Studio Babelsberg AG – außerordentliche Hauptversammlung 2016

Studio Babelsberg AG

Potsdam

Ergänzung der Tagesordnung zur außerordentlichen Hauptversammlung

zur im Bundesanzeiger vom 12. Juli 2016 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung am 18. August 2016 um 10.00 Uhr im

fx.center Babelsberg (Kino)
Studio Babelsberg
August-Bebel-Str. 26–53
14482 Potsdam

ist bei der Gesellschaft am 20. Juli 2016 ein Ergänzungsverlangen der Shareholder Value Beteiligungen AG und Shareholder Value Management AG in Frankfurt/Main im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG eingegangen. Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird in Umsetzung dieses Verlangens um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert.

2. Tagesordnungspunkt – Verwendung des Bilanzgewinns

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 2.775.866,39 € wie folgt zu verwenden:

1. Ausschüttung einer Dividende von 0,04 € je dividendenberechtigter Aktie 627.238,80 €
2. Gewinnvortrag auf neue Rechnung 2.148.627,59 €
Bilanzgewinn 2.775.866,39 €

Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Gewinnvortrag sind die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags bekannten dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von 0,04 € je dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsehen.

Begründung:

Trotz des Vorliegens eines Bilanzgewinns haben es Vorstand und Aufsichtsrat gesetzwidrig unterlassen, der Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns vorzulegen. Dies wird mit dem vorliegenden Antrag nachgeholt. Der Dividendenvorschlag ist dabei so bemessen, dass er an das gesetzliche Leitbild einer mindestens vierprozentigen Verzinsung des Grundkapitals angelehnt ist, so dass der Gesellschaft ein ausreichender Spielraum für investive Erfordernisse verbleibt.

Stellungnahme des Vorstandes

Der Vorstand schlägt vor, diesen Ergänzungsantrag aufgrund der angespannten Liquiditätssituation der Gesellschaft und der weiterhin ungesicherten Auftragslage abzulehnen und somit den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 auf neue Rechnung vorzutragen.

Weiterhin ist bei der Gesellschaft am 21. Juli 2016 ein Ergänzungsverlangen der FBB Filmbetriebe Berlin Brandenburg GmbH im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG eingegangen. Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird in Umsetzung dieses Verlangens um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert.

3. Tagesordnungspunkt – Verwendung des Bilanzgewinns

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2015 in voller Höhe von 2.775.866,39 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Begründung:

In der ordentlichen Hauptversammlung am 24.6.2016 hat die Hauptversammlung keinen Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns gefällt. Dies wird nunmehr nachgeholt. Ein entsprechendes Ergänzungsverlangen wurde auch von einer weiteren Aktionärin gestellt. Wie seitens des Vorstands in der ordentlichen Hauptversammlung erläutert wurde, ist aufgrund umfangreicher Investitionen seitens der Gesellschaft Studio Babelsberg AG und ihrer Tochtergesellschaft Art Department Studio Babelsberg GmbH im laufenden Geschäftsjahr 2016 die Liquiditätslage der Gesellschaft so angespannt, dass eine Auszahlung einer Dividende nicht möglich ist. Der Vortrag auf neue Rechnung ermöglicht im Rahmen der Aufstellung der Bilanz für das Geschäftsjahr 2016 eine erneute Beurteilung über eine Dividendenfähigkeit zu fällen.

Stellungnahme des Vorstandes

Der Vorstand schlägt vor, diesem Ergänzungsantrag zuzustimmen.

Sonstige Hinweise

Unter www.studiobabelsberg.com/investor-relations/veroeffentlichungen sind gemäß § 124 Abs. 1 AktG auch diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens und die Ergänzungsverlangen zugänglich.

 

Potsdam, den 22 Juli 2016

Studio Babelsberg AG

Der Vorstand

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