Südzucker AG – Ordentliche Hauptversammlung

Südzucker AG

Mannheim

WKN 729 700
ISIN DE 0007297004

Einladung und Tagesordnung
zur ordentlichen, virtuellen Hauptversammlung

am Donnerstag, 14. Juli 2022, 10:00 Uhr (MESZ)

Wir laden unsere Aktionäre1 zu der am Donnerstag, 14. Juli 2022, 10:00 Uhr (MESZ), stattfindenden ordentlichen, virtuellen Hauptversammlung ein.

Auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung des Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021‘ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 („COVID-19-Gesetz“) wird die ordentliche Hauptversammlung gemäß Beschluss des Vorstands mit Zustimmung
des Aufsichtsrats als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft)
abgehalten. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort
der Hauptversammlung.

Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in Abschnitt IV. unter „Weitere Angaben und Hinweise
zur Hauptversammlung“.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw.
ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im internetgestützten, elektronischen Aktionärsportal
der Südzucker AG, welches über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.suedzucker.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich ist, übertragen.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Congress Center Rosengarten,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim.

1 Im Interesse einer leichteren Lesbarkeit differenzieren wir nicht geschlechtsspezifisch.
Die gewählte Form steht immer stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.

I. TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich
der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr
2021/​22, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich
der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr
2021/​22 und des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021/​22

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021/​22

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2022/​23 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht
von unterjährigen Finanzinformationen

7.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021/​22

II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG

 
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich
der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr
2021/​22, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich
der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr
2021/​22 und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2022 den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt
der Tagesordnung keine Beschlussfassung. Die Unterlagen sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter

www.suedzucker.de

zugänglich und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker AG für das
Geschäftsjahr 2021/​22 in Höhe von 89.696.020,02 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,40 € je Aktie auf 204.133.873 Stückaktien 81.653.549,20 €
Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) 8.042.470,82 €
Bilanzgewinn 89.696.020,02 €

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2021/​22 dividendenberechtigten
Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende von
0,40 € pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten
Gewinnvortrag vorsieht.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, also
am 19. Juli 2022.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021/​22

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021/​22 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021/​22

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021/​22 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der am 14. Juli 2022 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit
sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neubestellung der Anteilseignervertreter
im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1 Abs.
1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie gemäß § 96 Abs.
2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu
mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Diese Geschlechterquote
ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht die Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreterseite
der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz widerspricht. Die Arbeitnehmervertreterseite
hat der Gesamterfüllung der gesetzlichen Geschlechterquote nach § 96 Absatz 2 Satz
3 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter
als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens drei Frauen
und mindestens drei Männern zu besetzen.

Der Aufsichtsrat gibt die nachfolgenden Wahlvorschläge auf der Grundlage der Anforderungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat
für seine Zusammensetzung benannten Ziele (Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat
vom 23. Februar 2022) ab. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen auf den Empfehlungen
des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge
nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird), in den Aufsichtsrat zu wählen:

5.1

Helmut Friedl

Egling a. d. Paar
Landwirtschaftlicher Betriebsleiter in Egling und Vorstandsvorsitzender des Verbands
bayerischer Zuckerrübenanbauer e. V.

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/​Österreich

AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien/​Österreich

BMG Donau-Lech eG, Mering

In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:

Herr Helmut Friedl ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er
ist Vorsitzender des Vorstands des Verbands bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V.; dieser
ist Mitglied im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum
Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, ist. Herr Friedl ist Vorstandsmitglied
des VSZ und Vorstandsvorsitzender der SZVG.

5.2

Erwin Hameseder

Mühldorf, Österreich
Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H.

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/​Österreich (Vorsitzender) *
KURIER Redaktionsgesellschaft m.b.H., Wien/​Österreich (Vorsitzender)
*
KURIER Zeitungsverlag und Druckerei Gesellschaft m.b.H., Wien/​Österreich (Vorsitzender)
*
Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs-AG, Wien/​Österreich (Vorsitzender) *
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Gesellschaft m.b.H., Wien/​Österreich
(Vorsitzender) *
Österreichische Nationalbank AG, Wien/​Österreich
Raiffeisen Bank International AG, Wien/​Österreich (Vorsitzender) *
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien/​Österreich (Vorsitzender) *
RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Wien/​Österreich
RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Wien/​Österreich
STRABAG SE, Villach/​Österreich (Stellvertretender Vorsitzender) *

In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:

Herr Erwin Hameseder ist Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.
Gen. m. b. H., einer mittelbar wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin.

* Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens
eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat (Konzernmandat)

5.3

Veronika Haslinger

Wien, Österreich
Geschäftsleiterin der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H.

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

KURIER Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/​Österreich (Vorsitzende) *
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Gesellschaft m.b.H., Wien/​Österreich
*
NÖM AG, Baden/​Österreich *
Österreichische Rundfunksender GmbH, Wien/​Österreich *
Raiffeisen Informatik GmbH, Wien/​Österreich *
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt

In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:

Frau Veronika Haslinger ist Mitglied im Aufsichtsrat der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft
eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin. Sie ist Geschäftsleiterin
der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H., einer mittelbar wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin.

* Mandat, das die Kandidatin als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens
eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat (Konzernmandat)

5.4

Georg Koch

Wabern
Selbständiger Landwirt in Wabern und Vorstandsvorsitzender des Verbands der Zuckerrübenanbauer
Kassel e. V. sowie stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft
eG

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Keine

In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:

Herr Georg Koch ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist
Vorsitzender des Vorstands des Verbands der Zuckerrübenanbauer Kassel e. V.; dieser
ist Mitglied im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum
Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, ist. Herr Koch ist Vorstandsmitglied
des VSZ und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der SZVG.

5.5

Susanne Kunschert

Stuttgart
Geschäftsführende Gesellschafterin der Pilz GmbH & Co. KG

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt

In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:

Frau Susanne Kunschert ist Mitglied im Aufsichtsrat der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft
eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin.

5.6

Walter Manz

Dexheim
Selbständiger Landwirt und Winzer und Vorstandsvorsitzender des Verbands der Hessisch-Pfälzischen
Zuckerrübenanbauer e. V., sowie stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Winzergenossenschaft
Dexheim und Vorstandsmitglied des Präsidiums des Weinbauverbands Rheinhessen

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Keine

In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:

Herr Walter Manz ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist
Vorstandsvorsitzender des Verbands der Hessisch-Pfälzischen Zuckerrübenanbauer e.V.;
dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V.(VSZ), welcher
wiederum Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG),
einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, ist. Herr Manz ist stellvertretender
Vorsitzender des Vorstands des VSZ und Vorstandsmitglied der SZVG.

5.7

Julia Merkel

Wiesbaden
Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG, Hamburg *
KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG, Hamburg *
R+V Pensionskasse AG, Wiesbaden *

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt

In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Julia Merkel in keinen persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zur Südzucker AG oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der Südzucker AG oder einer wesentlich an der Südzucker AG beteiligten Aktionärin,
deren Offenlegung gemäß C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.
Frau Julia Merkel ist Mitglied im Aufsichtsrat der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft
eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin.

* Mandat, das die Kandidatin als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens
eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat (Konzernmandat)

5.8

Joachim Rukwied

Eberstadt
Selbständiger Landwirt und Weingärtner in Eberstadt sowie Präsident des Deutschen
Bauernverbands e.V.

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

BAYWA AG, München
R+V Versicherung AG, Wiesbaden

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Buchstelle Landesbauernverband Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main
LAND-DATA GmbH, Visselhövede (Vorsitzender)
Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main (Vorsitzender)
LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)
Messe Berlin GmbH, Berlin

In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:

Herr Joachim Rukwied ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft.
Herr Rukwied ist Vorstandsmitglied im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V.
(VSZ), welcher wiederum Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft
eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, ist. Herr
Rukwied ist Vorstandsmitglied der SZVG.

5.9

Clemens Schaaf

Landsberg (Saalekreis)
Selbständiger Landwirt in Landsberg/​Sietzsch und Vorsitzender des Verbands Sächsisch-Thüringischer
Zuckerrübenanbauer e.V.

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Keine

In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:

Herr Schaaf ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender
des Verbands Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e. V.; dieser ist Mitglied
im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum Mitglied in
der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, ist. Herr Schaaf ist Vorstandsmitglied
der VSZ und der SZVG.

5.10

Dr. Stefan Streng

Uffenheim
Selbständiger Landwirt und Geschäftsführer der Saatzucht Streng-Engelen GmbH & Co.
KG in Uffenheim und Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer
e.V.

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt (Vorsitzender)

In Bezug auf Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt:

Herr Dr. Stefan Streng ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft.
Er ist Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ),
welcher wiederum Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft
eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, ist. Herr
Dr. Streng ist Aufsichtsratsvorsitzender der SZVG.

Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten vergewissert,
dass sie den für das Amt zu erwartenden
Zeitaufwand erbringen können.

Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie
in deren im Abschnitt III. dieser Einladung abgedruckten Lebensläufen, welche auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.suedzucker.de

einsehbar sind.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die vorgeschlagenen
Personen entscheiden zu lassen.

In der im Anschluss an die Hauptversammlung stattfindenden konstituierenden Sitzung
des Aufsichtsrats ist beabsichtigt, Herrn Dr. Stefan Streng für den Aufsichtsratsvorsitz
vorzuschlagen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2022/​23 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht
von unterjährigen Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß
Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/​2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 (EU Abschlussprüferverordnung) vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/​23 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzberichten für das Geschäftsjahr 2022/​23
und für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2023/​24 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU
Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021/​22

Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung
des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene
Geschäftsjahr. Der Vergütungsbericht wurde von Vorstand und Aufsichtsrat erstellt.
Der Vergütungsbericht wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüft und es wurde der Vermerk gemäß
§ 162 Abs. 3 Satz 3 AktG über die Prüfung erstellt.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/​22 sowie der Vermerk über dessen
Prüfung durch den Abschlussprüfer sind in der Anlage in Abschnitt II. dieser Einladung
enthalten sowie unter

www.suedzucker.de/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​verguetungsberichte

einsehbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2021/​22 zu billigen.

III. ANLAGEN ZU DEN TAGESORDNUNGSPUNKTEN

 
1.

Anlage zu Tagesordnungspunkt 5:

Lebensläufe der Kandidaten der Anteilseignerseite für den Aufsichtsrat

5.1 Helmut Friedl

Dipl.-Ing. agr. (Univ.)
Selbständiger Landwirt in Egling und Vorstandsvorsitzender
des Verbands bayerischer Zuckerrübenanbauer e. V.

Persönliche Daten

 
Geburtsjahr 1965
Geburtsort München
Wohnort Egling an der Paar

Ausbildung

 
1985 – 1987 Wehrdienst, Offizier der Reserve (Gebirgsjäger)
1987 – 1993 Studium der Agrarwissenschaften in Freising – Weihenstephan, Fachrichtung Wirtschafts-
und Sozialwissenschaften des Landbaues, Abschluss als Dipl.- Ing. agr. (Univ.)
1998 Staatsprüfung für den höheren landwirtschaftlichen Beratungs- und Fachschuldienst

Beruflicher Werdegang

 
Seit 1993 Leitung des elterlichen landwirtschaftlichen Betriebes in Egling
1996 – 1998 Referendarzeit in Rosenheim, Uffenheim, Würzburg und Brüssel
1998 – 2005 Sachgebietsleiter am Landwirtschaftsamt Augsburg – Friedberg (Schwerpunkt: sozioökonomische
Beratung schweinehaltender Betriebe)
2005 – 2015 Lehrer am Agrarbildungszentrum Landsberg am Lech
Seit 2007 Leitung eines zweiten landwirtschaftlichen Betriebes

Weitere Tätigkeiten

Vorstandsvorsitzender des Verbandes bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V.
Mitglied des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V.
Vorstandsvorsitzender der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft e.G.

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/​Österreich
AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien/​Österreich

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

BMG Donau-Lech eG, Mering

5.2 Erwin Hameseder

Magister iuris
Obmann der Raiffeisen-Holding
Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H.
Persönliche Daten

 
Geburtsjahr 1956
Geburtsort Mühldorf/​Österreich
Wohnort Mühldorf/​Österreich

Ausbildung

 
1986 Graduierung (Mag., Jus), Universität Wien/​Österreich

Beruflicher Werdegang

 
1975 – 1987 Wehrdienst, Österreichisches Bundesheer
1987 – 2001 Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H., Wien/​Österreich
1987 – 1988 Rechtsabteilung
1988 – 1994 Beteiligungsverwaltung
1991 – 1994 Bereichsleiter für Beteiligungen
1994 – 2001 Geschäftsleiter
1998 – 2001 Generaldirektor-Stellvertreter
2001 – 2012 Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H., Wien/​Österreich
Vorsitzender der Geschäftsleitung (Generaldirektor)
2007 – 2012 Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien/​Österreich
Vorstandsvorsitzender (Generaldirektor)
Seit 2012 Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H ., Wien/​Österreich Obmann

Weitere Tätigkeiten

Solidaritätsverein der Raiffeisen-Bankengruppe Niederösterreich-Wien (Vorsitzender)

Milizoffizier im Österreichischen Bundesheer:

 
2002 Ernennung zum Oberst des Intendanzdienstes
2006 Ernennung zum Brigadier
2017 Ernennung zum Generalmajor

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/​Österreich (Vorsitzender) *
KURIER Redaktionsgesellschaft m.b.H., Wien/​Österreich (Vorsitzender) *
KURIER Zeitungsverlag und Druckerei Gesellschaft m.b.H., Wien/​Österreich (Vorsitzender)
*
Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs-AG, Wien/​Österreich (Vorsitzender) *
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Gesellschaft m.b.H., Wien/​Österreich
(Vorsitzender) *
Österreichische Nationalbank AG, Wien/​Österreich
Raiffeisen Bank International AG, Wien/​Österreich (Vorsitzender) *
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien/​Österreich (Vorsitzender) *
RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Wien/​Österreich
RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Wien/​Österreich *
STRABAG SE, Villach/​Österreich (Stellvertretender Vorsitzender) *

* Mandat, das ein gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns
in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat (Konzernmandat).

5.3 Veronika Haslinger

Magistra iuris
Geschäftsleiterin der Raiffeisen-Holding
Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H.

Persönliche Daten

 
Geburtsjahr 1972
Geburtsort Linz/​Österreich
Wohnort Wien/​Österreich

Ausbildung

 
1991 – 1997 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Salzburg und Wien

Beruflicher Werdegang

 
1995 – 1996 Studienbegleitende Tätigkeit bei RA Dr. Stefan Joachimsthaler
1998 Gerichtspraktikum im OLG-Bezirk Wien/​Österreich
1998 – 2000 Rechtsanwaltsanwärterin in Kanzlei Hausmaninger Herbst Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH
2000 – 2001 Rechtsanwaltsanwärterin in Kanzlei Schneider und Wagesreiter Rechtsanwälte Partnerschaft
2001 Jobtraining in Kanzlei Isabel Rocha, Porto, Portugal und diverse Auslandsaufenthalte
12/​2001 – 01/​2007 Beteiligungsmanagement der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H.,
Wien/​Österreich
02/​2007 – 04/​2009 Gruppenleiterin Beteiligungsmanagement der Raiffeisen-Holding
Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H., Wien/​Österreich
05/​2009 – 06/​2011 Abteilungsleiterin Beteiligungsmanagement der Raiffeisen-Holding
Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H., Wien/​Österreich
Seit 07/​2011 Geschäftsleiterin Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H., Wien/​Österreich

Weitere Tätigkeiten

„AKTUELL“ Raiffeisen Versicherungs-Maklerdienst Gesellschaft m.b.H. (Beiratsmitglied)

SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. (Stellvertretende Beiratsvorsitzende)

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

KURIER Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien/​Österreich (Vorsitzende) *
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Gesellschaft m.b.H., Wien/​Österreich
*
NÖM AG, Baden/​Österreich *
Österreichische Rundfunksender GmbH, Wien/​Österreich *
Raiffeisen Informatik GmbH, Wien/​Österreich *
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt

* Mandat, das ein gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns
in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat (Konzernmandat).

5.4 Georg Koch

Dipl.-Ing.agr.
Selbständiger Landwirt in Wabern und Vorstandsvorsitzender des
Verbands der Zuckerrübenanbauer Kassel e. V.

Persönliche Daten

 
Geburtsjahr 1963
Geburtsort Gudensberg
Wohnort Wabern

Ausbildung

 
1982 – 1983 2. Landwirtschaftliches Lehrjahr in Obbernhofen
1983 – 1984 3. Landwirtschaftliches Lehrjahr, Hipfelhof, Südzucker AG
1984 – 1989 Studium der Agrarwissenschaften TU-München-Weihenstephan

Beruflicher Werdegang

 
1989 Mitgesellschafter des landwirtschaftlichen Betriebes in Udenborn
1991 Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes
1997 Gründung einer GbR mit der hessischen Staatsdomäne Marienrode
2006 Auflösung der GbR und Übernahme eines Gutsbetriebes in Riede

Weitere Tätigkeiten

Vorstandsvorsitzender des Verbands der Zuckerrübenanbauer Kassel e.V.
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft
e.G. (SZVG)
Mitglied des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ)

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Keine

5.5 Susanne Kunschert

Dipl.-Kauffrau
Geschäftsführende Gesellschafterin der Pilz GmbH & Co. KG

Persönliche Daten

 
Geburtsjahr 1970
Geburtsort Ostfildern
Wohnort Stuttgart

Ausbildung

 
1990 – 1997 Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Regensburg

Beruflicher Werdegang

 
1997 – 1998 Dürr AG, Tochtergesellschaft USA
1998 – 2000 Ernst & Young GmbH, Stuttgart
2000 – 2002 Pilz GmbH & Co. KG, Ostfildern
Seit 2002 Geschäftsführende Gesellschafterin der Pilz GmbH & Co. KG, zuständig für die Bereiche
Finanzen, Controlling, Personal und Organisation

Weitere Tätigkeiten

Ehrenmitglied der Gesellschaft zur Förderung des Forschungstransfers (GFFT)
Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands des VDMA (Verband Deutscher Maschinen-
und Anlagenbau ) Baden-Württemberg

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt

5.6 Walter Manz

Landwirtschaftsmeister/​Winzermeister
Selbstständiger Landwirt und Winzer in Dexheim Vorstandsvorsitzender
des Verbands der hessisch-pfälzischen Zuckerrübenanbauer e. V.

Persönliche Daten

 
Geburtsjahr 1964
Geburtsort Mainz
Wohnort Dexheim

Ausbildung

 
1980 – 1982 Ausbildung als Winzergehilfe
1984 Weiterbildung zum Wirtschafter, Fachrichtung Weinbau (Fachschule Oppenheim)
1985 Weiterbildung zum Wirtschafter, Fachrichtung Landwirtschaft (Fachschule Alzey)
1986 Weiterbildung zum Winzermeister
1989 Weiterbildung zum Landwirtschaftsmeister

Beruflicher Werdegang

 
1982 – 1999 Mitarbeit im elterlichen Betrieb
Seit 1994 Geschäftsführer der Winzergenossenschaft Dexheim e. G.
1999 Übernahme des elterlichen Landwirtschafts- und Weinbaubetriebs

Weitere Tätigkeiten

Vorstandsvorsitzender des Verbands der hessisch-pfälzischen Zuckerrübenanbauer e.
V.
Mitglied des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. (stellvertretender
Vorsitzender)
Mitglied des Vorstands der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft e. G.

Mitglied des Vorstands der Winzergenossenschaft Dexheim e. G. (stellvertretender Vorsitzender)

Mitglied des Vorstands und des Präsidiums des Weinbauverbands Rheinhessen

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Keine

5.7 Julia Merkel

Diplom-Betriebswirtin (BA)
Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG

Persönliche Daten

 
Geburtsjahr 1965
Geburtsort Göttingen
Wohnort Wiesbaden

Ausbildung

 
1984 – 1987 Studium der Betriebswirtschaft an der Berufsakademie Heidenheim, Abschluss Diplom

Betriebswirtin (BA)

1986 Abschluss Kaufmännische Ausbildung an der IHK Ost-Württemberg und Trainee, Obi

Beruflicher Werdegang

 
10/​1987 – 08/​1988 Castorama S.A., Baumarkt, Direction Regionale Rhone-Alpes, Lyon, Frankreich
Junior Produktmanagerin Fliesen & Bodenbeläge
08/​1988 – 01/​1992 OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co.KG, Systemzentrale, Wermelskirchen
Personalreferentin HR Management und Controlling
02/​1992 – 01/​1993 Mitsukoshi Ltd., Warenhaus, Tokio;
Stipendiatin der Carl-Duisberg-Gesellschaft
02/​1993 – 04/​2000 OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co.KG, Systemzentrale, Wermelskirchen
Personalleiterin, Prokuristin
05/​2000 – 07/​2003 OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co. Franchise Center KG, Wermelskirchen
Geschäftsführerin Personal & Verwaltung
08/​2003 – 11/​2010 METRO AG, Düsseldorf Bereichsleiterin Corporate Executive Development
12/​2010 – 12/​2014 ESPRIT, Ratingen Senior Vice President – Head of Global Human Resources
Geschäftsführerin Personal Esprit Europe GmbH
02/​2015 – 12/​2015 R+V Versicherung AG, Wiesbaden Generalbevollmächtigte
Seit 01/​2016 R+V Versicherung AG, Wiesbaden
Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG
Mitglied des Vorstands der R+V Allgemeine Versicherung AG
Mitglied des Vorstands der R+V Lebensversicherung AG – Ressort Personal und Konzerndienstleistungen

Weitere Tätigkeiten

Vorsitzende des Vorstands des Wuppertaler Kreis e.V. – Bundesverband der Arbeitgeber
für betriebliche Weiterbildung
Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden
Mitglied des Vorstands im Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland
e. V.
Mitglied der Tarifkommission für den Innendienst im Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen
in Deutschland e. V.

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG, Hamburg *
KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG, Hamburg *
R+V Pensionskasse AG, Wiesbaden *

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt

* Mandat, das ein gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns
in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat (Konzernmandat).

5.8 Joachim Rukwied

Diplom-Ingenieur (FH)
Selbständiger Landwirt und Weingärtner in Eberstadt sowie
Präsident des Deutschen Bauernverbands e.V.

Persönliche Daten

 
Geburtsjahr 1961
Geburtsort Heilbronn
Wohnort Eberstadt

Ausbildung

 
1982 – 1984 Ausbildung zum Landwirt
1984 – 1987 Studium der Landwirtschaft

Beruflicher Werdegang

 
07/​1987 Mitunternehmer im Betrieb Dieter Rukwied GbR
07/​1994 Alleinunternehmer
04/​2004 Gründung der Agro-Jagst GbR, Schloss Meßbach

Weitere Tätigkeiten

Vorsitzender des Verbands Baden-Württembergischer Zuckerrübenanbauer e.V.
Mitglied des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V.
Mitglied des Vorstands der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG
Präsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg e.V.
Mitglied des Rundfunkrates des Südwestrundfunkes (SWR)
Präsident des Deutschen Bauernverbandes e.V.
Mitglied des Präsidiums des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V.
Vorsitzender der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft – heute: Forum Moderne
Landwirtschaft e.V.

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

BAYWA AG, München
R+V Versicherung AG, Wiesbaden

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Buchstelle Landesbauernverband Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main
LAND-DATA GmbH, Visselhövede (Vorsitzender)
Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main (Vorsitzender)
LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)
Messe Berlin GmbH, Berlin

5.9 Clemens Schaaf

Dipl.-Ing. agr. (Univ.)
Selbständiger Landwirt in Landsberg/​Sietzsch und Vorsitzender
des Verbands Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e. V.

Persönliche Daten

 
Geburtsjahr 1963
Geburtsort Halle (Saale)
Wohnort Landsberg (Saalekreis)

Ausbildung

 
1982 – 1984 Wehrdienst
1984 – 1989 Studium der Agrarwissenschaften an der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale),
Fachrichtung Pflanzenproduktion
Abschluss als Diplom-Agraringenieur (Univ.)

Beruflicher Werdegang

 
1989 – 1990 Mitglied der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft Queis
Seit 1990 Wiedereinrichtung und Leitung des elterlichen Landwirtschaftsbetriebs in Sietzsch

Weitere Tätigkeiten

Vorsitzender des Verbands Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e. V.
Mitglied des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V.
Mitglied des Vorstands der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft e. G.

Stadtrat in Landsberg (Saalekreis)

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Keine

5.10 Dr. Stefan Streng

Diplom Agraringenieur Univ.
Selbständiger Landwirt und Geschäftsführer der
Saatzucht Streng-Engelen GmbH & Co. KG in Uffenheim

Persönliche Daten

 
Geburtsjahr 1968
Geburtsort Würzburg
Wohnort Uffenheim

Ausbildung

 
1988/​89 Wehrdienst
1989 – 1995 Studium der Agrarwissenschaften mit Schwerpunkt Pflanzenproduktion an der TU München-Weihenstephan,
Abschluss als Diplom Agraringenieur Univ.
07/​2021 – 11/​2021 School of Governance, Risk & Compliance, Steinbeis-Hochschule Berlin, Certificate
of Advanced Studies (CAS), Zertifizierter Aufsichtsrat

Beruflicher Werdegang

 
05/​1996 – 04/​1997 Wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Resistenzgenetik der Bundesanstalt
für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen in Grünbach
07/​1996 – 12/​1996 Wissenschaftsstipendium am John Innes Centre in Norwich/​Großbritannien
05/​1997 – 06/​1999 Wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung
in Gatersleben
Dissertation (10/​1999): „Strategien zur Markersättigung im Bereich des rym4 Resistenzlocus bei der Gerste“
09/​1999 Eintritt in das Familienunternehmen Saatzucht Streng-Engelen GmbH & Co. KG als Pflanzenzüchter
07/​2002 Übernahme des elterlichen landwirtschaftlichen Betriebes in Aspachhof, Uffenheim
Seit 07/​2007 Geschäftsführender Kommanditist der Saatzucht Streng-Engelen GmbH & Co. KG, Aspachhof,
Uffenheim

Weitere Tätigkeiten

Vorsitzender des Vorstands des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V.
Vorsitzender der IG Pflanzenzucht GmbH, München
Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter e. V.
Vize-Präsident im Forum Moderne Landwirtschaft e. V.

Mandate in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (Vorsitzender)

 
2.

Anlage zu Tagesordnungspunkt 7:

Vergütungsbericht einschließlich Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162
AktG für das Geschäftsjahr 2021/​22

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/​22

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/​22 gibt detailliert und individualisiert
Auskunft über die im Berichtsjahr den aktiven und früheren Mitgliedern des Vorstands
und des Aufsichtsrats von der Südzucker AG und deren Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr
2021/​22 gewährte oder geschuldete Vergütung sowie geldwerten Nebenleistungen und Versorgungszusagen.

Der Bericht entspricht den Anforderungen von § 162 AktG und enthält zudem eine Darstellung
der für das Geschäftsjahr 2021/​22 zugesagten Vergütung auf individualisierter Basis.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Geltende Vergütungssysteme

Derzeit bestehen in der Südzucker-Gruppe drei Vergütungssysteme, die für die Mitglieder
des Vorstands der Südzucker AG relevant sind.

Für die Vorstandsmitglieder Dr. Niels Pörksen, Dr. Thomas Kirchberg und Thomas Kölbl, die vor dem 1. März 2021 in den Vorstand eingetreten sind und nicht für das neue
Vergütungssystem optiert haben, ist das bisher für sie einschlägige Vergütungssystem
der Südzucker AG unverändert anwendbar.

Für Ingrid-Helen Arnold (Vorstandsmitglied seit 1. Mai 2021) ist das Vergütungssystem relevant, das der Aufsichtsrat der Südzucker AG am 19. Mai
2021 beschlossen hat und das der ordentlichen Hauptversammlung der Südzucker AG am
15. Juli 2021 unter Top 6 zur Abstimmung vorgelegt und mit einer Mehrheit von 98,95
% gebilligt wurde.

Mit der Tochtergesellschaft AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/​Österreich, besteht eine
Vorstandsverschränkung: Markus Mühleisen, Wien/​Österreich, Vorsitzender des Vorstands (CEO) der AGRANA Beteiligungs-AG, ist zugleich Mitglied
des Vorstands der Südzucker AG seit 1. Juni 2021 und Ingrid-Helen Arnold, Walldorf, Chief Digital Officer (CDO) der Südzucker AG,
ist zugleich Mitglied des Vorstands der AGRANA Beteiligungs-AG seit 1. Juni 2021.
Markus Mühleisen erhält seine Vorstandsvergütung von der AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/​Österreich
und Ingrid-Helen Arnold von der Südzucker AG.

Demgemäß ist für das Vorstandsmitglied Markus Mühleisen (seit 1. Juni 2021) bzw. war für das ehemalige Vorstandsmitglied Johann Marihart (bis 31. Mai 2021) – seinerzeit Vorstandsvorsitzender der AGRANA Beteiligungs-AG – das Vergütungssystem
der AGRANA Beteiligungs-AG einschlägig. Das Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung
der AGRANA Beteiligungs-AG am 3. Juli 2020 beschlossen und gilt bis zur Hauptversammlung
im Jahr 2024, sofern der Aufsichtsrat nicht zu einem früheren Zeitpunkt die Überarbeitung
oder Änderung des Vergütungssystems vorschlägt.

Bisheriges Vorstandsvergütungssystem der Südzucker AG

Für die laufende Bestellungsperiode von Vorstandsmitgliedern, die vor dem 1. März
2021 in den Vorstand eingetreten sind, bleibt das bisher für diese Vorstandsmitglieder
angewandte Vergütungssystem bis zum Ablauf der jeweiligen Bestellung anwendbar, es
sei denn, sie hätten für das neue Vorstandsvergütungssystem optiert.

Der Wechsel in das neue Vergütungssystem ist obligatorisch, wenn die Dienstverträge
der amtierenden Vorstandsmitglieder verlängert werden.

Das bisherige Vergütungssystem des Vorstands der Südzucker AG beinhaltet ein festes
Jahresgehalt, eine variable Vergütung, eine betriebliche Altersversorgung sowie Sachbezüge.

Aktienbasierte Vergütungsbestandteile und vergleichbare langfristige Vergütungskomponenten
sind nicht vorgesehen. Die Vergütung des Vorstands wird durch das Plenum des Aufsichtsrats
– nach Vorbereitung durch das Präsidium – festgelegt und in regelmäßigen Abständen
überprüft. Die Vergütungsstruktur ist bei börsennotierten Gesellschaften auf eine
nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten; variable Vergütungsbestandteile
sollen eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Der Mehrjährigkeit wird im bisherigen
Vergütungssystem der Südzucker AG dadurch Rechnung getragen, dass die variable Vergütung
auf der durchschnittlichen Dividende der vergangenen drei Geschäftsjahre basiert;
diese Regelung ist für Dr. Thomas Kirchberg und Thomas Kölbl anwendbar und wird in
der Darstellung der gewährten oder geschuldeten Vergütung als mehrjährige variable
Vergütung angegeben. Für die variable Vergütung von Dr. Niels Pörksen wird die Dividende
des vergangenen Geschäftsjahres zugrunde gelegt; diese wird in der Darstellung der
gewährten oder geschuldeten Vergütung als einjährige variable Vergütung ausgewiesen.

Vergütungselemente im Detail

Festgehalt

Die Vorstandsmitglieder erhalten ein jährliches Festgehalt in Form einer Barvergütung,
die sich nach dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds bemisst
und in zwölf gleichen Raten ausgezahlt wird.

Variable Vergütung

Die variable Vergütung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Niels Pörksen (CEO) basiert auf der für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschlossenen Dividende
je Aktie der Südzucker AG. Für je 0,01 €/​Aktie ausgeschüttete Dividende beträgt der
Bonus 12.565 €.

Für Dr. Thomas Kirchberg (COO) und Thomas Kölbl (CFO) bemisst sich die jährliche variable Vergütung an der durchschnittlichen Dividende
je Aktie der Südzucker AG für die letzten drei Geschäftsjahre. Für je 0,01 €/​Aktie
ausgeschüttete Dividende beträgt der Bonus 11.725 €.

Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen

Jedes Vorstandsmitglied erhält ferner die folgenden Sachbezüge und Nebenleistungen:

 

Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch privat genutzt werden darf

Reisegepäckversicherung

D&O-Versicherung mit Selbstbehalt nach § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz

Unfallversicherung

Teilnahme an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen.

Betriebliche Altersversorgung

Für Dr. Niels Pörksen besteht eine beitragsorientierte Pensionszusage. Die betriebliche
Altersversorgung von Dr. Thomas Kirchberg und Thomas Kölbl besteht in einer leistungsorientierten
Zusage; die Pensionshöhe errechnet sich aus einem Prozentsatz der vertraglich festgelegten
Bemessungsgrundlage.

Mandatsbezüge

Soweit Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen, steht die
Vergütung für diese Tätigkeit ab dem Geschäftsjahr 2021/​22 der Gesellschaft zu. Die
Dr. Niels Pörksen, Dr. Thomas Kirchberg und Thomas Kölbl zugeflossenen Beträge betreffen
ihre Tätigkeit im vorherigen Geschäftsjahr 2020/​21 und sind aus der Tabelle auf Seite
28 dieser Einladung ersichtlich.

Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats

Für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit von Dr. Niels
Pörksen bestehen keine Leistungszusagen. Die Vorstandsmitglieder Dr. Thomas Kirchberg
und Thomas Kölbl können bei Ausscheiden vor Vollendung des 65. Lebensjahres ein auf
24 Monate, längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, befristetes Übergangsgeld
in Form einer Fortzahlung der monatlichen Festbezüge beanspruchen, es sei denn, sie
hätten ihr Ausscheiden zu vertreten oder eine Wiederbestellung abgelehnt.

Neues Vorstandsvergütungssystem der Südzucker AG

Zielsetzung des Vorstandsvergütungssystems und Strategiebezug

Das neue Vergütungssystem für den Vorstand der Südzucker AG zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder
entsprechend ihren Aufgaben und Leistungen angemessen zu vergüten. Gleichzeitig soll
es deutliche Anreize für eine nachhaltige Unternehmensführung und eine nachhaltige
Unternehmenswertsteigerung setzen. Die neue Vorstandsvergütung hat fünf Bestandteile:
eine feste leistungsunabhängige, monatlich zahlbare Grundvergütung, eine einjährige,
leistungsbezogene variable Vergütung und eine mehrjährige leistungsbezogene variable
Vergütung, die durch Übertragung von Aktien der Südzucker AG geleistet wird; zusätzlich
werden eine beitragsbasierte Altersversorgung und die üblichen geldwerten Nebenleistungen
gewährt.

Die Ziele und betriebswirtschaftlichen Zielwerte für die einjährige und die mehrjährige
variable Vergütung werden aus der Unternehmensplanung des Konzerns der Südzucker AG
abgeleitet. Die strategischen Ziele orientieren sich an Nachhaltigkeitsaspekten, was
Anreize für eine auf die langfristige Entwicklung angelegte Unternehmensführung und
nachhaltiges Engagement setzt. Hervorgehoben wird der Aspekt der Nachhaltigkeit ferner
dadurch, dass die mehrjährige variable Vergütung mehr als die Hälfte der variablen
Vergütungsbestandteile ausmacht; der langfristig angelegten variablen Vergütung wird
dadurch ein höherer Stellenwert als der kurzfristig angelegten beigemessen, was die
Vorstände ebenfalls verpflichtet, sich für eine nachhaltige Unternehmensführung einzusetzen.
Die Einführung von Malus- und Claw-Back-Regelungen stärken die Position des Aufsichtsrates
im Falle grober Pflichtverletzungen durch die Mitglieder des Vorstands.

Festlegung der konkreten Maximalvergütung

Der Aufsichtsrat legt im Einklang mit dem Vergütungssystem für jedes jeweils bevorstehende
Geschäftsjahr die Höhe der Ziel- und Maximalvergütungen für die Vorstandsmitglieder
fest (§ 87a Abs. 1 Nr. 1 Aktiengesetz). Unter der Zielvergütung ist der Betrag zu
verstehen, der neben dem Festgehalt als variabler Vergütungsbestandteil ausbezahlt
(oder im Fall der mehrjährigen variablen Vergütung: durch Übertragung von Aktien geleistet)
wird, wenn die gesetzten Ziele vom Vorstand zu 100% erreicht werden. Die Maximalvergütung
beschreibt dagegen die Summe aller Vergütungsbestandteile einschließlich sonstiger
geldwerter Nebenleistungen und des Vorsorgeaufwands („Maximalvergütung“); sie wird
vom Aufsichtsrat als Höchstbetrag, der für jedes Geschäftsjahr
ausgezahlt werden kann, festgelegt.

Die Leitlinie für die Festlegung der Maximalvergütung ist, dass die Vorstandsmitglieder
mit Blick auf ihre Aufgaben und Leistungen sowie die Lage der Gesellschaft angemessen
vergütet werden und die Vergütung die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe
übersteigt. Bei der Festsetzung der Vergütungshöhe achtet der Aufsichtsrat ferner
darauf, dass der Anteil der langfristigen variablen Vergütungsbestandteile den der
kurzfristigen Vergütungsbestandteile überwiegt, damit die Vergütungsstruktur langfristige
Anreize für den Vorstand setzt und so die nachhaltige Geschäftsstrategie und Entwicklung
der Südzucker AG fördert.

Hinsichtlich der Höhe der Ziel- und der Maximalvergütung ist der Aufsichtsrat gehalten,
die Funktion und den Verantwortungsbereich eines jeden Vorstandsmitglieds angemessen
zu berücksichtigen. Nach pflichtgemäßem Ermessen darf der Aufsichtsrat daher funktionsspezifische
Differenzierungen vornehmen, bei denen Parameter wie Aufgaben- und Geschäftsbereich,
Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds und Marktüblichkeit zu berücksichtigen
sind. Dabei achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die variablen Vergütungsbestandteile
rund die Hälfte der Gesamtvergütung, also der Summe aus Festgehalt, variabler Vergütung
und sonstigen geldwerten Nebenleistungen, ausmachen und die langfristig angelegte
variable Vergütung höher gewichtet wird als die kurzfristig angelegte variable Vergütung.

Die Festlegung und Anpassung der Maximalvergütungen erfolgen auf Grundlage des oben
beschriebenen Vergleichs im Markt (horizontaler Vergleich) und des Vergleichs zur
Vergütungsentwicklung im oberen Führungskreis sowie in der übrigen Belegschaft der
Gesellschaft (vertikaler Vergleich).

Nach den durchgeführten Vergleichen hat der Aufsichtsrat die Maximalvergütung bis
auf Weiteres wie folgt festgelegt: für den CEO (Vorsitzender des Vorstands) beträgt
die Maximalvergütung 1.822.220,00 €, für die übrigen Vorstandsmitglieder beträgt die
Maximalvergütung 1.445.000,00 €. Die Maximalvergütungen beziehen sich jeweils auf
die Summe aller Zahlungen und sonstigen geldwerten Leistungen für die in einem Geschäftsjahr
zugesagten Vergütungen.

Vergütungselemente im Detail

Die Vorstandsvergütung sieht grundsätzlich feste erfolgsunabhängige und variable erfolgsabhängige
Vergütungsbestandteile vor.

Die erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen das Festgehalt, die sonstigen
Nebenleistungen und die Versorgungszusage.

Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer einjährigen
variablen Vergütung und einer mehrjährigen variablen Vergütung.

Um die nachhaltige und langfristig angelegte Geschäftsstrategie und Entwicklung der
Südzucker AG zu fördern und entsprechende Anreize für die Vorstandsmitglieder zu setzen,
macht das Festgehalt lediglich rund 40 % der Direktbezüge (variable Zielvergütung
inklusive Festgehalt), die einjährige variable Zielvergütung 25 % und die mehrjährige
variable Zielvergütung 35 % der Direktbezüge aus.

Die variablen Vergütungselemente sollen gleichzeitig Chance wie notwendige Korrektur
der Gesamtvergütung des Vorstands sein, wenn Ziele nicht erreicht werden. Werden die
gesetzten Ziele nicht zu einem bestimmten, vom Aufsichtsrat festgelegten Mindestgrad
erreicht, entfällt die jeweilige variable Vergütung. Hat das Vorstandsmitglied wissentlich
seine Pflichten verletzt, kann die variable Vergütung vom Aufsichtsrat bis auf null
herabgesetzt (Malus) oder auch zurückgefordert werden (Claw-back). Werden die Ziele
deutlich übertroffen, sind die Brutto-Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung
auf 130 % und der Brutto-Wert der langfristigen variablen Vergütung auf 150 % der
jeweils vom Aufsichtsrat festgelegten Zielvergütung, welche eine Zielerreichung von
100 % unterstellt, begrenzt. Im Geschäftsjahr 2021/​22 sind keine Umstände eingetreten,
die eine Anwendung der Malus- und Clawback-Regelung erforderlich gemacht hätten.

Festgehalt

Die Vorstandsmitglieder erhalten ein jährliches Festgehalt in Form einer Barvergütung,
die sich nach dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds bemisst
und in zwölf gleichen Raten ausgezahlt wird.

Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen

Jedes Vorstandsmitglied erhält ferner die folgenden Sachbezüge und Nebenleistungen:

 

Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch privat genutzt werden darf

Reisegepäckversicherung

D&O-Versicherung mit Selbstbehalt nach § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz

Unfallversicherung

Teilnahme an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen.

Im Rahmen der Maximalvergütung können dem Vorstandsmitglied übliche Zuschüsse zu Sozialversicherungsprämien
und steuerbegünstigten Versicherungsprodukten gewährt werden.

Einjährige variable Vergütung

Die erfolgsabhängige einjährige variable Vergütung (EVV) ergibt sich aus der Erreichung
eines betriebswirtschaftlichen Zielwerts, hier eines vom Aufsichtsrat für den Konzern
als Ziel festgelegten EBITDA, und der Erreichung strategischer Ziele. Diese beiden
Zielerreichungswerte werden mit der vom Aufsichtsrat zu Beginn eines Geschäftsjahres
für jedes Vorstandsmitglied festgelegten Zielvergütung (EVV-Zielvergütung) multipliziert.
Das Ergebnis dieser Multiplikation ist der Auszahlungsbetrag der EVV.

Die Zielwerte für das EBITDA und die strategischen Ziele werden vom Aufsichtsrat vor
dem Beginn eines jeden Geschäftsjahres auf Vorschlag des Präsidiums des Aufsichtsrats
mit dem Gesamtvorstand besprochen, vom Aufsichtsrat nach billigem Ermessen festgelegt
und dem Vorstandsmitglied in Form einer Zielmitteilung übermittelt.

EBITDA als betriebswirtschaftlicher Zielwert

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem
Gesamtvorstand für das in diesem Geschäftsjahr zu erreichende Konzern-EBITDA einen
Zielwert, einen Mindestwert und einen Maximalwert fest.

Der Zielwert für das EBITDA reflektiert eine 100 %ige Zielerreichung. Die Bandbreite
von einem Mindestwert von 50 % bis zu einem Maximalwert von 130 % des EBITDA-Zielwerts
bestimmt die Unter- und Obergrenze der Auszahlung der EVV.

Wird der Mindestwert für das EBITDA nicht erreicht, entfällt die EVV auch bei Erreichung
der strategischen Ziele. In der Bandbreite zwischen Mindest- und Zielwert sowie zwischen
Ziel- und Maximalwert wird die Auszahlung linear ermittelt.

Maßgeblich für die Bestimmung des tatsächlich erreichten EBITDA ist jeweils der vom
Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss der Südzucker AG. Nachträgliche Änderungen
des Konzernabschlusses, die auf steuerlichen Außenprüfungen oder auf sonstigen Gründen
beruhen, bleiben auf bereits getroffene Feststellungen ohne Einfluss.

Strategische Ziele

Die strategischen Ziele umfassen – neben dem Beitrag zum strategischen Wachstum (z.B.
Identifikation neuer Geschäftsfelder) – insbesondere auch die Beiträge zu Umweltzielen
(z.B. Maßnahmen zum Rückgang der CO2-Emissionen) und zur Personalstrategie (z.B. Diversität
und Führungskultur). Nach Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Aufsichtsrat nach
Anhörung des Vorstands den Grad der Zielerreichung fest. Anders als beim EBITDA werden
die Zielerreichungsgrade für die strategischen Ziele nicht in Prozent umgerechnet,
sondern in einen Multiplikator (Modifier) umgewandelt. Dieser liegt zwischen 0,8 und 1,2; die Zahl 1,0 reflektiert die 100
%ige Zielerreichung.

Maximale EVV

Der maximal in die Berechnung einzustellende Faktor für das EBITDA beträgt 130 %.
Maximal als EVV ausbezahlt werden können daher 130 % der EVV-Zielvergütung multipliziert
mit dem maximalen Zielerreichungsgrad der strategischen Ziele (1,2), d.h. 156 % der
EVV-Zielvergütung (130 % x 1,2 = 156%).

Mehrjährige variable Vergütung

Zusätzlich zum Festgehalt und zur EVV erhalten die Vorstandsmitglieder eine mehrjährige
variable Vergütung (MVV).

Leistungsbezogenes Aktienprogramm

Die MVV besteht aus einer Beteiligung an einem vom Aufsichtsrat aufgelegten leistungsbezogenen
Aktienprogramm (Performance Share Plan) in Form eines Aktienpakets, das die Gesellschaft
zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres (bei unterjähriger Bestellung zu Beginn des
Anstellungsverhältnisses) für jedes Vorstandsmitglied erwirbt und das über einen Zeitraum
von jeweils drei Jahren (Vesting Period) bis zur Feststellung der Zielerreichung in einem Depot der Gesellschaft verwahrt
wird. Nach Ablauf der Vesting Period wird vom Aufsichtsrat ermittelt, inwieweit der
von ihm festgelegte betriebswirtschaftliche Zielwert erreicht wurde. Von der Zielerreichung
ist abhängig, wie viele Aktien dem Vorstandsmitglied final zugeteilt werden. Wird
der festgelegte Mindestwert der Zielerreichung nicht erreicht, entfällt die MVV.

Anfänglich zuzuteilendes Aktienpaket (Initial Grant)

Die Anzahl der zu Beginn der jeweiligen Vesting Period dem Vorstandsmitglied zuzuteilenden
Aktien (Initial Grant) bemisst sich nach der vom Aufsichtsrat für das jeweilige Vorstandsmitglied
festgelegten Zielvergütung für die MVV (MVV-Zielvergütung), dividiert durch den durchschnittlichen Aktienkurs der letzten 3 Monate vor dem
Ende des der Zuteilung vorausgehenden Geschäftsjahres. Bei der Zuteilung des Initial
Grant wird unterstellt, dass die Zielwerte vollständig erreicht werden (100 % Zielerreichung).
Die Anzahl der Aktien wird auf volle Stücke aufgerundet.

Die Aktien aus dem Initial Grant werden von der Südzucker AG über die Börse erworben
und in einem von der Gesellschaft eröffneten Aktiendepot für den Zeitraum der jeweils
laufenden Vesting Period verwahrt, bis die finale Anzahl der dem Vorstandsmitglied
zuzuteilenden Aktien ermittelt wurde. Das Vorstandsmitglied kann folglich über den
jeweiligen Initial Grant vor Ablauf der jeweiligen Vesting Period und der Feststellung
der endgültigen Zuteilung (Final Grant) nicht verfügen. Die Dividenden, die während
der jeweiligen Vesting Period auf den Final Grant entfallen, werden am Ende der Vesting
Period
addiert und dem Final Grant in Form von weiteren Aktien – wie nachstehend erläutert
– zugeschlagen.

Tatsächlich zuzuteilendes Aktienpaket (Final Grant), ROCE

Die Anzahl der dem Vorstandsmitglied nach Ablauf der Vesting Period zustehenden Aktien
(Final Grant) hängt davon ab, inwieweit der vom Aufsichtsrat für den Konzern der Südzucker
AG festgelegte betriebswirtschaftliche Zielwert für den Return on Capital Employed
(ROCE) tatsächlich erreicht wurde. Der Zielwert für den ROCE im Konzern der Südzucker
AG wird vom Aufsichtsrat jeweils zu Beginn der Vesting Period mit einem Mindest-,
einem Maximal- und einem Hundert-Prozent-Wert festgelegt. Die Festlegungen beziehen
sich auf den Durchschnittswert der drei Jahre der jeweiligen Vesting Period.

Der Final Grant setzt sich zusammen aus denjenigen Aktien, die entsprechend der ROCE-Zielerreichung
vom Vorstandsmitglied erdient wurden, und denjenigen Aktien, die wertmäßig den Dividendenzahlungen
entsprechen, die während der Vesting Period auf die erdienten Aktien entfallen. Um
die Dividenden in die Berechnung des Final Grant einfließen zu lassen, werden die
Dividenden in Aktien umgerechnet. Dieser Umrechnung wird derselbe Aktienkurs zugrunde
gelegt, der für die Berechnung des Final Grant anhand der ROCE-Zielerreichung herangezogen
wird, d.h. der ex-Dividende-Kurs am ersten Börsenhandelstag, der der Hauptversammlung
folgt, in der der Konzernabschluss für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen Vesting
Period vorgelegt wird.

Für die Berechnung des Final Grant wird der Initial Grant mit der tatsächlichen prozentualen
Zielerreichung für den ROCE nach Maßgabe der nachstehenden Erläuterungen multipliziert.

Je nach Zielerreichung wird die Anzahl der Aktien nach dem Ende der Vesting Period
erhöht oder verringert. Ist der Initial Grant zu erhöhen, kauft die Südzucker AG weitere
Aktien zur Auskehrung an das jeweilige Vorstandsmitglied an; ist der Initial Grant
zu verringern, kann die Südzucker AG über die verbleibenden Aktien frei verfügen.
Der nach vorstehendem Mechanismus ermittelte Final Grant (einschließlich der Aktien,
die dem Dividendenwert entsprechen) wird dem Vorstandsmitglied sodann auf einem persönlichen
Depot zur freien Verfügung übertragen; die Anzahl der zu übertragenden Aktien ist
auf 150 % der Anzahl der Aktien, die dem Vorstandsmitglied als Initial Grant zugeteilt
werden, zuzüglich der Aktien, die dem Dividendenwert entsprechen, begrenzt. Für die
Berechnung des Final Grant wird der Zielerreichungswert für den ROCE nur dann herangezogen,
wenn er den jeweiligen Mindestwert erreicht. Bei einer Unterschreitung des Mindestwerts
verfällt der Initial Grant.

Der für den Brutto-Wert des Final Grant maßgebliche Aktienkurs ist der ex-Dividende-Kurs
am ersten Börsenhandelstag, der der Hauptversammlung folgt, in der der Konzernabschluss
für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen Vesting Period vorgelegt wird. Überschreitet
der Wert des Final Grant auf Grundlage dieses Aktienkurses die Höchstgrenze von 150
% der MVV-Zielvergütung, ist die Anzahl der Aktien, die als Final Grant gewährt wird,
entsprechend zu reduzieren.

Der tatsächlich erreichte ROCE kann bei bestimmten, vom Aufsichtsrat gebilligten Sondermaßnahmen
(etwa Investitionen in neue Geschäftsfelder oder Akquisitionen) um deren Auswirkungen
auf das operative Ergebnis und das eingesetzte Kapital (Capital Employed) bereinigt werden, wenn und soweit diese Sondermaßnahmen nicht bei der Festlegung
des Zielwerts für den ROCE berücksichtigt wurden. Auf Vorschlag des Vorstands legt
der Aufsichtsrat in diesem Fall zugleich mit dem Beschluss über die Sondermaßnahme
fest, ob und inwiefern Auswirkungen, die die Sondermaßnahme auf den ROCE hat, bei
der Ermittlung des im jeweiligen Zeitraum erwirtschafteten ROCE unberücksichtigt bleiben.

Eintritt des Vorstandsmitglieds im Laufe eines Geschäftsjahres

Beim Eintritt eines Vorstandsmitglieds im Laufe eines Geschäftsjahres werden die einjährige
und die mehrjährige variable Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis) gewährt.

Altersversorgung

Als Regelaltersversorgung ist ein beitragsorientiertes Altersversorgungssystem vorgesehen.
Die Gesellschaft wird für jedes Vorstandsmitglied bei einer Versicherungsgesellschaft,
bei einem Pensionsfonds oder über eine Unterstützungskasse eine Versicherung beziehungsweise
einen Versorgungsvertrag mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht zugunsten des Vorstandsmitglieds
bzw. seiner Hinterbliebenen abschließen. Hierfür wird die Gesellschaft einen jährlichen
Beitrag bis zur Höhe von maximal 150.000,00 € für den CEO und einen jährlichen Betrag
bis zur Höhe von maximal 100.000,00 € für sonstige Vorstandsmitglieder an die Versicherung,
den Pensionsfonds oder die Unterstützungskassen leisten (beitragsorientierte Zusage).
Etwaige hierauf entfallende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge trägt das Vorstandsmitglied.

Bei Vorstandsmitgliedern, die am 1. März 2021 bereits bestellt waren, können die bisherigen
Vereinbarungen über Versorgungszusagen auch dann unverändert fortgeführt werden, wenn
ihr Anstellungsverhältnis im Übrigen dem neuen Vergütungssystem unterworfen wird oder
zu unterwerfen ist. Die betroffenen Vorstandsmitglieder dürfen dadurch weder besser
noch schlechter gestellt werden.

Mandatsbezüge

Soweit Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen, steht die
Vergütung hieraus der Gesellschaft zu. Die anderslautende Regelung im bisherigen Vergütungssystem
der Südzucker AG wurde entsprechend angepasst; im laufenden Geschäftsjahr kommt es
durch die Abrechnung des Vorjahres jedoch noch zu entsprechenden Zahlungen an die
Vorstandsmitglieder im Rahmen des bisherigen Vergütungssystems. Externe Mandate sollen
für jedes Vorstandsmitglied auf zwei Mandate begrenzt bleiben und können nur nach
vorheriger Zustimmung durch den Aufsichtsrat übernommen werden.

Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats

Das neue Vorstandsvergütungssystem der Südzucker AG sieht keine besonderen Leistungen
an das jeweilige Vorstandsmitglied für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung
seiner Tätigkeit vor.

Die einjährige variable Vergütung und die mehrjährige variable Vergütung werden dem
betreffenden Vorstandsmitglied zusammen mit dem Festgehalt bis zum Zeitpunkt der Beendigung
des Dienstverhältnisses gezahlt, soweit die variablen Vergütungsbestandteile bis dahin
erdient wurden.

Bei Ausscheiden des Vorstandsmitglieds vor Ablauf des jeweiligen Bemessungszeitraums
für die einjährige variable Vergütung und die mehrjährige variable Vergütung werden
die einjährige variable Vergütung und die mehrjährige variable Vergütung unter Berücksichtigung
der beim Ablauf des jeweiligen Bemessungszeitraums tatsächlich erreichten Ergebnisse
zeitanteilig (pro rata temporis) gewährt.

Im Fall vorzeitigen Ausscheidens erhält das Vorstandsmitglied eine Zahlung in Höhe
der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Direktbezüge (variable Vergütung
inklusive Festgehalt), jedoch gedeckelt auf einen Betrag, der den Direktbezügen für
zwei volle Geschäftsjahre entspricht. Die variablen Vergütungsbestandteile werden
erst zu dem Zeitpunkt und in der Höhe erbracht, zu dem und in der sie gewährt worden
wären, wenn das Dienstverhältnis fortbestanden hätte.

Die vorstehend beschriebenen Leistungen werden nicht erbracht, wenn der Dienstvertrag
wirksam aus wichtigem Grund gekündigt wird oder der Dienstvertrag lediglich infolge
des Ablaufs seiner Befristung ausläuft und nicht verlängert wird.

Abweichungen vom Vorstandsvergütungssystem

Der Aufsichtsrat hat eine Abweichung gemäß § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG von den Ziffern
9.1 und 9.2 (Zusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit) des
von der Hauptversammlung am 15. Juli 2021 gebilligten Vorstandsvergütungssystems beschlossen.
Im Fall der Beendigung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds soll die MVV-Zielvergütung
so behandelt werden, als wäre der Vertrag bis zum letzten Tag der Vesting Perioden,
die vor dem Ausscheiden bereits begonnen haben, durchgeführt worden. Dies gilt nicht,
wenn die Bestellung aus wichtigem Grund widerrufen wird, das Vorstandsamt ohne wichtigen
Grund niedergelegt wird oder wenn es zu keiner Einigung über die Fortsetzung des Dienstverhältnisses
(und damit die Wiederbestellung) kommt, obwohl die Gesellschaft angeboten hat, das
Dienstverhältnis zu angemessenen Konditionen zu verlängern. Hierdurch soll – außer
in den vorgenannten Fällen – verhindert werden, dass die für ein Geschäftsjahr zugesagte
MVV bei Auslaufen der Bestellung vor Ende der Vesting Periode gekürzt wird. Hierbei
werden die Zahlungen für Zeiträume nach dem Ausscheiden der Höhe nach auf das Doppelte
der für das Geschäftsjahr, in dem bzw. mit dessen Ablauf die Bestellung endet, zugesagten
Direktbezüge (derzeit 2 Mio. €) gedeckelt.

Vorstandsvergütungssystem der AGRANA Beteiligungs-AG

Für das im Rahmen der Vorstandsverschränkung mit der AGRANA Beteiligungs-AG in den
Vorstand der Südzucker AG entsandte Vorstandsmitglied ist das Vergütungssystem der
AGRANA Beteiligungs-AG maßgeblich. Die Mitglieder des Vorstands der AGRANA Beteiligungs-AG
erhalten feste Vergütungsbestandteile, die erfolgsunabhängig sind, und variable Vergütungsbestandteile.

Die festen Vergütungsbestandteile des Vorstands gliedern sich in eine fixe jährliche
Vergütung, sonstige in den Vorstandsverträgen vorgesehene Vergütungsbestandteile sowie
Sachbezüge und Nebenleistungen, wie einen Dienstwagen, eine Unfallversicherung, eine
Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung. Zusätzlich gibt
es eine D&O-Versicherung, für die die Gesellschaft die Prämien übernimmt.

Die fixe jährliche Vergütung ist in vierzehn Teilbeträge unterteilt und wird am Ende
eines jeden Monats ausbezahlt. Die fixe Vergütung kann an die Inflationsentwicklung
und andere sich ändernde Umstände angepasst werden.

Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung ist die Höhe der ausgeschütteten Dividende.
Zur Sicherstellung der Miteinbeziehung einer langfristigen Komponente wird der Durchschnitt
der
letzten drei Jahre zur Berechnung des variablen Anteils herangezogen. Der relative
Anteil der variablen Vergütung kann über 50% des jährlichen Vergütungspakets ausmachen.

Die Höhe des variablen Anteils wird mit Ablauf jenes Monats des Folgejahres berechnet,
in dem der Jahresabschluss der Gesellschaft festgestellt wurde. Die variable Vergütung
wird entweder zur Gänze unmittelbar danach oder im Ausmaß eines Siebentels der errechneten
erfolgsabhängigen Vergütung jeweils im Dezember als Sonderzahlung abgerechnet und
ausbezahlt. Der verbleibende Restbetrag der erfolgsabhängigen Vergütung wird in monatlich
gleich hohen Teilbeträgen als laufender Bezug ausbezahlt. Die Zahlung wird in der
Darstellung der gewährten oder geschuldeten Vergütung als mehrjährige variable Vergütung
ausgewiesen.

Der Aufsichtsrat wird die Festlegung der Zielgröße jährlich überprüfen. Er behält
sich die Möglichkeit vor, diese pro Vorstandsmitglied vor dem Hintergrund der jeweiligen
strategischen Anforderungen und unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung
des jeweiligen Vorstandsmitgliedes entsprechend der Geschäftsverteilung unterschiedlich
anzupassen. Der Aufsichtsrat behält sich ausdrücklich vor, von den vereinbarten Zielparametern
in Situationen abzuweichen, die eine wesentliche nachteilige Veränderung des Geschäftsganges,
des operativen Betriebs, der Vermögenswerte oder der Geschäftsaussichten der Gesellschaft
nach sich ziehen oder nach sich ziehen können. Darüber hinaus sind sonstige in den
Vorstandsverträgen vorgesehene variable Vergütungsbestandteile zu beachten.

Aktienbasierte Vergütungsbestandteile sind für die Mitglieder des Vorstands der AGRANA
Beteiligungs-AG nicht vorgesehen.

Die betriebliche Altersversorgung von Johann Marihart besteht in einer leistungsorientierten
Zusage; die Pensionshöhe errechnet sich aus einem Prozentsatz der vertraglich festgelegten
Bemessungsgrundlage. Für Markus Mühleisen besteht eine beitragsorientierte Pensionszusage.

Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2021/​22

Für das Geschäftsjahr 2021/​22 zugesagte Vergütung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die für das Geschäftsjahr 2021/​22 zugesagten Vergütungselemente
für die einzelnen Mitglieder des Vorstands der Südzucker.

Die für das Geschäftsjahr 2021/​22 zugesagte Vergütung stellt die Festvergütung (ohne
Versorgungsaufwand) und die variablen Vergütungselemente abgeleitet aus den unterschiedlichen
Vergütungssystemen vergleichbar dar. Ebenfalls aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde
bei der Darstellung der Vergütung von Ingrid-Helen Arnold und von Markus Mühleisen
nicht auf ihre Zugehörigkeit von zehn bzw. neun Monaten im Geschäftsjahr 2021/​22 im
Vorstand der Südzucker AG abgestellt, sondern die durch den Aufsichtsrat festgelegte
Zielvergütung (100 %) für eine zwölfmonatige Mitgliedschaft im Vorstand angegeben.
Die einjährige und mehrjährige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder im bisherigen
Vorstandsvergütungssystem ist abhängig von der seitens der Hauptversammlung am 14.
Juli 2022 noch zu beschließenden Dividende. Bei der Vergütung des Vorstandsmitglieds
im neuen System basiert die einjährige variable Vergütung auf der tatsächlichen Zielerreichung
und die mehrjährige variable Vergütung auf der aus heutiger Sicht erwarteten Zielerreichung.
Die im Geschäftsjahr 2021/​22 zugeflossenen zeitanteiligen Festvergütungen sind im
nachfolgenden Abschnitt zur gewährten und geschuldeten Vergütung ausgewiesen.

Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021/​22

In nachstehender Tabelle sind die jedem einzelnen Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr
2021/​22 gewährte und geschuldete Vergütung (Zuflüsse) sowie die vertraglichen Zuwendungen
für das Geschäftsjahr 2021/​22 dargestellt. Nach den Regelungen des § 162 Abs. 1 Satz
1 AktG sind als gewährte (Zuflüsse) und geschuldete Vergütung die Beträge anzugeben,
die im Berichtszeitraum fällig wurden und dem einzelnen Vorstandsmitglied bereits
zugeflossen sind oder trotz Fälligkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht erbracht
wurden.

Die Angaben zum Zufluss und zu den vertraglichen Zuwendungen werden jeweils unterteilt
in fixe und variable Vergütungsbestandteile. Die fixen Vergütungskomponenten umfassen
die erfolgsunabhängigen Festvergütungen, Nebenleistungen, beitragsbasierte Altersversorgung
und die Vergütung von Tochterunternehmen. Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten
sind in einjährige und mehrjährige unterteilt.

Die einjährige variable Vergütung für den Vorstandsvorsitzenden Dr. Niels Pörksen
(CEO) basiert auf der für das Geschäftsjahr 2020/​21 der Südzucker AG beschlossenen
Dividende von 0,20 €/​Aktie. Für je 0,01 €/​Aktie ausgeschüttete Dividende beträgt der
Bonus 10.000 €.

Für Dr. Thomas Kirchberg (COO) und Thomas Kölbl (CFO) bemisst sich die mehrjährige variable Vergütung an der durchschnittlichen Dividende
je Aktie der Südzucker AG für die Geschäftsjahre 2018/​19 (0,20 €), 2019/​20 (0,20 €)
und 2020/​21 (0,20 €). Für je 0,01 €/​Aktie ausgeschüttete Dividende (im Durchschnitt
der letzten drei Jahre: 0,20 €/​Aktie) beträgt der Bonus 8.833 €.

Für Johann Marihart bemisst sich die variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2021/​22 für das Geschäftsjahr
2020/​21 ausgezahlt wurde, an der Dividende je Aktie der AGRANA Beteiligungs-AG für
die Geschäftsjahre 2018/​19 (1,00 €), 2019/​20 (0,77 €) und 2020/​21 (0,85 €). Je 500.000
€ ausgeschütteter Dividende ergibt sich auf Basis von 62,5 Mio. Aktien und absoluten
Ausschüttungsbeträgen für die Geschäftsjahre 2018/​19 (62,5 Mio. €), 2019/​20 (48,1
Mio. €) und 2020/​21 (53,1 Mio. €) im Durchschnitt ein Bonus von 121 % des Jahresgrundgehalts
von 700.000 € für das Geschäftsjahr 2020/​21. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus
dem Vorstand und dem Eintritt in den Ruhestand wurde Johann Marihart von der AGRANA
Beteiligungs-AG eine Zahlung in Höhe von 2,7 Mio. € gewährt, die u. a. Abfertigungs-
und Urlaubsersatzleistungen umfasst und mit der auch die variable Vergütung abgegolten
ist.

Daneben wurden (jeweils nach IFRS ermittelt) aufgrund einer Direktzusage der Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2021/​22 für Dr. Thomas Kirchberg (COO) eine Rückstellung von 8,9 Mio. € sowie ein Dienstzeitaufwand von 0,0 Mio. €
und für Thomas Kölbl (CFO) eine Rückstellung von 9,5 Mio. € sowie ein Dienstzeitaufwand von 0,3 Mio. €
erfasst.

Für die ehemaligen Vorstände und ihre Hinterbliebenen wurden im Rahmen der gewährten
Altersversorgung Pensionszahlungen in Höhe von 2,7 Mio. € gezahlt.

Angabe zu gewährten und zugesagten aktienbasierten Vergütungsbestandteilen

Wie oben dargestellt, sieht ausschließlich das von der Hauptversammlung 2021 gebilligte
Vorstandsvergütungssystem, das derzeit für Ingrid-Helen Arnold zur Anwendung kommt,
einen aktienbasierten Vergütungsbestandteil vor.

Auf Basis einer MVV-Zielvergütung für Ingrid-Helen Arnold von 320.000 € für das Geschäftsjahr
2021/​22, die über einen Zeitraum von 36 Monaten ermittelt wird, ergibt sich für den
anteiligen Zeitraum von 34 Monaten eine Zielvergütung von 302.222 €. Auf Basis eines
Durchschnittskurses der Südzucker-Aktie für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis
28. Februar 2021 von 12,391 €/​Aktie ergibt sich ein Zukauf von 24.391 Stück Südzucker-Aktien.
Entsprechend hat die Südzucker AG im Laufe des Geschäftsjahrs 2021/​22 eigene Aktien
für die Vesting Periode Geschäftsjahr 2021/​22 bis 2023/​24 erworben.

Einhaltung der Vergütungsobergrenzen

Das für Ingrid-Helen Arnold (CDO) einschlägige neue Vergütungssystem sieht eine Vergütungsobergrenze
von 1.445.000 € vor. Diese gilt für die für das Geschäftsjahr 2021/​22 zugesagten Vergütungselemente
inklusive Nebenleistungen und Versorgungszusage. Sollte die Vergütung für das Geschäftsjahr
2021/​22 die genannte Höchstgrenze überschreiten, erfolgt eine entsprechende Kürzung
der variablen Bezüge.

Da die Höhe der zugesagten mehrjährigen variable Vergütungskomponente erst im dritten
Jahr nach Abschluss des Berichtsjahres feststeht, kann über die Einhaltung der Maximalvergütung
für das Geschäftsjahr 2021/​22 erst im Rahmen des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2024/​25 abschließend berichtet werden.

Angaben zur Entwicklung der Vorstandsvergütung in Relation zur Vergütung der übrigen
Belegschaft und zur Ertragsentwicklung

Die nachfolgende Übersicht stellt die Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr
gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstandsmitglieder in Relation zur Vergütung
der übrigen Belegschaft in Deutschland und zur Ertragsentwicklung im Berichtsjahr
gegenüber dem Vorjahr dar. Die in der Tabelle enthaltenen Veränderungen der Vergütungen
der Vorstandsmitglieder bilden die im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
ab.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat soll eine Vergütung erhalten, die in einem angemessenen Verhältnis
zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder sowie zur Lage der Gesellschaft steht.
Die Höhe der Vergütungen und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat werden vom
Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Maßgeblich sind dabei insbesondere die zeitliche
Inanspruchnahme der Aufsichtsratsmitglieder, ihre Verantwortung sowie die von anderen,
vergleichbaren Gesellschaften gewährten Aufsichtsratsvergütungen. Aufgrund der besonderen
Natur der Aufsichtsratstätigkeit, die sich grundlegend von der Tätigkeit der Arbeitnehmer
der Gesellschaft und des Konzerns unterscheidet, kommt ein sogenannter vertikaler
Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung nicht in Betracht. Dementsprechend ist auch
die Festlegung eines Kreises von Arbeitnehmern, die in einen solchen Vergleich einzubeziehen
sind, nicht möglich.

Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung und Beratung der Geschäftsführung
einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft. Durch die Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung
ist sichergestellt, dass die Südzucker AG auch weiterhin in der Lage ist, hervorragend
qualifizierte Kandidatinnen oder Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
zu gewinnen. Dadurch trägt die Aufsichtsratsvergütung nachhaltig zur Förderung der
Geschäftsstrategie sowie zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist abschließend in § 12 der Satzung der
Südzucker AG geregelt; Neben- oder Zusatzvereinbarungen bestehen nicht. Die Vergütungsregeln
gelten gleichermaßen sowohl für Anteilseignervertreter als auch Arbeitnehmervertreter
im Aufsichtsrat.

Das unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde der ordentlichen Hauptversammlung
am 15. Juli 2021 zur Abstimmung vorgelegt und mit einer Mehrheit von 93,80 % gebilligt.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und
seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine Grundvergütung.
Diese Grundvergütung besteht aus einer festen, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbaren
Vergütung von 60.000 € sowie einer variablen Vergütung von 500 € je angefangene 0,01
€ ausgeschüttete Dividende auf die Stammaktie, die 0,50 € übersteigt. Bei der Berechnung
der Vergütung werden steuerlich begründete Sonderdividenden nicht berücksichtigt.

Der Vorsitzende erhält das Dreifache und dessen Stellvertreter sowie sonstige Mitglieder
des Präsidiums erhalten das Anderthalbfache dieser Vergütung. Für jede Ausschussmitgliedschaft
erhöht sich die Grundvergütung um 25 % bzw. für Ausschussvorsitzende um 50 %; dies
setzt voraus, dass der jeweilige Ausschuss im Geschäftsjahr getagt hat und gilt nicht
für die Mitgliedschaft im Präsidium und im Vermittlungsausschuss.

Daneben erhalten Dr. Hans-Jörg Gebhard, Franz-Josef Möllenberg, Erwin Hameseder und
Helmut Friedl Vergütungen für die Wahrnehmung von Konzernmandaten.

Die Aufsichtsratsvergütung wird im Folgejahr ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2021/​22
ist wie im Vorjahr keine variable Vergütung angefallen.

Konzernvergütung des Aufsichtsrats (einschließlich Konzernmandaten)

Angaben zur Entwicklung der Aufsichtsratsvergütung in Relation zur Vergütung der übrigen
Belegschaft und zur Ertragsentwicklung

Die nachfolgende Übersicht stellt die relative Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr
gewährten und geschuldeten Vergütung der im Berichtsjahr aktiven Aufsichtsratsmitglieder
sowie der Vergütung der übrigen Belegschaft gegenüber dem Vorjahr dar. Die in der
Tabelle enthaltenen Veränderungen der Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder bilden
entsprechend den Darstellungen in der Tabelle die im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete
Vergütung ab. Dargestellt werden in der Tabelle auch die Änderungen der Ertragsentwicklung
im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr.

Mannheim, den 18. Mai 2022

VORSTAND                AUFSICHTSRAT

 

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG

An die Südzucker AG, Mannheim

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Südzucker AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr
vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit
§ 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/​vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung
des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen
des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten
oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Frankfurt am Main, den 18. Mai 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 
Michael Burkhart

Wirtschaftsprüfer

Christina Pöpperl

Wirtschaftsprüferin

 

IV. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

 
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
204.183.292,00 € und ist in 204.183.292 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit jeweils 204.183.292.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 49.419 eigene
Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

 
2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Das COVID-19-Gesetz eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen bis zum 31. August
2022 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle
Hauptversammlung). Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juli 2022 wird daher als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) können demzufolge nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen.
Sie haben vielmehr die nachstehend aufgezeigten Möglichkeiten zur Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung über den als „Aktionärsportal“ bezeichneten virtuellen Hauptversammlungsraum.

Das Aktionärsportal erreichen Sie unter

www.suedzucker.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung

mit den Zugangsdaten, die Sie mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung
erhalten haben.

Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten um besondere Beachtung der nachstehenden
Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
sowie den weiteren Aktionärsrechten. Die in dieser Einladung genannten Zeitangaben
sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben.
Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC =
MESZ minus zwei Stunden.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
führt insbesondere zu den folgenden Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre:

a) Bild- und Tonübertragung im Internet

Die einleitenden Worte des Versammlungsleiters sowie der Bericht des Vorstands werden
am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr (MESZ) ohne Zugangsbeschränkung für die interessierte Öffentlichkeit live im Internet auf
unserer Internetseite unter

www.suedzucker.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung

übertragen. Dieser Teil steht auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur
Verfügung.

Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung
per Bild- und Tonübertragung live im Internet verfolgen. Bitte benutzen Sie dazu im
Aktionärsportal (dazu oben Ziffer 2) die Funktion „Livestream“.

Die Live-Übertragung der
Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des §
118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz.

b) Ausübung des Stimmrechts

Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht
nur durch elektronische Briefwahl oder durch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts, zum Verfahren für die Stimmabgabe
und zur Änderung einer Stimmrechtsausübung finden Sie unter Ziffer 3. weitere Erläuterungen.

c) Fragerecht

Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben ein Fragerecht.
Dieses kann nur im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden. Die teilnahmeberechtigten
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sind berechtigt, bis zum 12. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), Fragen einzureichen. Bitte benutzen Sie dazu im Aktionärsportal (dazu oben Ziffer
2) die Funktion „Fragenaufnahme“. Weitere Erläuterungen zur Fragemöglichkeit finden Sie unter Ziffer 4.

d) Widerspruch gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung

Die teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht
gemäß Buchstabe b) ausgeübt haben, können während der Hauptversammlung, also längstens
bis zum Schluss der Hauptversammlung, Widerspruch gegen eine oder mehrere Beschlussfassungen
der Hauptversammlung erheben. Dies ist ausschließlich über das Aktionärsportal (dazu
oben Ziffer 2) möglich. Bitte benutzen Sie dazu die Funktion „Widerspruch“.

e) Hinweis

Die Gesellschaft kann keine Gewähr übernehmen, dass die Übertragung im Internet technisch
ungestört verläuft und bei jedem teilnahmeberechtigten Aktionär ankommt. Wir empfehlen
Ihnen daher, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten, insbesondere zur Ausübung
des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

Das Aktionärsportal ist für teilnahmeberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
ab dem 23. Juni 2022 geöffnet, und steht ihnen auch am Tag der Hauptversammlung und während deren vollständiger
Dauer zur Verfügung. Dort können sie auch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmung per elektronischer Briefwahl ihr Stimmrecht ausüben sowie Vollmachten
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen.
Der Versammlungsleiter wird in der Hauptversammlung den Beginn der Abstimmung ankündigen.
Darüber hinaus können die teilnahmeberechtigten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
dort vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung gegebenenfalls Widerspruch gegen
einen Beschluss der Hauptversammlung erklären.

 
3.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft fristgerecht
angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.

Die Anmeldung muss in Textform und in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens 7. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen:

Südzucker AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach § 15 Abs. 2 der Satzung der Südzucker AG haben die Aktionäre darüber hinaus ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachzuweisen. Zum Nachweis der
Berechtigung reicht gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Südzucker AG die Vorlage in
Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 Aktiengesetz aus. Der Nachweis
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h.
auf den 23. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag – auch Record Date genannt). Ebenso wie die Anmeldung muss auch
der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens 7. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.

Für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
gilt als Aktionär nur derjenige, der den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich – neben
der Notwendigkeit zur Anmeldung – nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden;
diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben daher keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme-
und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei
der vorstehend bezeichneten, zentralen Anmeldestelle der Südzucker AG werden den teilnahmeberechtigten
Aktionären die Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung nebst Zugangsdaten
für das „Aktionärsportal“ übersandt. Gemeinsam mit der Anmeldebestätigung werden darüber
hinaus auch Formulare für die Bevollmächtigung Dritter und der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter übermittelt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung
sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, gegebenenfalls über ihre depotführenden
Institute (Letztintermediäre), frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises Sorge zu tragen.

b) Stimmrechtsausübung

Stimmberechtigt sind die teilnahmeberechtigten Aktionäre.

Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis
der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts
erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Nach ordnungsgemäßer
Anmeldung können Sie Ihr Stimmrecht ausüben.

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über
das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit
Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU)
2018/​1212)) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden,
werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. elektronisch über das Aktionärsportal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3
AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung
((EU) 2018/​1212), 3. per E-Mail und 4. per Brief.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung
eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht
und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß §
134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung
nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung
entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.

Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt
2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung
des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter
Aktien.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

c) Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht durch elektronische Briefwahl
ausüben. Hierzu sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung
und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich (siehe Buchstabe a)).

Für die Übermittlung elektronischer Briefwahlstimmen bzw. für deren Widerruf oder
Änderung steht den teilnahmeberechtigten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten ab
dem 23. Juni 2022 das Aktionärsportal zur Verfügung (siehe Ziffer 2. und Ziffer 3.
a)). Bitte benutzen Sie dort die Funktion „per Briefwahl abstimmen“.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich eines Widerrufs oder einer
Änderung einer Stimmabgabe über das Aktionärsportal ist bis zum Beginn der Abstimmung
möglich.

d) Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht auch über Bevollmächtigte,
z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl,
ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch die
Bevollmächtigten können das Stimmrecht nur durch elektronische Briefwahl oder durch
Erteilung von
(Unter-)Vollmacht, insbesondere an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ausüben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, sofern keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz
erteilt wird oder können alternativ über das Aktionärsportal vorgenommen werden.

Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären
nach der Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung
übersandt wird.

Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an die
Adresse

Südzucker AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 13. Juli 2022 übermittelt werden. Maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft.

Alternativ kann Vollmacht auch elektronisch bis zum Ende der Versammlung über das Aktionärsportal (siehe Ziffer 2. und Ziffer
3. a)) erteilt, geändert oder widerrufen werden. Hierdurch wird zugleich der Nachweis
über die Bevollmächtigung erbracht. Bitte benutzen Sie hierfür im Aktionärsportal
die Funktion „Vollmacht an Dritte“.

Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die Intermediäre, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen
oder Institutionen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem
zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

e) Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre und deren Bevollmächtigten können auch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Die Aktionäre,
die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung
eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu ebenfalls das Formular verwenden, das
den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen
Hauptversammlung übersandt wird. Alternativ kann die Bevollmächtigung und ihr Widerruf
über das Aktionärsportal über die Internetseite der Gesellschaft erfolgen.

Auch im Fall der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft sind
eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein ordnungsgemäßer Nachweis
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe oben Ziffer
3. a)).

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht nur
aufgrund ausdrücklicher und eindeutiger Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre
zu den Gegenständen der Tagesordnung, zu denen sie eine Stimmrechtsausübung wünschen,
ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Soweit
eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme
enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge
zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Sie stehen nur für die Abstimmung
über solche Beschlussvorschläge von Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung,
die mit dieser Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 Aktiengesetz bekannt
gemacht worden sind.

Die Vollmacht samt Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann bis zum
Beginn der Abstimmung elektronisch über das Aktionärsportal (siehe Ziffer 2. und Ziffer 3. a)) erteilt oder widerrufen
werden. Hierdurch wird zugleich der Nachweis über die Bevollmächtigung erbracht. Bitte
benutzen Sie hierfür im Aktionärsportal die Funktion „Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“.

Alternativ kann eine Vollmacht samt Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
in Textform erteilt und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 13. Juli 2022 an die nachfolgend genannte Anschrift

Südzucker AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

übermittelt werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft. Bitte
beachten Sie, dass im Fall einer zusätzlichen Bevollmächtigung über das Aktionärsportal
eine der Gesellschaft in Textform übermittelte Vollmachts- und Weisungserteilung gegenstandslos
wird.

 
4.

Angaben zur den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
1 Aktiengesetz und § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz

a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals (das entspricht 10.209.164,60
€ oder 10.209.165 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € des Grundkapitals
(dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Südzucker AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 13. Juni 2022,
24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse

Südzucker AG
Vorstand
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Deutschland

Anderweitig adressierte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. § 121 Abs. 7 Aktiengesetz ist
für die Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter

www.suedzucker.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 Aktiengesetz i.V.m.
§ 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl
von Abschlussprüfern und Mitgliedern des Aufsichtsrates unterbreiten. Solche Anträge
(nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an

Südzucker AG
Investor Relations
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Deutschland

oder per E-Mail an: investor.relations@suedzucker.de

zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und/​oder Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.

Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens am 29. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse

www.suedzucker.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der vorgenannten Adresse zugänglich gemacht.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs.
2 Aktiengesetz (i.V.m. § 127 Satz 1 Aktiengesetz) vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag
oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht dabei auch nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Ein Wahlvorschlag
muss auch nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie die Angaben nach
§ 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz enthält (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. §§ 124 Abs. 3
Satz 4, 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz).

Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw.
Wahlvorschlags bestehende Aktionärseigenschaft nachzuweisen.

Gegenanträge und/​oder Wahlvorschläge, die von der Gesellschaft gemäß § 126 Aktiengesetz
bzw. § 127 Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur
Hauptversammlung angemeldet ist.

c) Fragerecht des Aktionärs

Aktionäre haben kein Recht, in der virtuellen Hauptversammlung vom Vorstand gemäß
§ 131 Abs. 1 und Abs. 4 Aktiengesetz mündlich Auskunft zu verlangen. Den teilnahmeberechtigten
Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird allerdings gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3 COVID-19-Gesetz ein elektronisches Fragerecht eingeräumt. Eine Fragenbeantwortung
erfolgt im Rahmen der Bild- und Tonübertragung der
virtuellen Hauptversammlung.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass Fragen bis spätestens
einen Tag vor der Hauptversammlung, das heißt bis zum 12. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz
entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Die Beantwortung häufig gestellter Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft
zu veröffentlichen, bleibt vorbehalten. Im Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich
der Vorstand darüber hinaus vor, Fragesteller namentlich zu benennen, sofern der Fragesteller
sein Einverständnis zur namentlichen Nennung bei Einreichung der Fragen erklärt hat
oder sonst eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung hierfür vorliegt.

Teilnahmeberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können Ihre Fragen nur elektronisch
über das Aktionärsportal, zugänglich unter

www.suedzucker.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung

übermitteln.

Bitte benutzen Sie dazu im Aktionärsportal die Funktion „Fragenaufnahme“. Die Übermittlung von Fragen ist vom 23. Juni 2022 bis zum 12. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal möglich. Anderweitig oder nach Ablauf der vorstehenden
Frist eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Eine Nachfragemöglichkeit während
der Hauptversammlung besteht nicht.

d) Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Zum Recht der teilnahmeberechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären, wird auf die Hinweise unter Ziffer
2. d) verwiesen.

e) Stimmbestätigung gemäß § 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5, Absatz 2 Satz 2 AktG bzw. Nachweis
der Stimmzählung gemäß § 129 Absatz 5 AktG

Nach § 118 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des
Stimmrechts dem Abgebenden der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme nach den
Anforderungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen. Sofern die Bestätigung
einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 118 Absatz 1 Satz
4 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.

Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach § 129 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes
innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber
verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung
gemäß den Anforderungen in Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 5 Unterabsatz 2
der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem
Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Absatz 5 Satz 3 des
Aktiengesetzes unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.

f) Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz und § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes finden Sie auf der
Website der Gesellschaft unter

www.suedzucker.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung

V. WEITERE INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG

 
1.

Hinweis auf die Website der Gesellschaft

Diese Einladung zur virtuellen Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen
und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen, insbesondere zur Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung
sowie die Informationen nach § 124a Aktiengesetz sind von der Einberufung der Hauptversammlung
an über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.suedzucker.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen und Informationen sind auch während der virtuellen
Hauptversammlung über die vorgenannte Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Dort
stehen außerdem im Anschluss an die Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse zur
Verfügung.

 
2.

Information zum Datenschutz für Aktionäre und Bevollmächtigte

Die

Südzucker AG
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim

verarbeitet als verantwortliche Stelle gemäß Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/​679
(Datenschutzgrundverordnung, „DSGVO“) die nachfolgend genannten personenbezogenen
Daten (Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer, Aktienanzahl,
Besitzart der Aktien und Zugangsdetails für den Zugang zum Aktionärsportal; ggf. Name,
Vorname und Anschrift eines vom Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage
der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere zu dem Zweck den Aktionären und Bevollmächtigten
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die gesamte Hauptversammlung (einschließlich Beantwortung übermittelter Fragen) wird
in Bild und Ton in Echtzeit über das Aktionärsportal der Gesellschaft im Internet
übertragen (Funktion „Livestream“). Dieses Aktionärsportal ist ausschließlich für
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und Bevollmächtigte zugänglich, die über die entspreche
Anmeldebestätigung verfügen. Auch für in die Organisation der Hauptversammlung eingebundene
Mitarbeiter, ggf. für Organmitglieder, die an der Hauptversammlung nicht physisch
teilnehmen werden, für Gäste und Vertreter der Rundfunk-, Druck- oder Online-Presse
(„Journalisten“), die wir zugelassen haben, sowie für etwaige zur Durchführung der
Hauptversammlung eingesetzte Dienstleister der Südzucker AG wird die Bild- und Tonübertragung
über einen separaten, gesicherten Kanal verfügbar sein. Bitte beachten Sie, dass die
Möglichkeit besteht, dass Ihre bei Anfragen mitgeteilten personenbezogenen Daten –
insbesondere Ihr Name – nach Maßgabe dieser Datenschutzhinweise versammlungsöffentlich
wiedergegeben und hierbei auch von den anwesenden Personen, insbesondere auch Journalisten
und Gästen wahrgenommen werden können. Bitte teilen Sie uns solche Informationen,
soweit nicht zwingend für Ihre Anfrage erforderlich, daher nicht mit. Wir werden Ihre
personenbezogenen Daten nur versammlungsöffentlich äußern, wenn dies für die Bearbeitung
Ihrer Anfrage von Ihnen gewünscht, erforderlich oder in unserem berechtigten Interesse
liegt. Weitere Einzelheiten zur Durchführung der Hauptversammlung können Sie dem obigen
Abschnitt IV. entnehmen. Das Aktionärsportal ist auf der Website der Gesellschaft
unter

www.suedzucker.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich.

Bitte beachten Sie ergänzend zu diesen Datenschutzhinweisen die Datenschutzhinweise,
die unter dieser Internetadresse vom Betreiber der Internetseite hinterlegt sind.

Im Einzelnen:

Die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung,
Durchführung und die Teilnahme der Aktionäre und Bevollmächtigten an der Hauptversammlung
sowie für die Ausübung von deren Rechten im Rahmen der Hauptversammlung und zur Erfüllung
aktienrechtlicher Vorgaben (z.B. für die Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses)
zwingend erforderlich oder die Beantwortung Ihrer Fragen in der Hauptversammlung.
Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind das Aktiengesetz und die relevanten Vorschriften
des COVID-19-Gesetzes, jeweils in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO.
Ferner verarbeiten wir diese personenbezogenen Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung
weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie
wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten; Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Ferner verarbeiten wir personenbezogene Daten
zur Wahrung berechtigter Interessen, wie die rechtskonforme Vorbereitung und Durchführung
der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO.
Werden uns personenbezogene Daten in Zusammenhang mit einer Anfrage übermittelt, ist
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, soweit deren Verarbeitung nicht schon zur Wahrung
berechtigter Interessen nach dem vorstehenden Satz erforderlich ist, Ihre Einwilligung
gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO zum Zweck der Beantwortung. Sie können Ihre
Einwilligung jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft
uns gegenüber widerrufen.

Aktionäre können nach der virtuellen Hauptversammlung die zu allen Teilnehmern der
Hauptversammlung erfassten Daten nach § 129 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz einsehen.

Sofern wir die oben genannten personenbezogenen Daten nicht direkt vom betroffenen
Aktionär erhalten, werden uns diese von Finanz- oder Kreditinstituten zur Verfügung
gestellt.

Die Dienstleister der Südzucker AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Südzucker AG nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten
die personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung der Südzucker AG. Jeder unserer
Mitarbeiter und alle Mitarbeiter von Dienstleistern, die Zugriff auf die oben genannten
personenbezogenen Daten haben und/​oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese
Daten vertraulich zu behandeln.

Journalisten und Gäste können ihre personenbezogenen Daten ebenfalls wahrnehmen, soweit
diese – insbesondere bei der Beantwortung von Fragen – versammlungsöffentlich mitgeteilt
werden. Auf die Verarbeitung von auf der Hauptversammlung nach Maßgabe dieser Datenschutzhinweise
öffentlich bekanntgegebenen personenbezogenen Daten durch die anwesenden Journalisten
oder Gäste haben wir keinen Einfluss und sind insoweit nicht verantwortliche Stelle
im Sinne der DSGVO.

Die Südzucker AG kann unter Umständen verpflichtet sein, personenbezogene Daten an
weitere
Empfänger zu übermitteln, die die personenbezogenen Daten in eigener Verantwortung
verarbeiten (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), insbesondere an öffentliche Stellen wie etwa die
zuständige Aufsichtsbehörde.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert
und anschließend gelöscht, soweit nicht ein berechtigtes Interesse der Südzucker AG
eine längere Speicherung rechtfertigt (etwa im Falle drohender oder tatsächlicher
gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Hauptversammlung).

Aktionäre bzw. Bevollmächtigte haben in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener
Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß den Artikeln 15
bis 22 der DSGVO.

Diese Rechte können gegenüber der Südzucker AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@suedzucker.de

oder über die folgenden Kontaktdaten unserer betrieblichen Datenschutzbeauftragten
geltend gemacht werden:

Südzucker AG
Datenschutzbeauftragte
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Deutschland

Zudem steht den Aktionären bzw. Bevollmächtigten ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 DSGVO zu.

Ausführlichere Datenschutzhinweise sind auf der Website der Gesellschaft unter

www.suedzucker.de/​de

verfügbar.

 
3.

Abstimmungsergebnisse

Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Website
der Gesellschaft unter

www.suedzucker.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlung

veröffentlicht.

 
4.

Veröffentlichung der Einladung

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 30. Mai 2022 veröffentlicht
und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union i.S.d. § 121
Abs. 4a Aktiengesetz verbreiten.

 

Mannheim, im Mai 2022

Südzucker AG

Der Vorstand

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