Südwestdeutsche Salzwerke AktiengesellschaftHeilbronnWertpapierkennnummer 734660
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südwestdeutsche Salzwerke AG und Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
zur Verfügung. |
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südwestdeutsche Salzwerke
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführten Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des vom Der Aufsichtsrat hat beschlossen, das zuletzt von der Hauptversammlung am 21. Mai Der Aufsichtsrat schlägt vor, das nachfolgend wiedergegebene, vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Südwestdeutsche Salzwerke AG A. Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der Südwestdeutsche Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet einen wesentlichen Beitrag Der Short Term Incentive („STI“) ist an dem wirtschaftlichen Erfolgsziel Konzern-EBIT (Earnings before Interest Wirtschaftliches Erfolgsziel der langfristigen variablen Vergütung („LTI“) ist die Entwicklung des Konzern-EBIT während des maßgeblichen Geschäftsjahres und Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist klar und verständlich gestaltet. B. Das Vergütungssystem im Einzelnen I. Vergütungsbestandteile 1. Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativer Anteil an der Vergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems für jedes Vorstandsmitglied Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung übersteigt 2. Feste Vergütungsbestandteile Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt in zwölf monatlichen Raten. 3. Variable Vergütungsbestandteile Nachfolgend werden die variablen Vergütungsbestandteile beschrieben. Dabei wird verdeutlicht, 3.1 Kurzfristige variable Vergütung (STI) Der STI ist ein leistungsabhängiger Bonus mit einem einjährigen Bemessungszeitraum. 3.1.1 Individueller STI Der individuelle STI ist an das Erreichen von individuell zu vereinbarenden Zielen Eine nachträgliche Änderung der vereinbarten und festgelegten Ziele ist ausgeschlossen. Nach Ablauf des Gewährungsgeschäftsjahres legt der Aufsichtsrat nach seinem Ermessen Der Auszahlungsbetrag wird durch Multiplikation des Gesamtzielerreichungsgrads mit Der Auszahlungsbetrag aus dem individuellen STI ist zur Zahlung fällig mit der auf 3.1.2 Unternehmensbezogener STI Der unternehmensbezogene STI knüpft an das Konzern-EBIT des Gewährungsgeschäftsjahres Das Konzern-EBIT ist das nach IFRS bestimmte Konzern-EBIT gemäß dem geprüften Jahresabschluss Der Zielwert gilt als erreicht, wenn das Konzern-EBIT des Gewährungsgeschäftsjahres Der Auszahlungsbetrag aus dem unternehmensbezogenen STI ist auf 150 % des Zielwerts Der Auszahlungsbetrag aus dem unternehmensbezogenen STI ist zur Zahlung fällig mit 3.2 Langfristige variable Vergütung (LTI) Der LTI ist als zukunftsgerichteter leistungsabhängiger Bonus ausgestaltet. Er knüpft Der Zielwert gilt als erreicht, wenn der dreijährige Durchschnitt des Konzern-EBIT Der Auszahlungsbetrag aus dem LTI ist auf 150 % des Zielbetrags begrenzt. Der Auszahlungsbetrag aus dem LTI ist zur Zahlung fällig mit der auf die Hauptversammlung, 3.3 Anpassungen bei außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen Der Aufsichtsrat ist berechtigt, im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen, 3.4 Unterjähriger Ein- oder Austritt Beginnt oder endet das Dienstverhältnis im laufenden Gewährungsgeschäftsjahr, wird 3.5 Malus- und Clawback-Regelung für die variablen Vergütungsbestandteile Bei einem schwerwiegenden Pflichtenverstoß der Vorstandsmitglieder während des jeweils Der Aufsichtsrat kann die Höhe einzelner oder sämtlicher variabler Vergütungselemente, Maßgeblich für die Höhe der Reduzierung oder Rückforderung ist jeweils der Brutto-Betrag II. Maximalvergütung Die für ein Geschäftsjahr insgesamt zu gewährende Gesamtvergütung (Summe aller für Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge III. Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte 1. Laufzeiten und Voraussetzungen der Beendigung vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder gelten für die Dauer der laufenden Bestellungen. Die Dienstverträge verlängern sich für die Dauer einer erneuten Bestellung, soweit Die Dienstverträge enden spätestens mit Ablauf des Monats, in denen die Vorstandsmitglieder Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern können im Einzelfall Kopplungsklauseln enthalten, Im Falle einer Beendigung der Bestellung ohne gleichzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses 2. Entlassungsentschädigungen Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit eines Vorstandsmitglieds Die Vorstandsmitglieder unterliegen nach Beendigung des Dienstverhältnisses jeweils IV. Berücksichtigung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Vergütung des Vorstands. Bei der Beurteilung Der vertikale Vergleich nimmt Bezug auf das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur V. Verfahren zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches Vergütungssystem für die Der Aufsichtsrat legt das beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung bei jeder Das Vergütungssystem gilt für alle Vorstandsmitglieder ab dem Tag, der auf den Tag Der Aufsichtsrat und der Personalausschuss stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem (Verfahren und Regelungen |
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Nach § 162 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer daraufhin Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Der Vergütungsbericht ist nachfolgend abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung
zugänglich. Der Vergütungsbericht wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Jahr 2021 Der Vergütungsbericht beschreibt die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats Grundsätze des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder ab 1. Januar 2021 Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet einen wesentlichen Beitrag Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder Herr Ulrich Fluck (Sprecher) und Frau Natascha Variable Vergütungsbestandteile sind die kurzfristige variable Vergütung (Short Term Der LTI ist als zukunftsgerichteter leistungsabhängiger Bonus ausgestaltet. Er knüpft Der Auszahlungsbetrag für sämtliche variablen Vergütungsbestandteile ist auf maximal Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems für jedes Vorstandsmitglied Weiterhin sieht das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder eine Maximalvergütung Neu geregelt ist seit dem Geschäftsjahr 2021, dass für schwerwiegende Pflichtenverstöße An die ab 1. Januar 2021 amtierenden Vorstandsmitglieder sind keine betrieblichen Leistungen und Leistungszusagen für den Fall der vorzeitigen bzw. regulären Beendigung Die ab 1. Januar 2021 geltenden Vorstandsverträge sehen für den Fall der vorzeitigen Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 Im Folgenden wird über die im Berichtsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung
Dieses Begriffsverständnis unterscheidet sich von den in bisherigen Vergütungsberichten Die folgenden Tabellen weisen daher aus, welche Vergütungsbestandteile den Vorstandsmitgliedern Die Bezüge der amtierenden Vorstandsmitglieder Herr Fluck und Frau Groll stellen sich Die Bezüge des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herr Rüther stellen sich wie folgt dar: Der als gewährte Vergütung ausgewiesene LTI bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2019 Die Leistungskriterien und Zielerreichung stellen sich bezogen auf die gewährte und Herr Wolfgang Rüther war im Geschäftsjahr 2021 nicht mehr Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Weitere Angaben Die ausgewiesenen Vergütungen entsprechen, mit Ausnahme des LTI, dem im vorhergehenden Grundzüge des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der von der Hauptversammlung beschlossenen Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der zum Berichtszeitpunkt gültigen Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Teilnahme an einer Eine etwaig anfallende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet. Bezüge des Aufsichtsrats Die gewährten und geschuldeten Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Vergleichende Darstellung Bei der durchschnittlichen Vergütung der Beschäftigten wurden mit Ausnahme des Vorstands Heilbronn, 18. März 2022
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts An die Südwestdeutsche Salzwerke AG, Heilbronn Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der Südwestdeutsche Salzwerke AG, Heilbronn, für das Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich Stuttgart, den 18. März 2022
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8. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der bisherigen Anteilseignervertreter/ -vertreterinnen im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem Deutschen Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses,
Herr Harry Mergel
Herr Thomas Strobl
Frau Susanne Bay
Herr Thomas Randecker
Frau Gisela Splett
Herr Willi Stächele
Herr Wolf Theilacker
Mit Ausnahme von Frau Susanne Bay sind alle vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatinnen Herr Harry Mergel ist Oberbürgermeister, die Herren Harald Pfeifer, Thomas Randecker Herr Thomas Strobl ist stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Inneres, Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den vorgeschlagenen Als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz soll Herr Thomas Strobl, stellvertretender Die Lebensläufe aller zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatinnen finden Sie
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Weitere Angaben zur Einberufung
1. Virtuelle Hauptversammlung
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung
in Form einer virtuellen Hauptversammlung i.S.v. Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG, also
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter), abzuhalten.
Für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, bzw.
ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen
Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, in Bild und Ton auf der Website der Südwestdeutsche
Salzwerke AG im Bereich Investor Relations > Hauptversammlung live im Online-Portal
unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
übertragen. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung mit dem „HV-Ticket“
zugeschickt. Die Nutzung des Online-Portals durch einen Bevollmächtigten, dem die
Zugangsdaten nicht direkt zugeschickt wurden, setzt voraus, dass dieser vom Vollmachtgeber
die mit dem „HV-Ticket“ versandten Zugangsdaten erhält.
2. Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
in Textform angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in
Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung
erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist
der 29. April 2022, 0.00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), zu beziehen. Ein Nachweis
gemäß § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Hinsichtlich solcher Aktien, die zum Nachweisstichtag
nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt werden, kann die vorgenannte Bescheinigung
auch von der Gesellschaft, von einem deutschen Notar sowie von einer Wertpapiersammelbank
oder einem Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 13. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ),
unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
Südwestdeutsche Salzwerke AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 74675
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend
genannten Adresse wird den Aktionären ein HV-Ticket übersandt, welches integriert
ein Formular für die Briefwahl, ein Vollmachtsformular sowie ein Vollmachts- und Weisungsformular
für die Hauptversammlung nebst weiteren Erläuterungen zu diesen Formularen enthält.
Die Formulare nebst weiteren Erläuterungen dazu sind auch über die Internetseite zugänglich:
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
Um den rechtzeitigen Erhalt des HV-Tickets sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt des HV-Tickets ist keine Voraussetzung
für die Ausübung des Stimmrechts per Formular, sämtliche Möglichkeiten des Online-Portals
können jedoch nur mit Hilfe der auf dem HV-Ticket aufgedruckten Zugangsdaten verwandt
werden.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat; Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.
3. Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben (Briefwahl). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl
sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Die Stimmabgabe erfolgt entweder elektronisch über das Online-Portal mit Ihren persönlichen
Zugangsdaten (dazu oben unter 1.) unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
oder auf dem Formular für die Briefwahl, das Ihnen nach Eingang der Anmeldung und
des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes mit dem HV-Ticket zugeschickt wird; das Formular
für die Briefwahl ist im Übrigen auch auf der Internetseite
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
abrufbar.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl auf dem Formular für die Briefwahl, deren Änderung
und deren Widerruf muss der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse, Fax-Nummer bzw.
E-Mail-Adresse bis spätestens am 19. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen sein:
Südwestdeutsche Salzwerke AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bis unmittelbar vor Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung
können Briefwahlstimmen auch noch über das Online-Portal mit den entsprechenden Zugangsdaten
(dazu oben unter 1.) unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Briefwahlstimmen dort auch noch geändert
und widerrufen werden. Dies gilt auch für mit dem Formular für die Briefwahl abgegebene
Briefwahlstimmen.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und
sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich unter Einhaltung
der genannten Fristen der Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch
einen elektronischen Abgabeweg oder die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
4. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten,
zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) können allerdings
nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung
von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären und deren Bevollmächtigten an,
dass sie sich nach Maßgabe erteilter Weisungen durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter
werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben.
Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur dann zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit
eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt; zu Anträgen,
zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat gibt, nehmen sie keine Weisungen entgegen, ebenso nicht zum Stellen von
Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse.
Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung
durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen der
Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung
von Vollmachten an Intermediäre (also z. B. Kreditinstitute) und – soweit sie diesen
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellt sind – Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung erbieten, und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise
gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form
bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.
Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der
Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und für die Änderung
und den Widerruf von Vollmachten stehen bis am 19. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ), folgende
Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Südwestdeutsche Salzwerke AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Außerdem steht dafür (mit den entsprechenden Zugangsdaten, dazu oben unter 1.) das
Online-Portal auf der Website der Südwestdeutsche Salzwerke AG im Bereich Investor
Relations > Hauptversammlung unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
zur Verfügung.
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft sind unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse
bis zum 19. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ), möglich.
Außerdem steht dafür mit den entsprechenden Zugangsdaten (dazu oben unter 1.) bis
unmittelbar vor Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung das
Online-Portal auf der Website der Südwestdeutsche Salzwerke AG im Bereich Investor
Relations > Hauptversammlung unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
zur Verfügung.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 € des Grundkapitals
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens am 19. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Aktionäre haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend
anzuwenden.
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge / Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre der Gesellschaft können der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs
an folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zu richten:
Südwestdeutsche Salzwerke AG
Investor Relations
Salzgrund 67
74076 Heilbronn
Telefax: +49 7131 17 90 71
E-Mail: info@salzwerke.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens am 5. Mai 2022, 24.00
Uhr (MESZ), unter dieser Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen
Gegenanträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter nachfolgendem Link
zugänglich gemacht:
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag
und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall,
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soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, |
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wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung |
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wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende |
• |
wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu |
• |
wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den |
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wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen |
• |
wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von |
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen
zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung
Gegenanträge stellen.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder von Aufsichtsratsmitgliedern
gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß (§ 127 AktG).
Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, bei den Gegenanträgen aufgeführten Gründe
hinaus nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den
Namen, den ausgeübten Beruf und Wohnort des/der vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatin
enthalten. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht
zugänglich gemacht werden, wenn sie keine Angaben zu der Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die gemäß § 126 oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist.
Rechte der Aktionäre: Fragerecht gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG
In einer Hauptversammlung, die gem. Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet, ist den ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten (ausgenommen die Stimmrechtsvertreter) ein
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen. Um eine Beantwortung
der Fragen unter den erschwerten Bedingungen der COVID-19-Pandemie sicherzustellen,
hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Fragen in
Übereinstimmung mit Art. 2 § 1 Abs. 2 S. 2 PandemieG bis spätestens Mittwoch, den
18. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ), in deutscher Sprache über das Online-Portal mit den
entsprechenden Zugangsdaten (dazu oben unter „Weitere Angaben zur Einberufung“ unter
1.) unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
bei der Gesellschaft einzureichen sind.
Der Vorstand entscheidet gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Einlegung von Widersprüchen
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausüben, haben das Recht,
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung über das Online-Portal mit den entsprechenden
Zugangsdaten (dazu oben unter „Weitere Angaben zur Einberufung“ unter 1.) unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
während der Hauptversammlung, d. h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis
zu ihrer Schließung, Widerspruch zu Protokoll des Notars einzulegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 27.000.000,00 € und ist in 10.507.500 Stückaktien
mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung, einschließlich der im Abschnitt
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erwähnten Formulare, können im Internet
unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Dort befindet sich auch das Online-Portal.
Im Internet unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
werden nach Abschluss der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
UTC-Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212)
Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen
mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die
koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
Datenschutzinformationen für Aktionäre und Aktionärsvertreter gemäß Art. 13 DSGVO
Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten seit dem 25. Mai 2018 neue
datenschutzrechtliche Vorschriften. Detaillierte Informationen, wie die Gesellschaft
die persönlichen Daten ihrer Aktionäre und der Aktionärsvertreter verarbeitet und
was nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen die Rechte der Aktionäre und Aktionärsvertreter
sind, können im Internet unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Ergänzend weisen wir im Hinblick
auf die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung darauf hin,
dass wir personenbezogene Daten über Aktionäre und Aktionärsvertreter auch dann erheben
und verarbeiten, wenn von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht und/oder
das Online-Portal genutzt wird. Zweck der Datenerhebung ist die Ermöglichung der Ausübung
der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung und die Organisation und geordnete
Durchführung der Hauptversammlung.
Heilbronn, im April 2022
Südwestdeutsche Salzwerke AG
Der Vorstand