Süddeutsche Truthahn Aktiengesellschaft Handelsgesellschaft: Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates gemäß § 4 Abs. 1 DrittelbG in Verbindung mit § 97 Abs. 1 AktG

Süddeutsche Truthahn Aktiengesellschaft Handelsgesellschaft

Ampfing

(im Folgenden „Gesellschaft“)

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates gemäß § 4 Abs. 1 DrittelbG in Verbindung mit § 97 Abs. 1 AktG

Die Gesellschaft mit dem Sitz in Ampfing, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 15063, verfügt bislang über einen Aufsichtsrat bestehend aus drei Vertretern der Anteilseigner gemäß den Regelungen der §§ 95 ff. AktG und der Satzung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft wird ab dem 1. Januar 2021 in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 DrittelbG beschäftigen. Dies hat nach Ansicht des Vorstands der Gesellschaft zur Folge, dass die Gesellschaft einen Aufsichtsrat haben wird, der nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung des Vorstands der Gesellschaft nach § 4 Abs. 1 DrittelbG in Verbindung mit § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG zusammenzusetzen, also zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

 

Ampfing, im Dezember 2020

Süddeutsche Truthahn Aktiengesellschaft Handelsgesellschaft

Der Vorstand

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