUNGSSYSTEMS IM GESCHÄFTSJAHR 2021 Im Geschäftsjahr 2021 kam bis zum 23. Juli 2021 das Vergütungssystem des Aufsichtsrates Ab dem 23. Juli 2021 wird die Arbeit des Aufsichtsrates nach dem aktuellen Vergütungssystem VERGÜTUNGSSTRUKTUR FÜR DIE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER § 15 der Satzung der STS Group AG regelt die Vergütung des Aufsichtsrats. Über die Ab dem 01. Juli 2021 erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr Bis zum 30. Juni 2021 betrug die Festvergütung für die einfache Aufsichtsratsmitgliedschaft Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Die Aufsichtsratsmitglieder sind in eine im Interesse der Gesellschaft unterhaltene Für die Tätigkeiten des Prüfungsausschusses werden keine gesonderten Vergütungen gezahlt. BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS Im Geschäftsjahr 2021 betrug die tatsächliche Festvergütung des Aufsichtsrats insgesamt Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 wird nach Billigung des Die nachfolgende Tabelle stellt die Vergütungsbestandteile dar, die im Geschäftsjahr ![]() VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten ![]() Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts An die STS Group AG, Hallbergmoos Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der STS Group AG, Hallbergmoos, für das Geschäftsjahr Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich München, den 5. April 2022
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7. |
Beschlussfassung über Satzungsänderung, Sitzverlegung nach Hagen § 1 Abs. 2 der Satzung der STS Group AG in der derzeit gültigen Fassung sieht vor, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: Der satzungsmäßige Sitz der Gesellschaft wird von Hallbergmoos (Landkreis Freising) § 1 Abs. 2 der Satzung der STS Group AG wird wie folgt neu gefasst:
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Allgemeine Hinweise und Teilnahmebedingungen
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls
über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die Internetseite
ist das Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) erreichbar, das für die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre u.a. eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung
ermöglicht. Über das HV-Portal kann ebenso die gesamte Versammlung in Bild und Ton
verfolgt werden.
Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild
und Ton
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie und deren ungewisse Entwicklung wird
die ordentliche Hauptversammlung am 24. Mai 2022 auf Grundlage des COVMG als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung jedoch
per Bild- und Tonübertragung unter der Internetadresse
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung
verfolgen und sich über das unter derselben Internetadresse zugängliche HV-Portal
zur Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung ihres Stimmrechts, zuschalten. Den
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte
eine Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die
Stimmrechtskarte enthält unter anderem die Zugangsdaten, mit dem die Aktionäre das
HV-Portal nutzen können.
Internetgestütztes HV-Portal und Aktionärs-Hotline
Unter der Internetadresse
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung
unterhält die Gesellschaft ab dem 03. Mai 2022 ein internetgestütztes Online-Portal
(HV-Portal). Über dieses können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf.
deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen,
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll (am Tag der Hauptversammlung) erklären.
Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den Zugangsdaten, die Sie mit
Ihrer Stimmrechtskarte erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung
Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche
des HV-Portals.
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten
die Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte. Bitte beachten Sie auch die technischen
Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung
und zur Nutzung des HV-Portals können Sie sich an unsere Aktionärs-Hotline unter der
Nummer +49 (0)89 21027-220, während der üblichen Geschäftszeiten zwischen 9:00 Uhr
und 17:00 Uhr MESZ (außer an Feiertagen), wenden.
Anmeldung und Anteilsbesitznachweis als Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung im Wege einer elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung
und für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege einer elektronischen Zuschaltung über
das HV-Portal und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts,
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft
anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der postalischen Adresse
STS Group AG
c/o Link Market Services
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail unter: inhaberaktien@linkmarketservices.de
nach § 18 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 17. Mai
2022 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Die Anmeldung muss gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) oder auf einem sonstigen, von der Gesellschaft
näher zu bestimmenden elektronischen Weg in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und § 18
Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
also den 03. Mai 2022 (0:00 Uhr MESZ), zu beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft
unter der postalischen Adresse
STS Group AG
c/o Link Market Services
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail unter: inhaberaktien@linkmarketservices.de
bis spätestens zum Ablauf des 17. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes ist gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft durch Vorlage
eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache erteilten Nachweises zu erbringen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär
ausgestellter Nachweis ausreichend.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige
als Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des
Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft
den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten,
die Möglichkeit zur elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung über das HV-Portal
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt),
soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in
Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Portal zum
Zwecke der elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung zugesandt.
Ausübung des Stimmrechts im Wege elektronischer Briefwahl
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Briefwahl
abgeben.
Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl steht ihnen
das unter der Internetadresse
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl
über das HV-Portal ist ab dem 03. Mai 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen im Rahmen
der Hauptversammlung möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgte
Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Weitere Hinweise zur elektronischen Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung
durch einen Dritten sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist
nur bis zum 23. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen
sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft
in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Erteilung und Widerruf der Vollmacht bedürfen ebenso wie der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft mindestens der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen
Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Stimmrechtskarte zugesandt.
Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung
heruntergeladen oder bei folgender Adresse der Anmeldestelle angefordert werden:
STS Group AG
c/o Link Market Services
Landshuter Allee 10
80637 München
oder
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft an folgende postalische Adresse
oder E-Mail-Adresse übermittelt werden, wobei insbesondere auch die elektronische
Übermittlung per E-Mail erfolgen kann (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten
genügt):
STS Group AG
c/o Link Market Services
Landshuter Allee 10
80637 München
oder
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Sofern der Nachweis der Bevollmächtigung über einen der vorgenannten Übermittlungswege
erfolgt, muss dieser der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum 23. Mai
2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des Eingangs), zugehen.
Die vorgenannten Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter
Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall.
Sofern die Erteilung durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgt, muss die
Erklärung der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen ebenfalls bis zum 23. Mai
2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des Eingangs), zugehen.
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen
unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden. Der Widerruf der Bevollmächtigung
kann auch durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung
im Wege der elektronischen Zuschaltung über das HV-Portal erfolgen.
Der Widerruf einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft muss der Gesellschaft
aus organisatorischen Gründen ebenfalls bis zum 23. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum
des Eingangs), zugehen.
Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege
der elektronischen Zuschaltung über das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangsdaten erhält.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte
Personen, Institute und Unternehmen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen vorsehen. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder
eine der diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen, Institute oder Unternehmen
bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über
das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form der Vollmacht
rechtzeitig abzustimmen.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären
oder gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen, Instituten oder Unternehmen, die
eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung
hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts bei der Aktionärs-Hotline oder unter der
oben genannten Adresse der Anmeldestelle zu melden.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind in der Stimmrechtskarte, welche
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten Aktionäre zudem die
von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen.
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte
übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann das
Vollmachts- und Weisungsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung
heruntergeladen oder bei der oben genannten Adresse der Anmeldestelle angefordert
werden. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich
an die oben genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln
und muss dort bis einschließlich zum 23. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des Eingangs)
zugehen.
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts
im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter
der Internetadresse
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das
HV-Portal ist ab dem 03. Mai 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung
möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen
Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.
Fragerecht der Aktionäre
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation
Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVMG). Etwaige Fragen sind bis spätestens
einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 22. Mai 2022 (24:00 Uhr
MESZ), über das unter der Internetadresse
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Nach Ablauf der genannten Frist
können keine Fragen mehr eingereicht werden.
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich
namentlich zu nennen, wenn diese dem nicht ausdrücklich widersprechen. Bitte beachten
Sie dazu die weitergehenden Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz
am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis
zum Ende der Hauptversammlung über das HV-Portal auf elektronischem Wege Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 6.500.000,00 und ist eingeteilt in 6.500.000 Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beläuft sich somit auf 6.500.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 50.000 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte
zu.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m.
§ 1 Abs. 2 COVMG
a) Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht
325.000 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht
500.000 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der STS Group AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 23. April
2022 (24:00 Uhr MESZ). Für die Übermittlung von Tagesordnungsergänzungspunkten ist
folgende postalische Adresse maßgeblich:
Vorstand der STS Group AG
c/o Link Market Services
Landshuter Allee 10
80637 München
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge
zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Die Gesellschaft
wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft
einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung mit Begründung übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag
der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist
somit der 09. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ). Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge.
Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge
von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich
zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Name, ausgeübter
Beruf und Wohnort) und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten)
enthalten. Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist folgende
postalische bzw. elektronische Adresse maßgeblich:
STS Group AG
c/o Link Market Services
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag
wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der
antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. Während
der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge
unterbreitet werden.
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach
§ 1 Abs. 2 COVMG erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre jedoch das Recht,
Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3 COVMG). Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens einen Tag vor
der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der STS Group AG
mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, welche Frage er wie beantwortet.
Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zum Fragerecht der Aktionäre nach § 1
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVMG wird verwiesen.
d) Veröffentlichung
Die Einberufung ist im Bundesanzeiger bekannt gemacht und zusätzlich solchen Medien
zur Veröffentlichung zugeleitet worden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die Unterlagen im Internet unter
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung
eingesehen werden.
Elektronische Bestätigung der Stimmrechtsausübung und Nachweis der Stimmzählung
Den Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben, wird
der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
elektronisch über das HV-Portal bestätigt.
Alle abstimmenden Aktionäre können von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach
dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimme
gezählt wurde.
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals
und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein
internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal
wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Stimmrechtskarte,
welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf
dieser Stimmrechtskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie
sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden können.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Das HV-Portal ist für die Ausübung des Stimmrechts ab dem 03. Mai 2022
zugänglich.
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung
Fristgerecht angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und
Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen
Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand
der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes
und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann
daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit
der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle
Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für
Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich
solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt.
Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten
zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.
Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der
Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen
Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die STS Group AG verarbeitet als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene
Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und die Erteilung
etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen,
um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf
der Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die STS Group AG diese
Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt
die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die STS Group AG.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter
ist für deren elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DSGVO
i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG. Daneben besteht mit § 67e Abs. 1 AktG eine ausdrückliche
Erlaubnis- und Zweckbestimmungsnorm, nach der Gesellschaften personenbezogene Daten
der Aktionäre für die Zwecke der Identifikation, der Kommunikation mit den Aktionären,
der Ausübung der Rechte der Aktionäre, der Führung des Aktienregisters und für die
Zusammenarbeit mit den Aktionären verarbeiten dürfen.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die STS Group AG verschiedene
Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die
zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater
verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der STS Group AG. Im Übrigen werden
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis,
vgl. § 129 Abs. 4 AktG). Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs.
2 AktG und im Fall von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach § 126 Abs. 1 und § 127
AktG werden diese wie in der Einladung unter „Rechte der Aktionäre“ beschrieben zugänglich
gemacht. Personenbezogene Daten der an der Hauptversammlung elektronisch teilnehmenden
bzw. der vertretenen Aktionäre (außer im Fall der Ausübung des Stimmrechts im Namen
dessen, den es angeht) sowie gegebenenfalls der Aktionärsvertreter sind nach Maßgabe
von § 129 AktG in der nach § 26j Abs. 4 EGAktG anwendbaren Fassung in ein Teilnehmerverzeichnis
aufzunehmen, das Aktionären bzw. deren Vertretern nach Maßgabe von § 129 Abs. 4 AktG
zugänglich zu machen ist.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist
oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle
gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind,
haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen
Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit)
zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall
zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch
gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.
Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten
der STS Group AG geltend machen:
STS Group AG
Kabeler Str. 4
58099 Hagen
Telefax: +49 2331 6978-210
E-Mail: ir@sts.group
Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der STS Group AG ist wie folgt erreichbar:
STS Group AG
Kabeler Str. 4
58099 Hagen
Telefon: +49 2331 6978-0
E-Mail: Data-privacy@sts.group
Hallbergmoos (Landkreis Freising), im April 2022
STS Group AG
Der Vorstand