Südweststahl AG
Eberbach
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zu der
am Dienstag, 24. Juli 2018, 10:00 Uhr
im Verwaltungsgebäude der Südweststahl AG,
Friedrichstraße 16,
in 69412 Eberbach, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates |
2. |
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 152.458.294,30 auf neue Rechnung vorzutragen. |
3. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen. |
4. |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wiederwahl zum Aufsichtsrat Die Amtszeiten der Aufsichtsratsvorsitzenden Frau Katja Weber, Eberbach, und des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Sven Seizinger, Eberbach, enden bei Beendigung der Hauptversammlung am 24.07.2018. Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus drei Mitgliedern zusammen, von denen zwei Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl durch die Hauptversammlung erfolgt gem. § 7 Ziff. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Der Aufsichtsrat schlägt zur Wiederwahl vor: Frau Katja Weber geb. Seizinger, Dipl.-Kauffrau, Eberbach Herrn Sven Seizinger, Kaufmann, Eberbach Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 FALK GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, zu wählen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis zum Ablauf des 18.07.2018 bei der Kasse der Gesellschaft in der Friedrichstr. 16, 69412 Eberbach, bei einem deutschen Notar oder bei der
DB Investment Services GmbH, General Meetings, Wilhelm-Fay-Str. 31-37, 65936 Frankfurt a. M., |
ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine einer Wertpapiersammelbank in den üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einer anderen Stelle als der Gesellschaftskasse ist die von der Hinterlegungsstelle auszustellende Bescheinigung bis spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch Kreditinstitute oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Eberbach, den 30. Mai 2018
Der Vorstand