Süwag Energie AG – Hauptversammlung 2016

Süwag Energie AG

Frankfurt am Main

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Donnerstag, dem 28. April 2016, 10:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Süwag Energie AG, Schützenbleiche 9–11, 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 (Bilanz zum 31. Dezember 2015 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 nebst Anhang), des Lageberichts, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 64.800.000,00 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende
in Höhe von 1,10 € je Stückaktie
52.800.000,00 €
Ausschüttung eines Bonus
in Höhe von 0,25 € je Stückaktie
12.000.000,00 €
Bilanzgewinn 64.800.000,00 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats endet mit dem Ende der Hauptversammlung am 28. April 2016, so dass ein neuer Aufsichtsrat zu bestellen ist.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1 Aktiengesetz, § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz und nach § 7 Absatz 1 der Satzung. Demnach sind vierzehn Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen, sieben Mitglieder werden von den Arbeitnehmern gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die in § 7 Absatz 2 der Satzung geregelte Amtsdauer

Herrn Stadtkämmerer Uwe Becker, Frankfurt am Main
Stadtkämmerer Frankfurt am Main

Herrn Bernd Böddeling, Essen
Mitglied des Vorstandes der RWE Deutschland AG

Frau Katja van Doren, Essen
Leiterin Accounting/Tax der RWE AG

Herrn Oliver Ernst, Königstein
Kaufmännischer Angestellter, Syna GmbH

Frau Dr. Catharina Friedrich, Siegen
Leiterin Regionalzentrum Sieg der Westnetz GmbH

Herrn Carl-Ernst Giesting, Dortmund
Vorsitzender des Vorstandes der RWE Vertrieb AG

Herrn Frank Grone, Essen
Leiter Beteiligungsmanagement der RWE AG

Herrn Landrat Dr. Rainer Haas, Ludwigsburg
Landrat Kreis Ludwigsburg

Herrn Landrat Rainer Kaul, Neuwied
Landrat Kreis Neuwied

Herrn Ersten Kreisbeigeordneten Uwe Kraft, Bad Homburg v. d. Höhe
Erster Kreisbeigeordneter Hochtaunuskreis

Frau Dr. Claudia Mayfeld, Essen
Leiterin Recht & Compliance Konzern der RWE AG

Frau Hildegard Müller,
künftiges Mitglied des Vorstandes der RWE International SE

Herrn Thomas Schüttler, Saulheim
Technischer Angestellter, Syna GmbH

Herrn Horst Zerwas, Koblenz
Kaufmännischer Angestellter, Syna GmbH

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

 

Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden und einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbringen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, das heißt Donnerstag, den 7. April 2016, 0:00 Uhr, zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform, müssen in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein und der Gesellschaft unter der Adresse

Süwag Energie AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Fax 069 136-26351
hv-eintrittskarten@commerzbank.com

bis spätestens 21. April 2016 zugehen.

Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Das depotführende Institut wird die erforderliche Anmeldung übernehmen und der oben genannten Stelle den maßgeblichen Anteilsbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt.

Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ist möglich.

 

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an

Süwag Energie AG
Gremienbetreuung
Schützenbleiche 9–11
65929 Frankfurt am Main
Fax 069 3107-492287

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens zum Ablauf des 13. April 2016 unter dieser Adresse eingegangen sind, werden wir veröffentlichen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Frankfurt am Main, den 15. März 2016

Süwag Energie AG

Der Vorstand

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