Süwag Energie AG
Frankfurt am Main
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Donnerstag, dem 28. April 2016, 10:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Süwag Energie AG, Schützenbleiche 9–11, 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 (Bilanz zum 31. Dezember 2015 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 nebst Anhang), des Lageberichts, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 64.800.000,00 € wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. |
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6. |
Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats endet mit dem Ende der Hauptversammlung am 28. April 2016, so dass ein neuer Aufsichtsrat zu bestellen ist. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1 Aktiengesetz, § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz und nach § 7 Absatz 1 der Satzung. Demnach sind vierzehn Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen, sieben Mitglieder werden von den Arbeitnehmern gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die in § 7 Absatz 2 der Satzung geregelte Amtsdauer
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
Teilnahme und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden und einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbringen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, das heißt Donnerstag, den 7. April 2016, 0:00 Uhr, zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform, müssen in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein und der Gesellschaft unter der Adresse
Süwag Energie AG |
bis spätestens 21. April 2016 zugehen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Das depotführende Institut wird die erforderliche Anmeldung übernehmen und der oben genannten Stelle den maßgeblichen Anteilsbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt.
Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ist möglich.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an
Süwag Energie AG
Gremienbetreuung
Schützenbleiche 9–11
65929 Frankfurt am Main
Fax 069 3107-492287
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens zum Ablauf des 13. April 2016 unter dieser Adresse eingegangen sind, werden wir veröffentlichen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Frankfurt am Main, den 15. März 2016
Süwag Energie AG
Der Vorstand