Studio Babelsberg AG – Hauptversammlung 2017

Studio Babelsberg AG

Potsdam

WKN: A1TNM5
ISIN: DE000A1TNM50

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 6. Juli 2017,
um 10:00 Uhr

im

fx.Center Babelsberg (Kino)
Studio Babelsberg
August-Bebel-Straße 26–53
14482 Potsdam

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Studio Babelsberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 und des zusammengefassten Lageberichts für die Studio Babelsberg AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

Diese Vorlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internet-Adresse der Gesellschaft unter

www.studiobabelsberg.com

zugänglich.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2016 in Höhe von 3.491.417,39 €, der sich aus dem Jahresüberschuss von 715.551,00 € und dem Gewinnvortrag von 2.775.866,39 € zusammensetzt, auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Studio Babelsberg AG für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Adressen für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung an:

Studio Babelsberg AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Studio Babelsberg AG
zu Händen von Herrn Eike Wolf
August-Bebel-Straße 26–53
14482 Potsdam
Fax: +49 331 721 21 35
E-Mail: eike.wolf@studiobabelsberg.com

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung und der Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und rechtzeitig gemeldet sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 29. Juni 2017 zugehen.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 29. Juni 2017, 24:00 Uhr entsprechen, da nach der Satzung Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung nicht stattfinden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 29. Juni 2017. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.

Angabe nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

 

Potsdam-Babelsberg, im Mai 2017

Studio Babelsberg AG

Der Vorstand

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