Studio Babelsberg AG – Hauptversammlung 2015

Studio Babelsberg AG
Potsdam
WKN: A1TNM5
ISIN: DE000A1TNM50
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 3. Juli 2015,
um 10:00 Uhr

im
fx.Center Babelsberg (Kino)
Studio Babelsberg
August-Bebel-Straße 26–53
14482 Potsdam

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Studio Babelsberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 und des zusammengefassten Lageberichts für die Studio Babelsberg AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Studio Babelsberg AG für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1 (6. Alternative), 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2015 enden turnusgemäß die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Roland Folz und Dr. Bertrand Malmendier. Die Amtszeit des in der Hauptversammlung vom 8. Juli 2014 anstelle des ausgeschiedenen Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Dr. Christian Franckenstein, gewählten Aufsichtsratsmitglieds Matthias Platzeck endet ebenfalls mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2015 (§ 10 Abs. 2 S. 4, § 10 Abs. 5 S. 1 der Satzung).

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung folgende Personen zur Wiederwahl vor:

5.1

Herrn Dr. Roland Folz, CFO Global Purchasing and Cost Management bei der Deutsche Bank AG, wohnhaft in Frankfurt

5.2

Herrn Dr. Bertrand Malmendier, Rechtsanwalt bei Malmendier Hellriegel Rechtsanwälte, wohnhaft in Berlin

5.3

Herrn Matthias Platzeck, Ministerpräsident des Landes Brandenburg a.D., wohnhaft in Potsdam

Die Wahl erfolgt nach § 10 Abs. 2 der Satzung für eine Amtszeit, die mit dem Ende der Hauptversammlung endet, in der über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit Beschluss gefasst wird, wobei das Geschäftsjahr des Beginns der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Adressen für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung an:

Studio Babelsberg AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Studio Babelsberg AG
zu Händen von Herrn Eike Wolf
August-Bebel-Straße 26–53
14482 Potsdam
Fax: 0331/ 721 21 35
E-Mail: eike.wolf@studiobabelsberg.com

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung und der Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und rechtzeitig gemeldet sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 26. Juni 2015 zugehen.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 26. Juni 2015, 24:00 Uhr, entsprechen, da nach der Satzung Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht stattfinden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 26. Juni 2015. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG:

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Potsdam-Babelsberg, im Mai 2015

Studio Babelsberg AG

Der Vorstand

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