Suhrkamp Verlag AG
Berlin
Einladung zur Hauptversammlung
der Suhrkamp Verlag AG
am 21. November 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie hiermit zu einer Hauptversammlung der Suhrkamp Verlag AG, Berlin, am 21. November 2016, um 14:00 Uhr in die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, ein.
Tagesordnung
1. |
Bericht über die wirtschaftliche Situation Erläuterung: Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht erfolgen. |
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2. |
Vorlage der Jahresabschlüsse der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 6. August 2013 bis zum 5. August 2014 sowie für das Rumpfgeschäftsjahr vom 6. August 2014 bis zum 29. Dezember 2014 Erläuterung: Keine Beschlussfassung. Über eine Gewinnverwendung wird nicht entschieden, da keine Gewinne vorliegen. |
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3. |
Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr vom 30. bis zum 31. Dezember 2014 Erläuterung: Keine Beschlussfassung. Über eine Gewinnverwendung wird nicht entschieden, da keine Gewinne vorliegen. |
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4. |
Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 Erläuterung: Keine Beschlussfassung. Über eine Gewinnverwendung wird nicht entschieden, da keine Gewinne vorliegen. |
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5. |
Entlastung der Geschäftsführung der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG |
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6. |
Entlastung des Vorstands Erläuterung: Beschlüsse über die Entlastung sind betreffend die folgenden Personen und die folgenden Zeiträume zu fassen:
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7. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Erläuterung: Beschlüsse über die Entlastung sind betreffend die folgenden Personen und die folgenden Zeiträume zu fassen:
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Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats:
Zu Top 5: Entlastung der Geschäftsführung der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG
„Der Suhrkamp Verlagsleitungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin) sowie ihren Organen, Frau Unseld-Berkéwicz, Herrn Dr. Landgrebe und Herrn Dr. Sparr, wird jeweils Entlastung erteilt für ihre Geschäftsführung der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG (als Rechtsvorgängerin der Gesellschaft) bis zum 30. Dezember 2014.“ |
Zu Top 6: Entlastung des Vorstands
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Zu Top 7: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Erläuterung: Beschlüsse über die Entlastung sind betreffend die folgenden Personen und die folgenden Zeiträume zu fassen:
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Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Diese Einladung erfolgt an die sämtlich namentlich bekannten Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 121 Abs. 4 Satz 2 AktG mit eingeschriebenem Brief bzw. an die in der Schweiz ansässige Aktionärin mit entsprechender Kuriersendung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht und die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Die Empfänger dieser Einladung sind jeweils auch im Aktienregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 60.010,00 und ist eingeteilt in 60.010 Stückaktien.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 15 der Satzung die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Suhrkamp Verlag AG berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum 18. November 2016, 24:00 Uhr, in Textform zugehen, und zwar
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unter der Anschrift |
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unter der Telefax-Nummer |
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unter der E-Mail-Adresse |
Aktionäre können ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausüben.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Die Vollmacht kann entweder gegenüber der Gesellschaft unter einer der oben für die Anmeldung angegebenen Adressen oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden, wobei die Bevollmächtigung der Gesellschaft in diesem Fall nachgewiesen werden muss. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln. Der Nachweis muss der Gesellschaft innerhalb der Anmeldefrist zugehen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Aktionäre können sich gemäß Ziffer 16.3 der Satzung auch durch von der Gesellschaft benannte Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts (sog. Stimmrechtsvertreter) in der Hauptversammlung vertreten lassen. Auch eine solche Bevollmächtigung samt Weisung ist der Gesellschaft innerhalb der Anmeldefrist in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter (i) keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegennehmen, und dass sie (ii) nur für die Abstimmung über solche Anträge zur Verfügung stehen, zu denen es mit dieser Einberufung oder später mitgeteilte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt, oder Vorschläge, die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden.
Formulare für Vollmachten und Weisungen können bei der Gesellschaft – rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist – unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen angefordert werden und werden den Aktionären in diesem Fall in Textform zur Verfügung gestellt.
Berlin, 17. Oktober 2016
Suhrkamp Verlag AG
Der Vorstand