Suhrkamp Verlag AG Berlin – Einladung zur Hauptversammlung

Suhrkamp Verlag AG

Berlin

Einladung zur Hauptversammlung
der Suhrkamp Verlag AG
am 16. Dezember 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie hiermit zu einer Hauptversammlung der Suhrkamp Verlag AG, Berlin, am 16. Dezember 2022 um 12:00 Uhr in die Räume der Gesellschaft in der Gerkrathstraße 6, 14129 Berlin, ein.

Tagesordnung

1.

Bericht über die wirtschaftliche Situation

Erläuterung: Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht erfolgen.

2.

Bestellung des Abschlussprüfers

Ein Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers ist zu fassen für das Geschäftsjahr 2022.

3.

Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Über die Gewinnverwendung 2021 muss ein Beschluss gefasst werden.

4.

Entlastung des Vorstands

Erläuterung: Ein Beschluss über die Entlastung ist betreffend Herrn Dr. Jonathan Landgrebe für das Geschäftsjahr 2021 zu fassen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Erläuterung: Beschlüsse über die Entlastung sind betreffend Frau Ulla Unseld-Berkéwicz, Frau Dr. Rachel Salamander und Herrn Ulrich Ströher für das Geschäftsjahr 2021 zu fassen.

Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats

TOP 2.

Beschlussvorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

„Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.01.2022 bis 31.12.2022 zur Abschlussprüferin bestellt.“

TOP 3.

Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

„Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von EUR 134.296,77 bzw. der Bilanzgewinn 2021 in Höhe von EUR 2.109.475,94 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung an die Aktionäre: EUR 3,00 pro Aktie. Der Restbetrag des Jahresüberschusses wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

TOP 4.

Beschlussvorschlag zur Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

„Dem Alleinvorstand Dr. Jonathan Landgrebe wird für das Geschäftsjahr 2021 (1.1.2021 bis 31.12.2021) Entlastung erteilt.“

TOP 5.

Beschlussvorschlag zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

1.

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft Ulla Unseld-Berkéwicz wird für das Geschäftsjahr 2021 (1.1.2021 bis 31.12.2021) Entlastung erteilt.“

2.

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft Dr. Rachel Salamander wird für das Geschäftsjahr 2021 (1.1.2021 bis 31.12.2021) Entlastung erteilt.“

3.

„Dem Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft Ulrich Ströher wird für das Geschäftsjahr 2021 (1.1.2021 bis 31.12.2021) Entlastung erteilt.“

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Diese Einladung erfolgt an die sämtlich namentlich bekannten Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 121 Abs. 4 Satz 2 AktG mit eingeschriebenem Brief bzw. an die in der Schweiz ansässige Aktionärin mit dem entsprechender Kuriersendung.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht und die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Die Empfänger dieser Einladung sind jeweils auch im Aktienregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 60.010,00 und ist eingeteilt in 60.010 Stückaktien.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 15 der Satzung die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Suhrkamp Verlag AG berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum 14. Dezember 2022, 24:00 Uhr, in Textform zugehen, und zwar

unter der Anschrift
Suhrkamp Verlag AG
Hauptversammlung 2022
Torstraße 44
D – 10119 Berlin

unter der Telefax-Nummer
+49 30 740744-107 oder

unter der E-Mail-Adresse
karduck@suhrkamp.de

Aktionäre können ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausüben.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Die Vollmacht kann entweder gegenüber der Gesellschaft unter einer der oben für die Anmeldung angegebenen Adressen oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden, wobei die Bevollmächtigung der Gesellschaft in diesem Fall nachgewiesen werden muss. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln. Der Nachweis muss der Gesellschaft innerhalb der Anmeldefrist zugehen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

 

Suhrkamp Verlag AG

Der Vorstand

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