Studio Babelsberg AG, Potsdam – Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG (TPG Inc. et all gehören mehr als der vierte Teil der Aktien)

Studio Babelsberg AG

Potsdam

HRB 18441 P

Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG

Der Studio Babelsberg AG, Potsdam (HRB 18441 P) („Gesellschaft“), wurde Folgendes angezeigt:

Der Kino BidCo GmbH (München) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft (§ 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG sowie § 20 Abs. 4 AktG).

Der TPG Inc. (Delaware) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der TPG GPCo, LLC (Delaware) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der TPG Holdings III-A, LLC (Cayman Islands) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der TPG Holdings III-A, L.P. (Cayman Islands) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der TPG Operating Group III, L.P. (Delaware) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der TPG Real Estate GenPar III EU Advisors, LLC (Delaware) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der TPG Real Estate GenPar III Advisors, Ltd. (Cayman Islands) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der TPG Real Estate GenPar III-AIV, L.P. (Cayman Islands) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der TPG RE III Holdings, L.P. (Cayman Islands) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der Cinema Holdings 2021, LLC (Delaware) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der Cinema, LLC (Delaware) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der TPG Kino GP, S.à r.l. (Luxemburg) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der TPG Kino SCSp (Luxemburg) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

Der Kino HoldCo S.à r.l. (Luxemburg) gehört ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, da ihr die Aktien der Gesellschaft, die die Kino BidCo GmbH unmittelbar hält, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet werden.

 

Potsdam im August 2022

Studio Babelsberg AG

Vorstand

 

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