SuperVista AG Königs, Wusterhausen – Bezugsangebot (2.098.419 nennwertlosen Stückaktien, davon 1.414.130 nennwertlose Stammaktien von jeweils EUR 1,00 & 684.289 nennwertlose Vorzugsaktien )

SuperVista AG

Königs Wusterhausen

BEZUGSANGEBOT

Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien der SuperVista AG, Königs Wusterhausen, stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der SuperVista AG.

Die Hauptversammlung der SuperVista AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ genannt) hat am 06.07.2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Einlagen ausstehen, von zurzeit EUR 2.098.419,00, eingeteilt in 2.098.419 nennwertlosen Stückaktien, davon 1.414.130 nennwertlose Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 und 684.289 nennwertlose Vorzugsaktien der Serie A mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00, gegen Bareinlage um bis zu EUR 151.581,00 durch Ausgabe von bis zu 151.581 neuen, auf Namen lautende Stückaktien in Form nennwertloser Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) auf bis zu EUR 2.250.000,00 zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für jede Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 beträgt EUR 142,00 je auszugebender Aktie. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären zunächst im Verhältnis 14:1 zum Bezug angeboten, d. h. für jeweils vierzehn auf den Namen lautende Stückaktie kann eine Neue Aktie zum Ausgabebetrag von je EUR 142,00 gezeichnet und bezogen werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen, soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.

Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

Bezugsangebot

bekannt:

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 09. August 2022 (0:00 Uhr MESZ) bis zum 22. August 2022 (24:00 Uhr MESZ)

bei der Gesellschaft (SuperVista AG, Siemensstraße 2, 15711 Königs Wusterhausen) während der üblichen Geschäftszeiten unter Benutzung der dort erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Bezugsrechtsvordrucke und Zeichnungsscheine werden den Aktionären auch durch die Gesellschaft übermittelt.

Entsprechend dem Bezugsverhältnis können für jeweils vierzehn alte Aktien eine Neue Aktie zum

Ausgabebetrag von EUR 142,00 je Neuer Aktie

bezogen werden.

Den Aktionären der Gesellschaft wird ferner über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus das Recht eingeräumt, eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Ausgabepreis von EUR 142,00 je Neuer Aktie für diejenigen Neuen Aktien abzugeben, für die keine Bezugsrechte ausgeübt werden (die „Mehrbezugsrechtsoption“).

Für die Anmeldung der Mehrbezugsrechtsoptionen gelten dieselben Bedingungen wie für die Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts. Bezugserklärungen, die auf einen Mehrbezug gerichtet sind (die „Mehrbezugserklärungen“), sind nur gültig, wenn sie maximal auf die Zahl der auszugebenden Neuen Aktien (d. h. 151.581 Stück) gerichtet sind. Etwaige Mehrbezugsrechtsoptionen müssen bei der Gesellschaft unter Benutzung der dort erhältlichen Vordrucke ebenfalls bis zum 22. August 2022 (24:00 Uhr MESZ) während der üblichen Geschäftszeiten angebracht werden. Bezugsrechtsvordrucke und Zeichnungsscheine werden den Aktionären auch durch die Gesellschaft übermittelt. Die Gesellschaft wird denjenigen Aktionären, die eine gültige Mehrbezugserklärung abgegeben haben, Neue Aktien insoweit zuteilen, wie Aktionäre der Gesellschaft ihre gesetzlichen Bezugsrechte nicht ausgeübt haben oder Spitzenbeträge bestehen und daher Neue Aktien zur Verfügung stehen (die „Nicht Bezogenen Aktien“). Sollten Mehrbezugserklärungen für eine höhere Anzahl von Neuen Aktien abgegeben werden als Nicht Bezogene Aktien verfügbar sind, werden die Nicht Bezogenen Aktien anteilig im Verhältnis des jeweils angemeldeten Mehrbezugs zu dem insgesamt angemeldeten Mehrbezug zugeteilt. Falls die Zuteilung von Neuen Aktien aufgrund einer Ausübung der Mehrbezugsrechtsoptionen durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet; in diesem Fall haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Rahmen der Mehrbezugsrechtsoptionen besteht nicht; hierüber entscheidet die Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt neben der Übermittlung der Bezugserklärung und des Zeichnungsscheins voraus, dass der Ausgabebetrag von EUR 142,00 je Aktie bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, also am 22. August 2022 auf das folgende Konto der Gesellschaft eingezahlt wird:

Kontoinhaber: SuperVista AG
Bezeichnung: „Kapitalerhöhung 2022″
IBAN: DE60 7734 0076 0207 7782 06
BIC/​SWIFT: COBADEFFXXX

Maßgebend ist der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto der Gesellschaft.

Der Bezug der Neuen Aktien ist provisionsfrei. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugs- und Mehrbezugserklärung sowie des Ausgabebetrages bei der genannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos. Sollten Mehrbezugswünsche nicht vollständig erfüllt werden können, erhält der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen der Mehrbezugsrechtsoption zu viel geleisteten Betrag spätestens bei Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister zurückerstattet.

Ein Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten ist von der Gesellschaft nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden.

Die Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, wenn mindestens 100.000 Neue Aktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 100.000,00 bis 30. August 2022 gezeichnet worden sind und die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 30. September 2022 zum Handelsregister angemeldet wurde. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. November 2022 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Neuen Aktien sind auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Ein Anspruch auf Verbriefung des Anteils ist gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.

 

Königs Wusterhausen

SuperVista AG

Der Vorstand

 

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