Südweststahl AG – Hauptversammlung 2016

Südweststahl AG

Eberbach

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zu der

am Dienstag, 19. Juli 2016, 12:00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Südweststahl AG,
Friedrichstraße 16,
in 69412 Eberbach, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 121.486.075,33 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 FALK GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, zu wählen.

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis zum Ablauf des 13.07.2016 bei der Kasse der Gesellschaft in der Friedrichstr. 16, 69412 Eberbach, bei einem deutschen Notar oder bei der

DB Investment Services GmbH, General Meetings, Wilhelm-Fay-Str. 31–37,
65936 Frankfurt a. M, E-Mail: wp.hv@db-is.com

ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine einer Wertpapiersammelbank in den üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einer anderen Stelle als der Gesellschaftskasse ist die von der Hinterlegungsstelle auszustellende Bescheinigung bis spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch Kreditinstitute oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

 

Eberbach, den 30. Mai 2016

Der Vorstand

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