SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft
Stuttgart
– Wertpapier-Kenn-Nummer 811 430 –

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Donnerstag, 2. Juli 2015, 11:00 Uhr,
im Haus der SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft,
Rotebühlstraße 125, 70178 Stuttgart,

stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 3.937.893,97 den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Vorstandes für diesen Zeitraum zu beschließen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum zu beschließen.
5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Theodor-Heuss-Straße 5, 70174 Stuttgart,

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 und 101 AktG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Mit Wirkung vom 15.09.2014 hat Herr Stephan Ziegler sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn

Peter Gaugg,
Sprecher des Vorstandes der Bank für Tirol und Vorarlberg,
Innsbruck,

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Peter Gaugg hat bereits im Vorfeld signalisiert, im Falle seiner Wahl das Aufsichtsratsmandat anzunehmen.

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
7.

Beschlussfassung über die variable Vergütung des Vorstandes

Das zwischen Aufsichtsrat und Vorstand der Bank beschlossene variable Vergütungsmodell führt für das Geschäftsjahr 2014 zu einer Tantiemezahlung welche die 100%-Regelung entsprechend § 25 a Abs. 5 Satz 2 KWG übersteigt. Gemäß § 25 a Abs. 5 Satz 5 KWG können die Anteilseigner, die Eigentümer, die Mitglieder oder die Träger des Instituts über die Billigung einer höheren variablen Vergütung als nach Satz 2, die 200% der fixen Vergütung für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftsleiter nicht überschreiten darf, beschließen.

Somit schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vor, die Obergrenze der variablen Vergütung für alle Vorstandsmitglieder der Südwestbank auf 200% zu erhöhen. Das vom Aufsichtsrat mit den Vorständen der Bank vereinbarte Vergütungsmodell ist auf eine nachhaltige Entwicklung der Bank ausgerichtet und fördert die Wettbewerbsfähigkeit der Bank. Gleichzeitig soll aber auch die besondere Leistung bei der Entwicklung der Südwestbank anerkannt und honoriert werden. Der Umfang der erhöhten Bonuszahlung steht in keinem Konflikt zur angemessenen Eigenmittelausstattung der Bank.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Personen berechtigt, die im Aktienregister als Inhaber einer oder mehrerer Namensaktien eingetragen sind und die sich nicht später als am fünften Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) angemeldet haben. Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

Anfragen und Anträge zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die Adresse unserer Gesellschaft Rotebühlstraße 125, 70178 Stuttgart, zu richten.

Stuttgart, 18. Mai 2015

SÜDWESTBANK Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.