Superior Industries Europe AG: Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Superior Industries Europe AG

Bad Dürkheim

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die Superior Industries OEM Germany GmbH mit dem Sitz in Bad Dürkheim als übertragende Gesellschaft auf die Superior Industries Europe AG mit dem Sitz in Bad Dürkheim als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich das gesamte Stammkapital der Superior Industries OEM Germany GmbH in der Hand der übernehmenden Superior Industries Europe AG befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§ 8 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG).

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

Superior Industries Europe AG mit dem Sitz in Bad Dürkheim

Der Vorstand

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